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   BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94   

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https://dejure.org/1994,5045
BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94 (https://dejure.org/1994,5045)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1994 - 4 StR 559/94 (https://dejure.org/1994,5045)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94 (https://dejure.org/1994,5045)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94
    Da die Möglichkeit, ergänzende Feststellungen in neuer Verhandlung zu treffen, nicht vollkommen ausgeschlossen ist, kann der Schuldspruch nicht berichtigt ('Trunkenheit im Verkehr' statt 'fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs') werden (vgl. BGHSt 3, 62, 64; 6, 251, 257; 32, 357, 361; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Auflage § 354 Rdn. 15 m.w.N.).".
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94
    Der Senat weist ergänzend darauf hin, daß das Landgericht bei der Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung von einem zu engen Maßstab ausgegangen ist: § 56 Abs. 2 StGB betrifft nicht nur Ausnahmefälle (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4 m.w.N.; ständige Rechtspr.).
  • BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94
    Da die Möglichkeit, ergänzende Feststellungen in neuer Verhandlung zu treffen, nicht vollkommen ausgeschlossen ist, kann der Schuldspruch nicht berichtigt ('Trunkenheit im Verkehr' statt 'fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs') werden (vgl. BGHSt 3, 62, 64; 6, 251, 257; 32, 357, 361; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Auflage § 354 Rdn. 15 m.w.N.).".
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94
    Da die Möglichkeit, ergänzende Feststellungen in neuer Verhandlung zu treffen, nicht vollkommen ausgeschlossen ist, kann der Schuldspruch nicht berichtigt ('Trunkenheit im Verkehr' statt 'fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs') werden (vgl. BGHSt 3, 62, 64; 6, 251, 257; 32, 357, 361; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Auflage § 354 Rdn. 15 m.w.N.).".
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94
    Da die Gefährdung des geführten, dem Täter aber nicht gehörenden Fahrzeugs aus dem Schutzbereich des § 315 c StGB ausscheidet (BGHSt 27, 40; Dreher/Tröndle StGB 46. Auflage § 315 c Rdn. 17 m.w.N.), ist entscheidend, ob der Angeklagte sonst eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet hat.
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Da die Gefährdung des geführten, dem Angeklagten aber nicht gehörenden Fahrzeugs, das nach den Feststellungen einen Wert von etwa 15.000 DM hatte, aus dem Schutzbereich des § 315 c StGB ausscheidet (vgl. BGHSt 27, 40; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94; Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 m.w.N.), ist entscheidend, ob der Angeklagte durch die Trunkenheitsfahrt sonst eine fremde Sache von besonderem Wert gefährdet hat.
  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98

    Verfolgungsverjährung bei vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den

    Die vom Senat für § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeuges - des notwendigen Tatmittels - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zur Sachgefährdung nicht ausreicht (BGHSt 11, 148, 150; 27, 40, 43; Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94; vgl. auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 4; Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 jeweils m.w.N.), gilt angesichts des gleichen Schutzgutes, nämlich der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch im Anwendungsbereich des § 315 b StGB (BGH NStZ 1992, 233, 234; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 315 b StGB Rdn. 6).
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