Rechtsprechung
BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 2 StGB; § 73a StGB
Grenzen der Aufrechterhaltung von Maßnahmen in der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (Verfall von Wertersatz) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bindung an die Entscheidung über die Anordnung eines Wertersatzverfalls in späteren Entscheidungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 2
Bindung an die Entscheidung über die Anordnung eines Wertersatzverfalls in späteren Entscheidungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung; …
Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10
Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Aufrechterhalten von Maßnahmen dann nicht in Betracht kommt, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre (weitere) Vollstreckung entfallen sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1996 - 3 StR 317/96, BGHSt 42, 306, 308 m.w.N. - Zeitablauf bei Sperrfrist nach § 69a StGB - Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8 - Eigentumsübergang nach § 74e Abs. 1 StGB -). - BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht erledigter Rechtsfolge im Bereich der …
Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10
Das Landgericht war daher hinsichtlich der Anordnung des Wertersatzverfalls an die Rechtskraft der früheren Entscheidung gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 StR 500/91, NStZ 1992, 231). - BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher …
Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10
Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Aufrechterhalten von Maßnahmen dann nicht in Betracht kommt, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre (weitere) Vollstreckung entfallen sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1996 - 3 StR 317/96, BGHSt 42, 306, 308 m.w.N. - Zeitablauf bei Sperrfrist nach § 69a StGB - Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8 - Eigentumsübergang nach § 74e Abs. 1 StGB -). - BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79
Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der …
Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10
Es hätte deswegen in der Urteilsformel (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113;… vgl. auch Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 38) den in der früheren Entscheidung angeordneten Wertersatzverfall ausdrücklich aufrechterhalten müssen.
- BGH, 28.02.2019 - 1 StR 26/19
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung von in der früheren …
Allerdings kommt ein Aufrechterhalten von Maßnahmen dann nicht in Betracht, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre (weitere) Vollstreckung entfallen sind (vgl. BGH, Urteile vom 27. November 1996 - 3 StR 317/96, BGHSt 42, 306, 308 mwN - Zeitablauf bei Sperrfrist nach § 69a StGB;… vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8 - Eigentumsübergang nach § 74e Abs. 1 StGB aF und vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10 Rn. 2 zur Einziehung des Wertersatzverfalls nach § 73a StGB aF).Das Landgericht war daher hinsichtlich der Anordnung des Wertersatzverfalls (§ 73a StGB aF) an die Rechtskraft der früheren Entscheidung gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 StR 500/91, NStZ 1992, 231; Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10 Rn. 3).
Es hätte deswegen in der Urteilsformel (vgl. BGH, Urteile vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113 f. und vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10 Rn. 3;… vgl. auch Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 38) den in der früheren Entscheidung angeordneten Wertersatzverfall ausdrücklich aufrechterhalten müssen.
- BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19
Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei …
a) Mit der Entscheidung über eine neue Gesamtstrafe wird (erneut) ein Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Einziehungsentscheidung aus dem Urteil des Amtsgerichts Otterndorf vom 2. August 2018 veranlasst sein, sofern die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die (weitere) Vollstreckung der Einziehungsentscheidung vorliegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 StR 26/19, juris Rn. 5 mwN; Senat…, Beschluss vom 27. April 2017 - 2 StR 80/17, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10, juris Rn. 2;… vgl. auch Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, 30. Aufl., § 55 Rn. 59;… LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., § 55 Rn. 60;… Matt/Renzikowski/Bußmann, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 31;… MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., § 55 Rn. 49). - BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …
Dies geschieht - trotz des auf die Aufrechterhaltung der früheren Entscheidung gerichteten Wortlauts des § 55 Abs. 2 StGB (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 StR 26/19, juris, Rn. 6 mwN) - durch das Zusammenzählen der Beträge aus der früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7 Rn. 8; Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276; Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10, juris, Rn. 3). - BGH, 12.09.2013 - 4 StR 228/13
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Einbeziehung einer vorherigen …
Im Falle einer vorangegangenen Anordnung hätte der Tatrichter nach § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB über die Aufrechterhaltung der Maßnahme zu entscheiden gehabt; gegebenenfalls hätte er die Maßnahme ausdrücklich in der Urteilsformel aufrechterhalten müssen (vgl. BGH, Urteile vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113, 2114 und vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10).Für den Fall, dass über die Aufrechterhaltung einer solchen Verfallsanordnung zu entscheiden sein wird, nimmt der Senat auf sein - den Wertersatzverfall nach § 73a StGB betreffendes - Urteil vom 10. Februar 2011 (4 StR 552/10) Bezug.
- BGH, 28.08.2012 - 4 StR 188/12
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verfall (Härtefallregelung)
Maßnahmen, auf die in der früheren Entscheidung erkannt war, sind bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung dann nicht aufrechtzuerhalten, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre (weitere) Vollstreckung entfallen sind (Senat 4 StR 552/10 Rn. 2).