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   BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83   

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https://dejure.org/1983,1096
BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83 (https://dejure.org/1983,1096)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1983 - 4 StR 551/83 (https://dejure.org/1983,1096)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1983 - 4 StR 551/83 (https://dejure.org/1983,1096)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Verletzung - Natürliche Handlungseinheit - Tat im Rechtssinne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 212, § 52, § 53, § 46, § 21

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 311
  • StV 1984, 240
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 149/02

    Tateinheit (Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter; Tatmehrheit;

    b) Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, daß sich die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter, namentlich von Leben und körperlicher Integrität, in der Regel auch dann als Mehrheit selbständiger Taten darstellt, wenn die Angriffe zeitnah aufeinander folgen oder auf derselben Motivation des Täters beruhen (vgl. BGHSt 16, 397, 398; BGH NStZ 1984, 311; 1996, 129; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 c m.w.N.).

    Das ist zwar bei Handlungen, welche sich nacheinander gegen verschiedene Personen richten, in der Regel nicht der Fall (BGHSt 2, 246, 247; BGH NStZ 1984, 311; BGH StV 1994, 537, 538; vgl. auch Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. Rdn. 14 vor § 52 m.w.N.); es kann aber je nach den Umständen des Einzelfalls namentlich dann gegeben sein, wenn Angriffe auf mehrere Opfer zeitgleich und wechselweise erfolgen (BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; Senatsbeschl. vom 25. Mai 1995 - 2 StR 239/95; v. 25. Juni 1997 - StV 1998, 72).

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Im übrigen verweist der Senat auf die in BGH NStZ 1984, 311 dargelegten Grundsätze.
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Das bedeutet einerseits, daß sich die Verschuldensprüfung auf die Genese des Affekts beschränkt, der zur Tat geführt hat (vgl. BGH NStZ 1984, 311).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Aus den dargelegten Gründen lag auch die Annahme eines besonders schweren Falles des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB), der nur in Betracht kommt, wenn die sich in der Tat zeigende Schuld des Totschlägers ebenso schwer wiegt wie die eines Mörders (BGH NJW 1981, 2310) oder sonstige unrechts- und schuldsteigernden Umstände gegeben sind (BGH NStZ 1984, 311, 312), nicht so nahe, daß sich das Schwurgericht - entgegen der in der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mitgeteilten Ansicht des Generalstaatsanwalts - damit auseinandersetzen mußte.
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluß und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; BGH bei Holtz MDR 1995, 880; BGH StV 1981, 396 m.w.N.; Jähnke LK StGB 10. Aufl. § 212 Rdn. 38).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91

    Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam

    Die Prüfung dieser Frage obliegt dem Tatrichter (BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 2; BGH, Urteile vom 13. März 1975 - 4 StR 557/74 - und vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 = bei Holtz MDR 1977, 638), der im Rahmen einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter (BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1) zu beurteilen hat, ob trotz Nichterfüllung des Mordtatbestandes sonstige Unrechts- und schuldsteigernden Umstände vorliegen, die die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechtfertigen (BGH NStZ 1984, 311, 312).
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Insbesondere dann, wenn ein Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, besteht regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGH NStZ 1984, 311 und 1996, 129; BGH StV 1994, 537, 538; BGH bei Holtz MDR 1995, 880).
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

    Allerdings wird der Angriff auf mehrere höchstpersönliche Rechtsgüter vielfach nicht von einem einheitlichen Willen getragen, sondern Manifestation "getrennter Willensbetätigungen" sein (vgl. BGH NStZ 1984, 311).
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

    Zwar besteht grundsätzlich kein Anlaß, in Fällen, in denen der Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um sie zu verletzen, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; 1996, 129; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 10).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Dazu gehört, daß die Gründe, die den Täter zu seiner Tat bewegen haben, sorgfältig bewertet (BGH NJW 1981, 2310) und schuldmindernde Gesichtspunkte berücksichtigt werden (BGH NStZ 1984, 311 f.).
  • BGH, 17.12.1985 - 4 StR 665/85

    Einsicht - Seelische Störung - Strafmilderung - Anforderungen an Erklärung einer

  • BGH, 29.08.2013 - 2 StR 44/13

    Strafschärfende Berücksichtigung der Verwirklichung der objektiven

  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91

    Voraussetzungen für eine mildere Beurteilung

  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 658/86

    alleinsorgeberechtigte Mutter und Ehefrau des Angeklagten - § 52 Abs. 2 Satz 2

  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch die Verhängung einer Einzelstrafe

  • BGH, 17.09.1992 - 2 StR 350/92

    Berücksichtigung vermeinderter Schuldfähigkeit bei zeitlich getrennten Straftaten

  • BGH, 22.05.1984 - 1 StR 255/84

    Zurückverweisung einer Strafsache zur Festsetzung einer Strafe und erneuter

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