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   BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14   

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https://dejure.org/2015,18412
BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14 (https://dejure.org/2015,18412)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2015 - 4 StR 555/14 (https://dejure.org/2015,18412)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14 (https://dejure.org/2015,18412)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 81g Abs. 3 Satz 1 StPO; § 81a Abs. 3 StPO; § 261 StPO.
    Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen Zwecken entnommene Körperzellen: auch bei richterlicher Anordnung, kein zwingendes Beweisverwertungsverbot)

  • lexetius.com

    StPO § 81a Abs. 3, § 81g

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81a Abs 3 Halbs 1 StPO, § 81g StPO
    Strafverfahren: Zulässigkeit des Rückgriffs auf zu anderen Zwecken entnommene Körperzellen zur Erhebung des DNA-Identitfizierungsmusters zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 81e StPO, § 81g StPO, § 81g Abs. 3 Satz 1 und 2 StPO, § 81f StPO, § 81f Abs. 1 Satz 2 StPO, § 81g Abs. 3 Satz 3 StPO, § 81g Abs. 1 Satz 1 StPO, § 81g Abs. 3 Satz 1 StPO, § 81a Abs. 3 StPO, § 81g Abs. 5 StPO, § 81g Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StPO, § 81e Abs. 1 StPO, § 81g Abs. 1 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit der Untersuchung von zu anderen Zwecken entnommenen Körperzellen zur Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zulässigkeit des Rückgriffs auf zu anderen Zwecken entnommene Körperzellen zur Erhebung des DNA-Identitfizierungsmusters zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a Abs. 3; StPO § 81g
    Rechtswidrigkeit der Untersuchung von zu anderen Zwecken entnommenen Körperzellen zur Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Identifizierungsmuster - und die zu anderen Zwecken entnommenen Körperzellen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Untersuchung entnommener Körperzellen zur Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters für künftige Strafverfahren ist unzulässig

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Verwendung von Zellmaterial zur DNA-Identifizierung in künftigen Strafverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei richterlicher Anordnung kein Rückgriff auf zu anderen Zwecken entnommene Körperzellen

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2594
  • NStZ 2016, 111
  • StV 2017, 498
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 270/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
    Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
    Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116).
  • BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
    Nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfG, NJW 2012, 907, 910 f.; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13) - ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt nicht jeder Rechtsverstoß bei der Beweiserhebung zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der dadurch erlangten Erkenntnisse.
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
    Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
    Entscheidend ist, dass durch die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters anhand des anschließend zu vernichtenden Probenmaterials keine Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten des Betroffenen ermöglicht werden (vgl. BVerfG, NJW 2001, 879, 880; NStZ 1996, 45, 46; vgl. zur Einschätzung des Gesetzgebers BT-Drucks. 13/667 S. 6, BT-Drucks. 12/7266 S. 11).
  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
    Entscheidend ist, dass durch die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters anhand des anschließend zu vernichtenden Probenmaterials keine Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten des Betroffenen ermöglicht werden (vgl. BVerfG, NJW 2001, 879, 880; NStZ 1996, 45, 46; vgl. zur Einschätzung des Gesetzgebers BT-Drucks. 13/667 S. 6, BT-Drucks. 12/7266 S. 11).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
    Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
    Letzteres ist insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen werden, in Betracht zu ziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, BGHSt 58, 84 Rn. 31 ff. mwN; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 70 Rn. 47 mwN; vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98, BGHSt 44, 243, 248 f. mwN).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
    Nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfG, NJW 2012, 907, 910 f.; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13) - ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt nicht jeder Rechtsverstoß bei der Beweiserhebung zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der dadurch erlangten Erkenntnisse.
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
    Letzteres ist insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen werden, in Betracht zu ziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, BGHSt 58, 84 Rn. 31 ff. mwN; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 70 Rn. 47 mwN; vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98, BGHSt 44, 243, 248 f. mwN).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

