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   BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12   

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BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12 (https://dejure.org/2013,6563)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2013 - 4 StR 547/12 (https://dejure.org/2013,6563)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12 (https://dejure.org/2013,6563)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen Menge: Einzelmengen bei Erwerbsvorgang mit unterschiedlicher Zweckbestimmung, Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtem Erwerb von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Abgrenzung von zum Verkauf bestimmtem Amphetamin und zum Eigenkonsum bestimmtem Amphetamin für die Bestimmung einer nicht geringen Menge als Tatgegenstand des Handeltreibens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Notwendigkeit der abgrenzung von zum Verkauf bestimmtem Amphetamin und zum Eigenkonsum bestimmtem Amphetamin für die Bestimmung einer nicht geringen Menge als Tatgegenstand des Handeltreibens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
    Die Annahme von Mittäterschaft setzt eine wertende Betrachtung aller von der Vorstellung der Beteiligten umfassten Umstände voraus, wobei dem jeweiligen Interesse am Taterfolg, dem Umfang der Tatbeteiligung und dem Vorhandensein von Tatherrschaft eine indizielle Bedeutung zukommen (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, Rn. 10).

    Der Senat lässt offen, ob es sich bei Amphetamin um eine "harte Droge" handelt, deren Gefährlichkeit unabhängig von der im Einzelfall gegebenen Wirkstoffkonzentration straferschwerend berücksichtigt werden darf (vgl. BVerfG, NJW 1998, 669, 671; Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, Rn. 12).

    Dies begegnet - jedenfalls vorliegend - keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, Rn. 7, zur Frage der straferschwerenden Berücksichtigung der Gewinnorientierung).

  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
    Bei Amphetamin-Zubereitungen beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG bei einem Wirkstoffgehalt von 10 Gramm Amphetaminbase (BGH, Urteil vom 11. April 1985 - 1 StR 507/84, BGHSt 33, 169; Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - 3 StR 257/07; vom 22. Juni 2011 - 2 StR 157/11, Rn. 3).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
    Ist auch die restliche Eigenverbrauchsmenge nicht gering, ist Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer nicht geringen Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben, bei einer darunter liegenden Eigenverbrauchsmenge dagegen Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5, auch zu der Fallkonstellation, dass bei einer nicht geringen Gesamtmenge Handels- und Eigenverbrauchsmenge jeweils unter dem Grenzwert bleiben).
  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 257/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Amphetamin-Base; nicht geringe

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
    Bei Amphetamin-Zubereitungen beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG bei einem Wirkstoffgehalt von 10 Gramm Amphetaminbase (BGH, Urteil vom 11. April 1985 - 1 StR 507/84, BGHSt 33, 169; Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - 3 StR 257/07; vom 22. Juni 2011 - 2 StR 157/11, Rn. 3).
  • BGH, 09.01.2008 - 2 StR 531/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Rauschmittelkauf teils zum

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
    Der Tatrichter hätte dies feststellen und notfalls unter Beachtung des Zweifelssatzes schätzen müssen (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 153; vgl. Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29a Rn. 161 - 168).
  • BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen bei Verurteilung auf Grund

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
    Ist der Zeuge bereits wegen Beteiligung an derselben Tat verurteilt worden, muss die Beweiswürdigung erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als Aufklärungsgehilfe verdient hat oder nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 212).
  • BGH, 22.06.2011 - 2 StR 157/11

    Bandenmäßiges unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
    Bei Amphetamin-Zubereitungen beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG bei einem Wirkstoffgehalt von 10 Gramm Amphetaminbase (BGH, Urteil vom 11. April 1985 - 1 StR 507/84, BGHSt 33, 169; Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - 3 StR 257/07; vom 22. Juni 2011 - 2 StR 157/11, Rn. 3).
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12

    Handeltreiben bzw. Erwerb mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
    Dient der gemeinsame Ankauf einer größeren Rauschgiftmenge der Reduzierung der Transportkosten und der Erzielung eines günstigen Einkaufspreises, kann ein mittäterschaftliches Handeln mit der Folge vorliegen, dass eine Zurechnung der Gesamtmenge und nicht nur eine anteilsmäßige Zuordnung erfolgt (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, Rn. 5).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei Amphetamin um eine "harte Droge" handelt, deren Gefährlichkeit unabhängig von der im Einzelfall gegebenen Wirkstoffkonzentration straferschwerend berücksichtigt werden darf (vgl. BVerfG, NJW 1998, 669, 671; Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, Rn. 12).
  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Eine Reduzierung von Transportkosten, die nach der Rechtsprechung des 1. und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs das Interesse am Sammelkauf der Gesamtmenge belegen soll (Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81; Beschluss vom 13. April 2013 - 4 StR 547/12), ist nicht festgestellt; die Betäubungsmittel wurden den Angeklagten durch einen Kurier des Lieferanten zugestellt.

    Auch ist den Urteilsgründen - was für ein Interesse am gesamten Geschäft sprechen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81; Beschluss vom 13. April 2013 - 4 StR 547/12) - nicht zu entnehmen, dass wegen der größeren Menge das Rauschgift günstiger eingekauft worden wäre.

  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 569/19

    Zurückstellung der Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe zur

    Als Qualifikation verdrängt diese Vorschrift den Erwerb von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 3 StR 181/19 Rn. 2 und vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12 Rn. 8; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 205; Barrot in BeckOK BtMG, 6. Ed., § 29 BtMG Rn. 406; jeweils mwN).
  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14

    Revisionsbegründung (Auslegung durch das Revisionsgericht); unerlaubter Handel

    Wegen der Beurteilung der Gefährlichkeit von Amphetamin (vgl. UA 15) verweist der Senat auf die dazu ergangene neuere Rechtsprechung (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82, und vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12, Rn. 15).
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17

    Zurechnung der Gesamtmengen der Lieferungen als Teil des mittäterschaftlich

    Bei Gesamtwürdigung dieser Umstände erfolgte die Beschaffung der Großmengen durch die Angeklagten M. und B. als Mittäter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81; Beschluss vom 13. April 2013 - 4 StR 547/12).
  • BGH, 05.06.2019 - 3 StR 181/19

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Da sowohl die Handelsmenge als auch die Eigenverbrauchsmenge jeweils oberhalb des Grenzwertes für die nicht geringe Menge lagen, hat er sich wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbar gemacht; als Qualifikation verdrängt diese Vorschrift den Erwerb von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12, juris Rn. 8; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 205 mwN).
  • BGH, 23.04.2020 - 4 StR 119/20

    Einziehung des Wertes von Taterträgen

    In Tateinheit zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt daher der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln (BGH, Beschlüsse vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12, juris Rn. 8; vom 21. April 2005 - 3 StR 112/05, NStZ 2006, 173, 174; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 204 mwN).
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