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   BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99   

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BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99 (https://dejure.org/2000,588)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2000 - 4 StR 558/99 (https://dejure.org/2000,588)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 4 StR 558/99 (https://dejure.org/2000,588)
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Würgegriff des Kaufhausdetektivs

§ 227 StGB, § 127 StPO, Verhältnismäßigkeit, § 32 StGB, Notwehrlage in Ausübung des Festnahmerechts;

§ 16 StGB, Erlaubnistatbestandsirrtum bei Verkennung der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 32 StGB; § 227 StGB
    Festnahmerecht (Jedermannalternative); Körperverletzung mit Todesfolge; Notwehrrecht; Fahrlässigkeit; Verhältnismäßigkeit; Angemessenheit

  • lexetius.com

    StPO § 127 Abs. 1 Satz 1

  • DFR

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Strafprozessrecht, Festnahmerecht, Umfang des Festnahmerechts Privater

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 378
  • NJW 2000, 1348
  • NStZ 2000, 603
  • StV 2001, 258
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
    Für einen objektiven Dritten in der Tatsituation des Angeklagten (vgl. BGH StV 1999, 143, 145) gab es hier zum - lediglich mit Körperverletzungswillen vorgenommenen - Anlegen des Würgegriffs keine mildere Handlungsalternative: Auf die mehrfache Aufforderung zu Beginn der auch vom Angeklagten gegenüber seinem größeren, schwereren und gewaltbereiten Gegner mit bloßer Körperkraft ausgetragenen Auseinandersetzung, sich durch Handzeichen zu ergeben, ist der zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewußtlose D. nämlich nicht eingegangen (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 29).

    Im Verkennen dieses Sachverhalts läge für ihn ein Erlaubnistatbestandsirrtum (BGH NStZ 1987, 20; 1996, 29, 30; NJW 1995, 973; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 313/99).

  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
    Ein an sich möglicher Erlaubnisirrtum des Angeklagten (vgl. hierzu Wessels/Beulke Strafrecht AT 29. Aufl. Rdn. 482 ff.) wäre hier nur ein - vermeidbarer - Verbotsirrtum (§ 17 StGB), der eine Bestrafung wegen Körperverletzung mit Todesfolge nicht berührte (vgl. BGH GA 1969, 23, 24; NStZ 1987, 322; 1988, 269, 270).

    Der Irrtum des Angeklagten würde aber auf einer Außerachtlassung der gebotenen und ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt beruhen, so daß er wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen wäre (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH NJW 1992, 516, 517; NStZ 1983, 453; 1987, 172; 1988, 269, 270).

  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
    Die hiermit verbundene Freiheitsberaubung und Nötigung war gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82; BayObLGSt 1959, 38, 41; 1986, 52, 55; OLG Hamm NStZ 1998, 370).

    d) Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge wäre dann rechtlich zutreffend, wenn der Angeklagte im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung, ohne durch die Gegenwehr des D. in eine Notwehrlage versetzt und im Rahmen eigenen Notwehrrechts dazu veranlaßt worden zu sein, den Würgegriff angelegt hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 357 f.; BGH NJW 1991, 503, 504; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung. 8; BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
    d) Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge wäre dann rechtlich zutreffend, wenn der Angeklagte im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung, ohne durch die Gegenwehr des D. in eine Notwehrlage versetzt und im Rahmen eigenen Notwehrrechts dazu veranlaßt worden zu sein, den Würgegriff angelegt hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 357 f.; BGH NJW 1991, 503, 504; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung. 8; BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).

    Er war nicht gehalten, auf die Anwendung weniger gefährlicher Abwehrmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft war; auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang brauchte er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230; 27, 336, 337; BGH NStZ 1998, 508, 509 m.w.N.).

  • RG, 05.11.1901 - 1959/01

    1. Ist zum Zwecke einer vorläufigen Festnahme eine Handlung zulässig, welche eine

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
    Selbst wenn - wie das Landgericht meint - in dem "Anspringen" und "Niederreißen" eine Körperverletzung liegen sollte, war diese nach Lage der Sache unvermeidlich und als Folge des erforderlichen Zugriffs durch § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO gedeckt (vgl. RGSt 34, 443, 446; KG VRS 19, 114, 115; OLG Karlsruhe NJW 1974, 806, 807; OLG Stuttgart NJW 1984, 1694, 1695; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 127 Rdn. 14; einschränkend Jescheck/Weigend Lehrbuch des Strafrechts AT 5. Aufl. S. 398 f. Fn. 31; a.A. Arzt aaO S. 10 f.).

    Das wäre etwa der Fall, wenn D., ohne den Angeklagten tätlich anzugreifen, nur zu fliehen versuchte (vgl. RGSt 34, 443, 446).

  • OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97

    vermeintliche Ladendiebin - § 127 StPO, 'Schluß auf rechtswidrige Tat ohne

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
    Die hiermit verbundene Freiheitsberaubung und Nötigung war gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82; BayObLGSt 1959, 38, 41; 1986, 52, 55; OLG Hamm NStZ 1998, 370).

    e) Dagegen wäre der Angeklagte (nur) wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) zu bestrafen, wenn sich D. gegen seine rechtmäßige "Fixierung" am Boden - gegen die ihm kein Notwehrrecht zustand (vgl. BGH StV 1993, 241, 242; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1998 - 5 StR 52/98; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599; OLG Hamm NStZ 1998, 370) - tätlich zur Wehr gesetzt hat oder wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann.

  • BGH, 18.09.1991 - 2 StR 288/91

    Bestimmung des mildesten Gesetzes; Erlaubnistatbestandsirrtum

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
    Er hätte nämlich nicht mehr getan, als er bei einer wirklich fortbestehenden Notwehrlage hätte tun dürfen (vgl. BGH NJW 1992, 516, 517 (ein drei bis fünf Minuten andauernder Würgegriff kann "in der angewandten Stärke und Dauer" die erforderliche Verteidigung gegen einen tätlichen Angriff sein); s. ferner BGH NStZ 1983, 500; 1997, 96, 97).

    Der Irrtum des Angeklagten würde aber auf einer Außerachtlassung der gebotenen und ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt beruhen, so daß er wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen wäre (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH NJW 1992, 516, 517; NStZ 1983, 453; 1987, 172; 1988, 269, 270).

  • BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86

    Auf frischer Tat betroffen

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
    Da D., auf den Diebstahl angesprochen, zu flüchten versuchte, war der Angeklagte befugt, ihn vorläufig festzunehmen, auch wenn - wozu sich das Landgericht nicht äußert - D. keinen räuberischen Diebstahl, sondern nur einen Diebstahl begangen hatte; denn § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO der an die "Frische" und nicht an die "Schwere" der Tat anknüpft (so zutreffend Kargl aaO S. 14; Schröder Jura 1999, 10, 11; vgl. auch § 127 Abs. 3 StPO) gilt unabhängig von der Gewichtigkeit der Tat und vom Wert der Beute bei allen Verbrechen oder Vergehen (vgl. RGSt 17, 127; BayObLGSt 1986, 52, 55; Borchert JA 1982, 338, 344; Krause in AK/StPO § 127 Rdn. 11; a.A. Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 127 Rdn. 19 m.w.N.; für "offenkundige Bagatellfälle" auch Schröder aaO S. 12; anders auch bei Ordnungswidrigkeiten, s. § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG).

    Die hiermit verbundene Freiheitsberaubung und Nötigung war gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82; BayObLGSt 1959, 38, 41; 1986, 52, 55; OLG Hamm NStZ 1998, 370).

  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 313/99

    Gefährliche Körperverletzung; Notwehr; Erforderlichkeit;

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
    Im Verkennen dieses Sachverhalts läge für ihn ein Erlaubnistatbestandsirrtum (BGH NStZ 1987, 20; 1996, 29, 30; NJW 1995, 973; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 313/99).
  • BayObLG, 14.08.1998 - 2St RR 143/98

    Proportionalität von Angriffs- und Verteidigungsmittel bei Alkoholisierung des

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
    5 St 14/91|BGH; 17.04.1991; 2 StR 52/91">NStZ 1991, 433, 434; StV 1999, 147 f.; Wessels/Beulke aaO Rdn. 344; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 32 Rdn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 337/83

    Versuchter Totschlag - Handeln in Putativnotwehr - Irrtum über das Bestehen einer

  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

  • OLG Düsseldorf, 24.07.1991 - 2 Ss 223/91
  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

  • BGH, 25.05.1998 - 5 StR 52/98

    Erfolg der Revision ohne Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten

  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97

    Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

  • BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage

  • BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94

    Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33

  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

  • BayObLG, 11.02.1959 - RReg. 1 St 821/58

    Vorläufige Festnahme eines Beschuldigten

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

  • BGH, 14.02.1952 - 5 StR 1/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

  • BGH, 28.10.1992 - 2 StR 300/92

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung -

  • OLG Stuttgart, 02.03.1984 - 3 Ss (14) 75/84

    Angemessenheit der Intensität eines Zwangsmittels im Verhältnis zur Bedeutung der

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98

    Körperverletzung mit Todesfolge

  • OLG Karlsruhe, 18.12.1973 - 2 Ws 200/73
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

  • RG, 13.02.1888 - 3/88

    1. Schließt ein Recht auf Einsperrung den Begriff der widerrechtlichen

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Zu Recht hat die Strafkammer das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums verneint, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Handelns entfallen lassen könnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. Juni 1952 - 1 StR 708/51, BGHSt 3, 105, 106 f.; vom 10. Februar 2000 - 4 StR 558/99, BGHSt 45, 378, 384; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 273: Ausschluss der Vorsatzschuld).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auch insoweit kommt es auf die konkrete Lage an, in subjektiver Hinsicht zudem darauf, welche Vorstellungen der Angeklagte gegebenenfalls zum Verteidigungserfolg seiner Gegenwehr hatte (vgl. BGHSt 45, 378, 384; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 32 Rdn. 27).

