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   BGH, 23.11.2016 - 4 StR 542/16   

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https://dejure.org/2016,46983
BGH, 23.11.2016 - 4 StR 542/16 (https://dejure.org/2016,46983)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2016 - 4 StR 542/16 (https://dejure.org/2016,46983)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2016 - 4 StR 542/16 (https://dejure.org/2016,46983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 353 Abs 2 StPO, § 46 StGB
    Revision im Strafverfahren: Aufrechterhaltung der Feststellungen zur Person bei Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Notwendiges Treffen eigener Feststellungen zur Person des Angeklagten

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Aufrechterhaltung der Feststellungen zur Person bei Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353 Abs. 2
    Notwendiges Treffen eigener Feststellungen zur Person des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren: Aufrechterhaltung der Feststellungen zur Person bei Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Bindung an Feststellungen zur Person: Dann zum dritten Mal…..

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 108
  • NStZ-RR 2017, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.2012 - 2 StR 481/12

    Neuerhebung der Feststellungen nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - 4 StR 542/16
    Dies lässt besorgen, dass die Strafkammer vom Senat gemäß § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil zu Grunde gelegt und damit entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben behandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 3 StR 239/99; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, jeweils mwN).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 239/99

    Verwendung von aufgehobenen Feststellungen

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - 4 StR 542/16
    Dies lässt besorgen, dass die Strafkammer vom Senat gemäß § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil zu Grunde gelegt und damit entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben behandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 3 StR 239/99; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, jeweils mwN).
  • BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20

    Bindung an die Feststellungen des Gerichts als Grundlage für die Strafzumessung

    b) Vor dem dargelegten Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass die Strafzumessung des Landgerichts auf dem Rechtsfehler beruht (s. auch BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 504/19, juris Rn. 7; vom 23. November 2016 - 4 StR 542/16, NStZ 2017, 108; vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 48/21

    Verbot der Schlechterstellung (keine Erhöhung der Einzelstrafen); Feststellungen

    Die Feststellungen zur Person gehören zur Straffrage, über die das zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufene Tatgericht auf der Grundlage neuer, von ihm selbst getroffener Feststellungen umfassend neu befinden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2016 ? 4 StR 542/16, NStZ 2017, 108).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 504/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verhältnis und Abgrenzung von

    Das Landgericht hat seinem Urteil daher Feststellungen zugrunde gelegt, die mit der Entscheidung des Senats gemäß § 353 Abs. 2 StPO aufgehoben waren und hat damit ? entgegen der bindenden Entscheidung des Revisionsgerichts ? diese Feststellungen als nicht aufgehoben behandelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2016 - 4 StR 542/16, NStZ 2017, 108; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12 mwN).
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 258/19

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

    Diese Feststellungen aber waren von der Urteilsaufhebung durch den Senatsbeschluss vom 19. September 2018 erfasst und hätten daher im Urteil des zweiten Rechtsgangs nicht lediglich wörtlich wiedergegeben werden dürfen, sondern hätten erkennbar neu getroffen werden müssen (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, BeckRS 2013, 2238; Beschluss vom 8. September 2015 - 2 StR 136/15, BeckRS 2015, 17203; BGH, Beschluss vom 20. November 2016 - 4 StR 542/16, NStZ 2017, 108; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 353 Rn. 20c).
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