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   BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18   

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BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18 (https://dejure.org/2018,34757)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2018 - 4 StR 54/18 (https://dejure.org/2018,34757)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2018 - 4 StR 54/18 (https://dejure.org/2018,34757)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 64 StGB; § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB; § 259 Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB
    Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs; Absehen von der Maßregelanordnung im Einzelfall)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 27 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 47 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 23 Abs. 1, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 56 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei i.R.d. Absatzhilfe durch Vermittlung der Käufer (hier: Mobiltelefone)

  • rewis.io

    Hehlerei: Abgrenzung zwischen Beihilfe und versuchter Hehlerei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei i.R.d. Absatzhilfe durch Vermittlung der Käufer (hier: Mobiltelefone)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 276
  • StV 2019, 676
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
    Ein Absehen von einer Maßregelanordnung kommt aber - trotz gegebener Voraussetzungen - in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 4; Beschluss vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307).

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll dies insbesondere bei Angeklagten möglich Fall sein, denen "gerade noch' eine positive Behandlungsprognose gestellt werden kann, bei denen aber im Übrigen sehr ungünstige Ausgangsbedingungen vorliegen, etwa weil eine Ausweisung droht oder vorhandene Sprachdefizite nur schwer auszugleichen sind (vgl. BTDrucks. 16/1344, S. 12 f. und BTDrucks. 16/5137, S. 10; BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 4).

    Geben die Feststellungen danach Anlass, die Nichtanordnung der Unterbringung nach § 64 StGB in Erwägung zu ziehen, hat der Tatrichter die für seine Entscheidung maßgeblichen Umstände im Urteil für das Revisionsgericht nachprüfbar darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18 Rn. 11, NStZ-RR 2018, 273, 274; Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 4 mwN).

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es daher erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 205; Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48 f. mwN).
  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 369/15

    Diebstahl (Strafzumessung: Verhältnis von vertyptem Strafmilderungsgrund und

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
    c) Bei der Bestimmung der Einzelstrafe für die Tat im Fall II. 2. b. der Urteilgründe (versuchter Computerbetrug am 13. Oktober 2015) hat die Strafkammer ein Absehen von der Regelwirkung des § 263a Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht erkennbar geprüft, obgleich ein vertypter Milderungsgrund (§ 23 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB) vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 4 StR 94/03, NStZ-RR 2003, 297; Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, StV 2016, 565 zu § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB).
  • BGH, 24.04.2003 - 4 StR 94/03

    Strafzumessung (Widerlegung der indiziellen Wirkung von Regelbeispielen)

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
    c) Bei der Bestimmung der Einzelstrafe für die Tat im Fall II. 2. b. der Urteilgründe (versuchter Computerbetrug am 13. Oktober 2015) hat die Strafkammer ein Absehen von der Regelwirkung des § 263a Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht erkennbar geprüft, obgleich ein vertypter Milderungsgrund (§ 23 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB) vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 4 StR 94/03, NStZ-RR 2003, 297; Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, StV 2016, 565 zu § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08

    Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
    aa) Wegen versuchter Hehlerei in der Variante der Absatzhilfe macht sich strafbar, wer den Vortäter, der die bemakelte Sache durch einen Diebstahl, eine andere Vermögensstraftat oder als Zwischenhehler erlangt hat, bei seinen nicht erfolgreichen Verwertungsbemühungen unterstützt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08, NStZ 2009, 161; Beschluss vom 20. Januar 1999 - 3 StR 571/98, NStZ 1999, 351 mwN).
  • BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es daher erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 205; Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48 f. mwN).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 402/07

    Hehlerei (bloße Vermittlung zwischen Veräußerer und Abnehmer; Zwischenhehlerei;

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
    Lediglich Beihilfe zur versuchten Hehlerei leistet, wer nicht dem Vortäter, sondern einem Absatzhelfer bei dessen erfolglosen Bemühungen behilflich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 402/07, NStZ 2008, 215).
  • BGH, 29.06.2010 - 4 StR 241/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
    Ein Absehen von einer Maßregelanordnung kommt aber - trotz gegebener Voraussetzungen - in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 4; Beschluss vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307).
  • BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98