    Hätte der Angeklagte über die Eignung der Tötung M. s zur Abwendung des Geldverlustes geirrt, käme möglicherweise ein Erlaubnistatbestandsirrtum und damit fahrlässige Tötung in Betracht (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; BGHSt 45, 378, 384).

  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08

    Rechtmäßigkeit körperlicher Gewalt durch Polizeibeamte aus Anlass einer Festnahme

    Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung sind dann gerechtfertigt (BGHSt 45, 378, 381 m.w.N.).
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13

    Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr

    Denn die irrige Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts wäre wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264, 286 f.; vom 10. Februar 2000 - 4 StR 558/99, BGHSt 45, 378, 383 f.; und vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34, 35), so dass der Vorwurf (vorsätzlicher) Körperverletzung mit Todesfolge entfiele.

    Dieser Irrtum des Angeklagten könnte aber auf einer Außerachtlassung der gebotenen und ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt beruhen, so dass er wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen wäre (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2000 - 4 StR 558/99, BGHSt 45, 378, 384 f.; und vom 18. September 1991 - 2 StR 288/91, NJW 1992, 516, 517), wobei in diesem Zusammenhang insbesondere zu berücksichtigen wäre, dass ihm die Gefährlichkeit des Würgegriffs bekannt war.

  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11

    Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf

    Namentlich sind den Feststellungen nicht die Voraussetzungen für einen etwaigen vorsatzausschließenden Erlaubnistatbestandsirrtum (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - 4 StR 558/99, BGHSt 45, 378, 384) infolge Verkennung der für den Verstorbenen bestehenden Gefahrenlage zu entnehmen.
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Diese Würdigung zum Vorstellungsbild des Angeklagten, die lediglich auf den Beginn dieser körperlichen Auseinandersetzung und nicht auf den Zeitpunkt des Eingreifens des Angeklagten abstellt, greift zu kurz: Für die Putativnothilfe entsprechend §§ 32, 16 Abs. 1 S. 1 StGB ist nicht nur die für den Angeklagten zur Tatzeit ungeklärte und allenfalls für die Rechtswidrigkeit eines Angriffs des T. relevante Frage entscheidend, wer die tätliche Auseinandersetzung begonnen hatte, sondern auch, ob es nach der Vorstellung des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat einen unmittelbar bevorstehenden (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1) oder noch andauernden rechtswidrigen Angriff (vgl. BGHSt 45, 378, 384) abzuwehren galt.
  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 37/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); vermeidbarer

    Das auch in diesem Zusammenhang geltende Verhältnismäßigkeitsprinzip verbietet es regelmäßig - jedenfalls bei Straftaten von geringem Gewicht -, zur Fluchtverhinderung Handlungen vorzunehmen, die zu einer ernsthaften Gesundheitsbeschädigung oder zu einer unmittelbaren Lebensgefährdung führen (BGHSt 45, 378, 381; Boujong in KK 5. Aufl. § 127 Rdn. 19; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 127 Rdn. 19; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 127 Rdn. 14; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00

    Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum

    Im Verkennen dieses Sachverhalts liegt ein Erlaubnistatbestandsirrtum, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Handelns entfallen läßt (vgl. BGHSt 45, 378, 384; BGH NStZ 1996, 29, 30; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    aa) Ein analog § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zum Ausschluss des Vorsatzes führender Erlaubnistatbestandsirrtum (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, NStZ 2016, 333, 334; Urteil vom 10. Februar 2000 - 4 StR 558/99, BGHSt 45, 378, 384; Urteil vom 6. Juni 1952 - 1 StR 708/51, BGHSt 3, 105, 106 f.) liegt vor, wenn der Angegriffene sich irrig Umstände vorstellt, die - wenn sie vorlägen - einen anerkannten Rechtfertigungsgrund begründen würden.
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz:

    Sie wäre allenfalls daraufhin zu prüfen, ob sie - nach tatrichterlicher Beweiswürdigung - einen glaubhaften Irrtum des Angeklagten über einen rechtfertigenden Sachverhalt begründen könnte, mit der Konsequenz eines Vorsatzausschlusses und der Würdigung der Tat unter dem Gesichtspunkt fahrlässiger Tötung (vgl. BGHSt 45, 378, 384).
  • BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; Feststellungen und Beweiswürdigung zum

  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07

    Notwehr (Erforderlichkeit; Gebotenheit bei Vorsatzprovokation); rechtsfehlerhaft

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

  • BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05

    Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft

  • BGH, 15.10.2008 - 5 StR 487/08

    Zurückweisung einer Revision als unbegründet

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