  • Drs-Bund, 14.04.1994 - BT-Drs 12/7266
  • OLG Hamburg, 27.06.2017 - 1 Rev 12/17

    Strafverfahren wegen Kaufhausdiebstahls: Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung

    Es bedarf vielmehr einer umfassenden Abwägung im Einzelfall, wobei das Gewicht des Verfahrensverstoßes und die Interessen des Betroffenen ebenso in Betracht zu ziehen sind, wie das Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 1971 - 3 StR 189/70, BGHSt 24, 125, 130; Beschl. v. 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 219 f.; Beschl. v. 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594, 2596; Urt. v. 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15, NStZ 2016, 551, 552).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    (1) Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594, 2597; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 und vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).

    Die dahinterstehende Frage, welche Bedeutung die fremde Ethnie eines Tatverdächtigen für die Auswahl der Vergleichspopulation überhaupt haben kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bislang noch nicht vollständig geklärt (vgl. aber BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594, 2597).

    Wie der 4. Strafsenat entschieden hat (Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594, 2597) ist es vielmehr nicht zu beanstanden, wenn auch in diesen Fällen die am Tatort lebende Mehrheitsbevölkerung als Vergleichspopulation herangezogen wird, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus derselben Herkunftsethnie wie der Angeklagte stammenden Alternativtäter gibt (so auch Peter Schneider/Anslinger/Eckert/Fimmers/Harald Schneider aaO; aA ohne nähere Begründung Neuhaus/Artkämper, Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren, Rn. 252; Neuhaus, StV 2013, 137; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1908).

  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, aaO Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN und vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, Rn. 12).

    Solange allerdings nicht ausschließlich ein Alternativtäter aus der fremden Ethnie in Betracht kommt, ist die am Tatort lebende deutsche bzw. europäische Wohnbevölkerung als Vergleichspopulation nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NStZ 2016, 111 ff.; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490 Rn. 26 f.).

  • BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6, Rn. 16; Beschlüsse vom 28. August 2018 ? 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 188 Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16 Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 ? 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen unter Angabe der Spurenart grundsätzlich mitteilen, wieviele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher - numerischen - Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 6 StR 60/21, juris Rn. 9; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6; Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 3; vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 188 mwN) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 mwN).
  • OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 98/16

    Anforderungen an die tatrichterliche Würdigung molekulargenetischer

    Es ist gerade nicht zu beanstanden, wenn auch in diesen Fällen die am Tatort lebende Mehrheitsbevölkerung als Vergleichspopulation herangezogen wird (vgl. BGH NJW 2015, 2594; Urteil vom 24. März 2016, 2 StR 112/14).
  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 377/17

    Bandendiebstahl (Definition: bandenmäßige Begehung); Urteilsgründe (Darlegung der

    Insoweit muss der Tatrichter nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 223; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87; Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, NStZ-RR 2015, 180 (Ls)) mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist.
  • KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20

    Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil

    Es ist vielmehr nicht zu beanstanden, wenn auch in diesen Fällen die am Tatort lebende Mehrheitsbevölkerung als Vergleichspopulation herangezogen wird, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus derselben Herkunftsethnie wie der Angeklagte stammenden Alternativtäter gibt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016, a. a. O., juris Rdnr. 26 f., Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14 -, juris Rdnr. 20, jeweils m. w. Nachw.).
  • VG Berlin, 16.12.2022 - 1 K 154.19
    Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme wird im Rahmen des Strafprozesses nicht abschließend geprüft bzw. eine etwaige Rechtswidrigkeit jedenfalls nicht im Tenor in der Weise festgestellt, dass diese in Rechtskraft erwachsen könnte (vgl. zur Abwägungslehre des Bundesgerichtshofes im Rahmen der Beweisverwertung: BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14 -, NJW 2015, 2594, 2596; vgl. für den Fall der Mitbetroffenheit der Überwachung im Rahmen von G 10: BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00 -, NStZ 2001, 436, 439).
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