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   BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06   

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https://dejure.org/2007,4831
BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06 (https://dejure.org/2007,4831)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2007 - 4 StR 558/06 (https://dejure.org/2007,4831)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06 (https://dejure.org/2007,4831)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Revision wegen der Verletzung formellen und materiellen Rechts im Berufungsverfahren; Teilweise Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses; Weiterbestehen einer Verurteilung wegen Eingehungsbetrugs durch die falsche Darstellung des ...

  • Judicialis

    StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 263; ; StGB § 265 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Betrug durch Vorlage und vorläufige Gutschrift eines Schecks

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3219 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 236
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
    Es besteht auch keine prozessuale Tatidentität (vgl. BGHSt 32, 215, 216) mit den übrigen der Anklageschrift zugrunde liegenden Lebensvorgängen, die die Geschäftsbeziehungen des Angeklagten bzw. der K. GmbH & Co. KG (künftig: K. GmbH) mit der Volksbank betreffen.
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 488/90

    Persönliche Verhältnisse - Angeklagter - Wiedergabe im Urteil - Selbstzweck -

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
    Dies stellt hier einen sachlichrechtlichen Mangel dar (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8).
  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 288/89

    Zumessung der Freiheitsstrafe bei fehlender Erörterung der Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
    Eine Berichtigung ist hingegen unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (vgl. BGHR StPO § 267 Berichtigung 1).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
    Die bisher zur Vermögenslage der K. GmbH und des Angeklagten getroffenen Feststellungen belegen nicht hinreichend, dass der Rückzahlungsanspruch der Kreditgeberin bereits im Zeitpunkt der Darlehensbewilligung Anfang April 2000 wirtschaftlich nicht sicher, das Vermögen der Firma D. also zu diesem für den Betrugsvorwurf maßgeblichen Zeitpunkt bei lebensnaher Betrachtung konkret und damit schadensgleich gefährdet war (vgl. BGHSt 34, 394, 395, BGH wistra 1995, 222, 223).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
    Die bisher zur Vermögenslage der K. GmbH und des Angeklagten getroffenen Feststellungen belegen nicht hinreichend, dass der Rückzahlungsanspruch der Kreditgeberin bereits im Zeitpunkt der Darlehensbewilligung Anfang April 2000 wirtschaftlich nicht sicher, das Vermögen der Firma D. also zu diesem für den Betrugsvorwurf maßgeblichen Zeitpunkt bei lebensnaher Betrachtung konkret und damit schadensgleich gefährdet war (vgl. BGHSt 34, 394, 395, BGH wistra 1995, 222, 223).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12

    Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von

    Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Landgericht zwar davon aus, dass auch die Erteilung einer Vorbehaltsgutschrift zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung führen kann, soweit der Kontoinhaber tatsächlich die Möglichkeit hat, auf den vorläufig gutgeschriebenen Betrag zuzugreifen (vgl. zum insoweit gleich zu behandelnden Fall der betrügerischen Scheckeinreichung BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11; Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237; Trück aaO, § 49 Rn. 16) und die Erste Inkassostelle nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch das ihr zukommende Rückbelastungsrecht nicht hinreichend gegen eine Vermögenseinbuße gesichert ist.
  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten

    Durch die nicht autorisierte Überweisung wegen eines möglichen Zugriffs des Täters auf das Zielkonto tritt somit allenfalls eine Vermögensgefährdung für die Bank ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.; vgl. auch Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408).
  • BGH, 08.01.2013 - VI ZR 386/11

    Kapitalanlagebetrug: Zivilrechtliche Haftungsvoraussetzungen

    Diese Umstände betreffen aber die zukünftige Zahlungsfähigkeit der W. AG und/oder des Beklagten, die als in der Zukunft liegend keine Tatsache im Sinne des § 263 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237; OLG Stuttgart, NJW 1958, 1833; OLG Braunschweig, NJW 1959, 2175, 2176; Kühl in Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 263 Rn. 4).
  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

    Die Vorbehaltsgutschrift führt zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung, soweit der Kontoinhaber tatsächlich die Möglichkeit hat, auf den vorläufig gutgeschriebenen Scheckbetrag zuzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237; Satzger aaO § 263 Rn. 204; Trück in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., § 49 Rn. 16) und die Inkassobank nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch das ihr zukommende Rückbelastungsrecht nicht hinreichend gegen eine Vermögenseinbuße gesichert ist.
  • OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09

    Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen

    Sie muss auf einer wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und somit der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben (Lebensweg und familiäre sowie wirtschaftliche Verhältnisse) und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruhen (BGH NStZ-RR 2007, 236 = NJW 2007, 3219; BGH NStZ 1995, 200; BGH NStZ 1991, 231; BGH NStZ 1993, 30; SenE v. 14.03.2000 - Ss 90/00 - SenE v. 20.06.2000 - Ss 257/00 - SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 -).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme

    Soweit dieser Betrag im Tenor des angefochtenen Urteils fälschlich mit "232.00,00 EUR' angegeben worden ist, handelt es sich um einen Schreibfehler, der sich ohne Weiteres aus den Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zutage liegen und jeden Verdacht einer späteren sachlichen Änderung ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 1974 - 4 StR 633/73, BGHSt 25, 333, 336; Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 268 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 52/16

    Vermögensschaden bei Einreichung ungedeckter Schecks (Zugriffsmöglichkeit des

    Insbesondere ist hier nach der langjährigen, gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237; Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, wistra 2012, 267, 269), die auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden hat (vgl. etwa LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 218; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 636; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263 Rn. 166; aA etwa S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 145) bereits mit der Gutschrift der Scheckbeträge auf den bei der Andelskassen geführten Konten dieser ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstanden.
  • OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14

    Strafurteil: Anspruch auf Berichtigung der schriftlichen Urteilsgründe bei

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind Berichtigungen in den Urteilsgründen ab dem Zeitpunkt, in dem das schriftliche Urteil aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts hinausgegeben wird, unzulässig, wenn dadurch auch nur der Verdacht einer nachträglichen sachlichen Änderung und somit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2St RR 91/98 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Februar 1990 - 1 Ws 35/90 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08

    Urteilsberichtigung: Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des

    Eine Berichtigung ist hingegen unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 236, 237; BGH NJW 1991, 1900, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2008 - 1 Ss 96/08

    Anspruch auf Änderung des Schuldspruchs im Strafverfahren; Beginn der Sperrfrist

    Eine Berichtigung ist hingegen unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 236, 237; BGH NJW 1991, 1900, jeweils m.w.N.).
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