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   BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61   

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https://dejure.org/1962,356
BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61 (https://dejure.org/1962,356)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1962 - 4 StR 536/61 (https://dejure.org/1962,356)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1962 - 4 StR 536/61 (https://dejure.org/1962,356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche und dauernde Entstellung durch eine Körperverletzung bei Verlust mehrerer Schneidezähne - Möglichkeit des Ersatzes der Zähne durch künstliche Zähne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 161
  • NJW 1962, 1067
  • MDR 1962, 493
  • JR 1962, 265
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.1957 - 5 StR 205/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61
    Übrigens befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit einem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 1957 (5 StR 205/57).
  • BGH, 13.10.1955 - 4 StR 346/55
    Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61
    Sollte der Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1955 (4 StR 346/55) eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen sein, so würde er daran nicht festhalten.
  • RG, 01.10.1886 - 2394/86

    Liegt eine dauernde wesentliche Entstellung im Sinne des §. 224 St.G.B.'s auch

    Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61
    Das Reichsgericht war in einem in RGSt 14, 344 veröffentlichten Urteil mit einer Körperverletzung befaßt, die den Verlust eines Auges bei dem Verletzten zur Folge hatte, das dann durch ein künstliches Glasauge ersetzt worden war.
  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Er sieht sich dabei in grundsätzlicher Übereinstimmung mit bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 2. März 1962 - 4 StR 536/61, BGHSt 17, 161, 164 f.; vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 13 14 15 298; offen gelassen im Urteil vom 29. Februar 1972 - 5 StR 400/71, BGHSt 24, 315, 318; siehe aber auch - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 190/08, NStZ 2009, 92, 93 (zu § 227 StGB)).

    (2) Dass der Verletzte eine medizinische Behandlung zur Beseitigung oder Abmilderung der eingetretenen Beeinträchtigungen unterlässt, kann nicht dazu führen, diese vom Täter herbeigeführte gravierende Folge als Gradmesser seiner Strafwürdigkeit auszugrenzen (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1962 - 4 StR 536/61, aaO).

    Stellt man im Rahmen der Zumutbarkeitsbetrachtung ferner auf die Finanzierbarkeit der dem Opfer angesonnenen Behandlungen ab und gibt ihm insoweit gar eine "vernünftige' Verwendung etwa vorhandener eigener Mittel vor (so MüKoStGB/Hardtung, aaO), wäre die Entscheidung endgültig dem Zufall preisgegeben (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. März 1962 - 4 StR 536/61, aaO).

  • BGH, 29.02.1972 - 5 StR 400/71

    Ersatz von verlorenen Schneidezähnen durch eine Prothese - Dauerhafte Entstellung

    Sind verlorene Schneidezähne durch eine Prothese ersetzt worden, so ist die Frage, ob der Verletzte "in erheblicher Weise dauernd entstellt ist", nach seinem äußeren Erscheinungsbild beim Tragen der Prothese zu entscheiden (gegen BGHSt 17, 161).

    Die Urteile beider Tatgerichte setzen sich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 17, 161 ff näher auseinander.

    Der 4. Strafsenat hat auf Anfrage mitgeteilt, daß auch er "an der Entscheidung BGHSt 17, 161 nicht festhält".

  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

    Hilfe war auch, für den Angeklagten erkennbar, erforderlich (BGHSt 1, 266; 14, 213 [BGH 06.04.1960 - 4 StR 19/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61].
  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit beabsichtigten

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Tatrichter eine solche spätere Möglichkeit berücksichtigen müßte, wenn die Schönheitsoperation mit Sicherheit durchgeführt werden würde (vgl. hierzu auch BGHSt 17, 161 und Wegner NJW 1966, 1849).
  • BGH, 12.09.1967 - 5 StR 361/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Diese Ansicht steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie in der vom Landgericht angeführten Entscheidung BGHSt 17, 161 ff zum Ausdruck gekommen ist.

    Er sieht jedoch keinen Anlaß, von seiner bisherigen Ansicht abzugehen, und hat daher keinen Anlaß, mit Rücksicht auf die Entscheidung BGHSt 17, 161 ff den Großen Senat für Strafsachen gemäß § 136 Abs. 1 GVG anzurufen.

  • BayObLG, 20.04.2004 - 2St RR 165/03

    Unterlassen einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung; Beseitigung des

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 17, 161 ff., ergangen zur Alternative der "Entstellung" i.S.v. § 224 StGB a.F.) hat zunächst noch in Fortsetzung dieser Rechtsprechung eine dauerhafte erhebliche Entstellung auch dann bejaht, wenn nach Verlust der vier oberen und vier unteren Schneidezähne diese künstlich ersetzt werden können.
  • OLG Jena, 22.11.2007 - 1 Ss 100/07

    Schwere Körperverletzung

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Verlust des Hodens in der Regel aufgrund Bekleidung nicht wahrnehmbar ist (vgl. BGHSt 17, 161, 164).
  • BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69

    Revision eines Nebenklägers - Rüge von Verfahrensfehlern betreffend

    Der Tatrichter erhält damit Gelegenheit zu prüfen, ob der festgestellte Verlust von vier Vorderzähnen als dauernde erhebliche Entstellung im Sinne des § 224 StGB anzusehen ist (vgl. dazu BGHSt 17, 161 f; BGH GA 1968, 120).
  • BGH, 28.06.1966 - 5 StR 266/66

    Verpflichtung der Strafkammer zur Abgabe der Sache an das Schwurgericht -

    Schon darum ist hier rechtlich nichts gegen die Annahme einer dauernden Entstellung einzuwenden, die sogar dann gebilligt worden ist, wenn verlorene Schneidezähne durch ein künstliches Teilgebiß ersetzt werden können (BGHSt 17, 161).
  • BGH, 09.05.1972 - 1 StR 358/71

    Anforderungen an die Begründung eines besonders schweren Raubs - Erfordernis der

    Zwar hat der Bundesgerichtshof bis vor kurzem die Auffassung vertreten, daß der künstliche Ersatz von Zähnen nicht als vollgültige Wiederherstellung der früheren körperlichen Unversehrtheit zu werten und deshalb auch nicht geeignet sei, den Dauercharakter einer durch Verlust zahlreicher Zähne hervorgerufenen erheblichen Entstellung zu beseitigen (BGHSt 17, 161; BGH GA 1968, 120).
  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63

    Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die

  • BGH, 22.02.1967 - 2 StR 464/66

    Unterlassen der Inanspruchnahme der Geburtshilfe in einem Krankenhaus -

  • BGH, 06.12.1963 - 4 StR 432/63

    Rechtsmittel

  • LG Hamburg, 19.07.1966 - 81/60
  • LG Hamburg, 21.07.1965 - 26/65
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