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   BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19   

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https://dejure.org/2020,8311
BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19 (https://dejure.org/2020,8311)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2020 - 4 StR 537/19 (https://dejure.org/2020,8311)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 (https://dejure.org/2020,8311)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 30a Abs. 1 BtMG, § 64 StGB, § 301 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB, §§ 73 ff. StGB, § 337 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 73d Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Urteils im Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs mit Anm. des Senats zur Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen "bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" in 29 Fällen; Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die unterbliebene Anordnung der Einziehung des Wertes von ...

  • rewis.io

    Zeitige Freiheitsstrafe neben Maßregelanordnung: Anrechnung der Untersuchungshaft auf den vorweg zu vollstreckenden Strafteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen "bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" in 29 Fällen; Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die unterbliebene Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de

    StPO § 301
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen "bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" in 29 Fällen; Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die unterbliebene Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 209
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19
    Zwar kommt der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit im Rahmen der Strafzumessung grundsätzlich eigenständige Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, StV 2019, 265, 266).

    Es handelt sich bei Marihuana jedoch - entgegen der Auffassung des Landgerichts - um ein Rauschgift, das auf der Gefährlichkeitsskala keinen mittleren Platz einnimmt, sondern um eine so genannte weiche Droge (st. Rspr.; zum Stufenverhältnis von sog. harten Drogen wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sog. weichen Drogen wie Cannabis vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, StV 2019, 265, 266 und vom 26. März 2019 - 1 StR 677/18, NStZ-RR 2019, 185, 186).

  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18

    Erlangtes Etwas als Gegenstand der Einziehung von Taterträgen (tatsächliche

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer Gelegenheit haben wird, auch Feststellungen dazu zu treffen, ob und inwieweit die gesondert verfolgten B. und T. faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die Taterträge erlangten (zur faktischen Mitverfügungsgewalt siehe BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18, StV 2019, 736; zur gesamtschuldnerischen Haftung, die in den Urteilstenor aufzunehmen wäre vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18).
  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 677/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19
    Es handelt sich bei Marihuana jedoch - entgegen der Auffassung des Landgerichts - um ein Rauschgift, das auf der Gefährlichkeitsskala keinen mittleren Platz einnimmt, sondern um eine so genannte weiche Droge (st. Rspr.; zum Stufenverhältnis von sog. harten Drogen wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sog. weichen Drogen wie Cannabis vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, StV 2019, 265, 266 und vom 26. März 2019 - 1 StR 677/18, NStZ-RR 2019, 185, 186).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 504/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verhältnis und Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19
    Es ist deshalb - wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 504/19 und vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 231/18) - verfehlt, Marihuana als Substanz "mittlerer Gefährlichkeit' einzuordnen.
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer Gelegenheit haben wird, auch Feststellungen dazu zu treffen, ob und inwieweit die gesondert verfolgten B. und T. faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die Taterträge erlangten (zur faktischen Mitverfügungsgewalt siehe BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18, StV 2019, 736; zur gesamtschuldnerischen Haftung, die in den Urteilstenor aufzunehmen wäre vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19
    Es handelt sich bei Marihuana jedoch - entgegen der Auffassung des Landgerichts - um ein Rauschgift, das auf der Gefährlichkeitsskala keinen mittleren Platz einnimmt, sondern um eine so genannte weiche Droge (st. Rspr.; zum Stufenverhältnis von sog. harten Drogen wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sog. weichen Drogen wie Cannabis vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, StV 2019, 265, 266 und vom 26. März 2019 - 1 StR 677/18, NStZ-RR 2019, 185, 186).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19
    Denn die Einziehung des Wertes von Taterträgen dient allein der Gewinnabschöpfung und damit dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebung (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2015 - 5 StR 486/14, NStZ-RR 2015, 281, 282; vom 1. März 1995 - 2 StR 691/94, NStZ 1995, 491 und vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19
    a) Eine Revisionsbeschränkung ist nur wirksam, wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen, und wenn die infolge des Teilrechtsmittels stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59; vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 f., und vom 10. August 2017 - 3 StR 275/17, insoweit nicht abgedruckt in: BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 24; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 318 Rn. 6; vgl. im Einzelnen MüKo-StPO/Quentin, 1. Aufl., § 318 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19
    Die Rechtsmittelbeschränkung erweist sich jedoch auch eingedenk der dem Rechtsmittelberechtigten gesetzlich eingeräumten prozessualen Gestaltungsmacht, die im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155, 160), als unwirksam, soweit die Revision allein die unterbliebene Entscheidung über die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen angreift.
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 231/18

    Minder schwerer Fall einer Straftat nach dem BtMG (Gefährlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19
    Es ist deshalb - wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 504/19 und vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 231/18) - verfehlt, Marihuana als Substanz "mittlerer Gefährlichkeit' einzuordnen.
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

  • BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

  • BGH, 28.01.2015 - 5 StR 486/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme der mit dem Verfall verbundenen Vermögenseinbuße als

