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BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung - Notwendigkeit eines bewußten "mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" zum Beischlaf nötigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 177 Abs. 1
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und …
Im Blick auf die von der Nebenklägerin weitaus deutlicher formulierte Ablehnung des Geschlechtsverkehrs, als dies am Vortag durch die Zeugin R. zum Ausdruck gebracht worden war, und auf das fehlerfrei zu Lasten des Angeklagten verwertete Nachtatverhalten war das Landgericht zu weitergehenden Darlegungen zum Vorliegen eines Vergewaltigungsvorsatzes nicht genötigt (vgl. BGH NStZ 1982, 26; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8). - BGH, 26.11.2008 - 5 StR 506/08
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung …
d) Der bisher festgestellte sehr geringe Widerstand der Nebenklägerin und deren eher allgemein bekundeter Abwehrwille ("in Ruhe lassen" UA S. 7) werden eine genauere Feststellung des inneren Tatbestandes erfordern (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8 m.w.N.;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 177 Rdn. 51, 52, 54). - OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03
Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von …
An einer solchen "finalen Verknüpfung" (…vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10;… Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).
- BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91
Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam …
Nur dann aber, wenn sich aus dem Verhalten des Angeklagten objektiv der Schluß ergeben hätte, er werde bei Gegenwehr seine körperliche Überlegenheit gegen sie einsetzen, und wenn der Angeklagte diesen Eindruck hervorrufen wollte, käme eine Verurteilung nach § 177 StGB in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90 - mit weit. Nachweisen). - BGH, 13.04.1999 - 4 StR 101/99
Sexuelle Nötigung; Gewalt; Aufklärungspflicht; Sachverständige; Sachverstand
Hinzu kommen muß eine zweckbedingte Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und dem Taterfolg dergestalt, daß die Gewaltanwendung nach dem Willen des Täters der Vornahme der sexuellen Handlung tatsächlich dient (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 3, 4, 7, 8; BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90 - und Beschluß vom 18. November 1997 - 4 StR 546/97). - BGH, 08.05.2014 - 4 StR 39/14
Vergewaltigungsvorsatz (Regelbeispiel: Vorsatz; Gewalt)
Nach dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt bleibt vielmehr offen, ob der Angeklagte in der konkreten Tatsituation erkannte, dass die Nebenklägerin den einvernehmlich begonnenen Oralverkehr nicht mehr fortsetzen wollte, und er sich demzufolge bewusst war, die weitere orale Befriedigung durch das Festhalten des Kopfes gegen einen begonnenen oder erwarteten Widerstand der Nebenklägerin zu erzwingen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90, BGHR § 177 Abs. 1 Gewalt 8;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 177 Rn. 52). - BGH, 09.12.2010 - 5 StR 405/10
Vergewaltigung (tatrichterliche Beweiswürdigung); Überzeugungsbildung (keine …
Ohne Rechtsfehler hat sie dieser bereits im Rahmen der Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite und nicht erst bei der Frage der Schuldfähigkeit besondere Bedeutung beigemessen (…vgl. BGH aaO; BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8). - BGH, 26.11.1991 - 4 StR 555/91
Anforderungen an erschöpfende Beweiswürdigung durch den Tatrichter - Motiv für …
Gegebenenfalls wird sich die Kammer mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob - auch aus der Sicht des Angeklagten - eine Gewaltanwendung, wie sie der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfordert (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8), oder nur ein erheblich geringerer Grad einer gewissen Kraftaufwendung vorliegt, der mit der Erfüllung des Tatbestandes des § 182 Abs. 1 StGB einhergehen kann (vgl. BGHSt 7, 99, 100; 22, 154, 157). - BGH, 30.06.1999 - 2 StR 134/99
Umfang der Urteilsbegründung bei Freispruch
Ein solcher Irrtum schließt den Vergewaltigungsvorsatz aus (BGH NStZ 1983, 71; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8, Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25, Aufl. § 177 Rdn. 7). - OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt, …
Auch ist ein besonderer Kraftaufwand des Täters zur Verwirklichung des Merkmals der Gewalt nicht erforderlich (…BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 4 - Urteil vom 14.06.1988 - 1 StR 179/88;… vgl. auch BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 7 - Beschluss vom 09.03.1990 - 3 StR 58/90; BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 8 - Urteil vom'28.02.1991 - 4 StR 553/90). - BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95
Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - …