Rechtsprechung
BGH, 10.04.2018 - 4 StR 538/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 23 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 26 StGB; § 242 Abs. 1 StGB
Diebstahl (Zueignungswille bei Wegnahme eines Behältnisses); Täterschaft (Bandenmitgliedschaft keine hinreichende Bedingung für Mittäterschaft); Anstiftung (Anstiftervorsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 26 StGB
- Wolters Kluwer
Entwendung einer Geldbörse in Erwartung eines möglichst hohen Geldbetrages hinsichtlich Zueignungswillens im Zeitpunkt der Wegnahme einer leeren Geldbörse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 23 Abs. 2 ; StGB § 49 Abs. 1
Entwendung einer Geldbörse in Erwartung eines möglichst hohen Geldbetrages hinsichtlich Zueignungswillens im Zeitpunkt der Wegnahme einer leeren Geldbörse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die geklaute leere Geldbörse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bandendiebstahl - Anstiftung oder Mittäterschaft?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.2003 - 2 StR 300/03
Mord (Heimtücke); Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung; Vorsatz des …
Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 4 StR 538/17
Der Anstiftervorsatz muss die fremde Haupttat nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in ihren Hauptmerkmalen erfassen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 300/03). - BGH, 26.11.2003 - 3 StR 406/03
Vollendeter Raub (Wegnahme; Objektkonkretisierung bei der Zueignungsabsicht: …
Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 4 StR 538/17
Insoweit liegt dann nur ein aus Sicht des Täters fehlgeschlagener Versuch vor (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2003 - 3 StR 406/03, NStZ 2004, 333, und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, NStZ-RR 2010, 48 (Ls)). - BGH, 08.09.2009 - 4 StR 354/09
Diebstahl (Tatvorsatz; Absicht rechtswidriger Zueignung; fehlgeschlagener …
Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 4 StR 538/17
Insoweit liegt dann nur ein aus Sicht des Täters fehlgeschlagener Versuch vor (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2003 - 3 StR 406/03, NStZ 2004, 333, und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, NStZ-RR 2010, 48 (Ls)).
- BGH, 21.11.2023 - 2 StR 447/23
Annahme eines schweren Bandendiebstahls; Bandenabrede durch die in wechselnder …
Daran kann es hinsichtlich eines Behältnisses (hier etwa des geöffneten Tresors) fehlen, wenn sich der Täter nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen will (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - 4 StR 538/17).