  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13

    Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs

  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 275/17

    Rechtswirksamkeit der Revisionsbeschränkung (Möglichkeit der unabhängigen

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

  • BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96

    Anforderungen an ausreichende tatrichterliche Feststellungen zum Schuldspruch -

  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Der Senat weist für das weitere Verfahren darauf hin, dass die mit einer Anordnung der Einziehung nach §§ 73, 73c StGB verbundene Vermögenseinbuße keinen Strafmilderungsgrund darstellt (s. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17, juris Rn. 17; vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 12 mwN).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    bb) Entgegen dem Vorbringen der Revision des Angeklagten X. ist das Landgericht nicht gehalten gewesen, die gegen ihn angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen strafmildernd zu berücksichtigen; denn diese dient lediglich der Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensvorteile (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, juris Rn. 22; vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21, juris Rn. 17; vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, juris Rn. 10; vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 12; KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 53; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 357).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 288/19

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    a) Mit der Möglichkeit der Beschränkung des Rechtsmittels (§ 344 Abs. 1 StPO) hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelberechtigten eine prozessuale Gestaltungsmacht eingeräumt, deren Ausübung im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren ist (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155, 160 jew. mwN).

    (1) Eine Revisionsbeschränkung ist wirksam, wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen, und wenn die infolge des Teilrechtsmittels stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 6; vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 f.; vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59; Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 364).

  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die infolge der Teilanfechtung stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22 Rn. 13; Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 6).

    Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die infolge der Teilanfechtung stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22 Rn. 13; Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 6).

    Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die infolge der Teilanfechtung stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22 Rn. 13; Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 6).

  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

    Eine Revisionsbeschränkung ist wirksam, wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen, und die stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. März 2020 ? 4 StR 537/19 Rn. 6; Urteil vom 17. Juni 2010 ? 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174 Rn. 3; Beschluss vom 22. Juli 1971 ? 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 187 f.; Beschluss vom 24. Juli 1963 ? 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48; siehe auch BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 ? 2 StR 288/19 Rn. 8).
  • BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23

    Revisionsbeschränkung auf die Dauer des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafen

    a) Eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung setzt nicht nur voraus, dass der nach dem Willen des Rechtsmittelführers allein angefochtene Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 6 mwN; Urteil vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 f.), sondern erfordert auch, dass der nicht angegriffene Teil der Vorentscheidung so festgestellt und bewertet ist, dass er - unabänderlich und damit bindend geworden - eine hinreichend tragfähige Grundlage für eine eigenständige Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bieten vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    Der Beschwerdepunkt kann daher nach dem inneren Zusammenhang des Urteils grundsätzlich losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 5 ff.; Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).

    Das ist zwar dann nicht der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Unterbringung oder eine sonstige Voraussetzung der Maßregel rechtsfehlerhaft bejaht worden ist, weil sich dann kein angemessener Zeitraum für eine Therapie bemessen lässt (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 18 Rn. 6 f.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 67 Rn. 4a).

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Denn die Einziehung des Wertes von Taterträgen dient allein der Gewinnabschöpfung und damit dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebung (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2015 - 5 StR 486/14, NStZ-RR 2015, 281, 282; vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 343/22

    Beteiligung an einer aus der Türkei heraus gesteuerten Gruppierung zur Begehung

    Denn die Einziehung von Taterträgen beziehungsweise des Wertes von Taterträgen hat keinen Strafcharakter, sondern dient allein der Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensvorteile (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21, juris Rn. 17; vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, juris Rn. 10 f.; vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 12; KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 53; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 357; bereits zur alten Rechtslage BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 - 5 StR 486/14, NStZ-RR 2015, 281, 282 mwN; Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 3 StR 324/99, NStZ 2000, 137).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 432/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Zwar lässt die Erwägung der Strafkammer, bei Marihuana handele es sich "jedenfalls nicht um eine sogenannte harte Droge", besorgen, dass dieser Umstand mit einem zu geringen Gewicht in die Strafzumessung eingestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2023 - 4 StR 475/22 Rn. 9; Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 125/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

  • BGH, 20.12.2023 - 3 StR 391/23
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2021 - 20 KLs 352 Js 26343/19

    Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen Einfuhr und Handeltreiben mit

  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 391/23

    Erfolglose Revision

  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 366/22

    Beweiswürdigung (bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Angaben des

  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 475/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall: kein akuter

  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 355/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Betäubungsmittelgeschäft; Schätzung der

  • BGH, 22.04.2021 - 1 StR 112/21

    Einziehung (Einziehung von Erlösen aus dem Handel mit Betäubungsmitteln: keine

  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 516/22

    Revision gegen die Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe bei Maßregelverhängung

  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 80/22

    Strafzumessung (Betäubungsmitteldelikte: weiche Droge, in den Umlauf Gelangen,

  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
  • BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21

    Revisionsbegründung (Vortrag der Verfahrenstatsachen: Inbezugnahme von

  • BGH, 02.06.2022 - 1 StR 115/22

    Wertung des sichergestellten Amphetamins und beschlagnahmten Kokains als sog.

  • OLG Brandenburg, 17.03.2021 - 1 OLG 53 Ss 167/20

    Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

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