    Voraussetzungen der versuchten Hehlerei

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
    aa) Wegen versuchter Hehlerei in der Variante der Absatzhilfe macht sich strafbar, wer den Vortäter, der die bemakelte Sache durch einen Diebstahl, eine andere Vermögensstraftat oder als Zwischenhehler erlangt hat, bei seinen nicht erfolgreichen Verwertungsbemühungen unterstützt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08, NStZ 2009, 161; Beschluss vom 20. Januar 1999 - 3 StR 571/98, NStZ 1999, 351 mwN).
  • Drs-Bund, 26.04.2006 - BT-Drs 16/1344
    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll dies insbesondere bei Angeklagten möglich Fall sein, denen "gerade noch' eine positive Behandlungsprognose gestellt werden kann, bei denen aber im Übrigen sehr ungünstige Ausgangsbedingungen vorliegen, etwa weil eine Ausweisung droht oder vorhandene Sprachdefizite nur schwer auszugleichen sind (vgl. BTDrucks. 16/1344, S. 12 f. und BTDrucks. 16/5137, S. 10; BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 4).
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 279/12

    Schwerer Raub (minderschwerer Fall); Strafzumessung (gesetzlich vertypte

  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 430/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung); Strafzumessung

  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    a) Das Merkmal der Absatzhilfe im Sinne des § 374 Abs. 1 Variante 4 AO erfasst nur solche Handlungen, mit denen sich der Täter an den Absatzbemühungen des Vortäters der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) oder eines Zwischenhehlers in dessen Interesse und auf dessen Weisung unselbständig beteiligt (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08 Rn. 5; zu § 259 StGB: BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18 Rn. 5; vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 402/07 Rn. 4 und vom 20. Januar 1999 - 3 StR 571/98 Rn. 3).
  • BGH, 08.06.2021 - 2 StR 91/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung:

    (1) Durch die Umwandlung des § 64 StGB in eine Soll-Vorschrift, ist diese - wie die Strafkammer zutreffend erkannt hat ? keine Ermessensvorschrift im engeren Sinne geworden (BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, juris Rn. 20).
  • BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20

    Verfahren bei der Durchsuchung (Übernahme eines von der Staatsanwaltschaft

    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13 mwN).
  • BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten

    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, Rn. 17; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 205 mwN).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung kann diese Prognose nicht stützen (BGH, Beschluss vom 1. August 2018 ? 4 StR 54/18 Rn. 17; Urteil vom 28. Mai 2018 ? 1 StR 51/18 Rn. 14).
  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 347/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Maßstab,

    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung kann diese Prognose nicht stützen (BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 ? 1 StR 51/18 Rn. 14; Beschluss vom 1. August 2018 ? 4 StR 54/18 Rn. 17).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 271/20

    Beihilfe (gesonderte Prüfung eines besonders schweren Falles für jeden

    Wenngleich die Tatbeiträge des Angeklagten für die Entnahme der 4, 5 Mio. EUR aus dem Vermögen der geschädigten Gesellschaft unerlässlich waren, kann der Senat nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei Vornahme der gebotenen Gesamtwürdigung, gegebenenfalls unter Verbrauch eines oder beider der hier vorliegenden vertypten Strafmilderungsgründe (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, juris Rn. 2; vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, juris Rn. 11; vom 7. September 2016 - 1 StR 202/16, juris Rn. 8; vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 371/13, juris Rn. 2), zur Anwendung des ? gegebenenfalls weiter zu mildernden ? Regelstrafrahmens gelangt wäre und deshalb auf eine geringere Freiheitsstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Benennung konkreter

    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen" Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3 und vom 1. August 2018 ? 4 StR 54/18 Rn. 17).
  • BGH, 05.09.2023 - 1 StR 109/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit gewerbsmäßiger

    Letzteres käme in Betracht, wenn die Angeklagte nicht den Vortäter oder Zwischenhehler bei dessen nicht erfolgreichen Absatzbemühungen unterstützte, sondern vielmehr ihrem Lebensgefährten als Absatzhelfer bei dessen erfolglosen Bemühungen behilflich war (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2019 - 1 StR 81/18 BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Täter 6 Rn. 7; Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 11.05.2022 - 4 StR 478/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Prognose eines

    Erforderlich ist eine Prognose, dass bei erfolgreichem Verlauf die Gefährlichkeit aufgehoben oder deutlich herabgesetzt wird, und dass sich in Persönlichkeit und Lebensumständen des Täters konkrete Anhaltspunkte finden, die einen solchen Verlauf erwarten lassen (BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, juris, Rn. 17; vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, juris Rn. 3; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 64 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 20.10.2020 - 4 StR 211/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognose eines Therapieerfolgs)

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