Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2000 - 4 StR 561/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5080
BGH, 18.01.2000 - 4 StR 561/99 (https://dejure.org/2000,5080)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2000 - 4 StR 561/99 (https://dejure.org/2000,5080)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 4 StR 561/99 (https://dejure.org/2000,5080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 561/99
    Schließlich beschränkt der Senat das Verfahren in den beiden Fällen II 16 der Urteilsgründe auf den Vorwurf der versuchten Nötigung; nach der bisherigen Rechtsprechung tritt die Drohung auch hinter der nur versuchten Nötigung zurück (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; dagegen Maatz NStZ 1995, 209, 212 f.).
  • BGH, 09.12.1998 - 3 StR 558/98

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Schwere Fälle des Diebstahls auch im

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 561/99
    und der Strafzumessung zu verwenden (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1998 - 3 StR 558/98; ferner Kroschel/Meyer-Goßner Die Urteile in Strafsachen 26. Aufl. S. 74 ff.).
  • BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01

    Wirksamer mündlicher und protokollierter Eröffnungsbeschluß

    Dabei sollte in aller Regel die Numerierung der Sachdarstellung auch bei der rechtlichen Würdigung und den Ausführungen zur Strafzumessung beibehalten werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99, vom 18. Januar 2000 - 4 StR 561/99 und vom 28. November 2000 - 5 StR 453/00; Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen 26. Aufl. S. 74 ff.).
  • BGH, 11.09.2001 - 4 StR 286/01

    Milderes Gesetz (Zweifel über den Tatzeitraum; DDR-StGB); Lex mitior;

    Es empfiehlt sich, die Ordnungsziffern für die abgeurteilten Fälle - möglichst einheitlich und übereinstimmend - jeweils bei der Wiedergabe der Sachverhalte, der Beweiswürdigung, der rechtlichen Würdigung und der Strafzumessung zu verwenden (BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2000 - 4 StR 561/99 - und vom 9. Dezember 1998 - 3 StR 558/98; ferner Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen 26. Aufl. S. 74 ff.).
  • BGH, 14.10.2004 - 4 StR 296/04

    Anrechnungsmaßstab bei in den Niederlanden verbüßter Haft

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24. März 2004 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird der Strafausspruch dahin ergänzt, daß die in dieser Sache in den Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Januar 2000 - 4 StR 561/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht