Rechtsprechung
BGH, 21.03.2018 - 4 StR 566/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 206a Abs. 1 StPO
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 206a Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses durch den Eintritt des Todes des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 206a Abs. 1
Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses durch den Eintritt des Todes des Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20
Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen
Diesen Maßstab zugrunde gelegt stehen die von dem Betroffenen - wenn auch bei wechselnden Geschwindigkeitsbeschränkungen begangenen - vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang, die dem Ziel dienten, eilig voranzukommen, so dass sich das gesamte Geschehen bei natürlicher Betrachtungsweise durch einen unbeteiligten Dritten (objektiv) als ein einheitliches zusammengehöriges Tun darstellt und als natürliche Handlungseinheit im Sinne einer gleichartigen Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 4 StR 566/17 - BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 29/13 -, beide juris) zu werten ist.Teilweise wird die natürliche Handlungseinheit als einheitliche Handlung, also als eine Tat im Rechtssinne (…vgl. Fischer, StGB 67. Aufl., Vor § 52 Rn. 1, 3), und teilweise wird sie als Tateinheit behandelt (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017, a.a.O.;… Urteil vom 27. Juni 1996, a.a.O.).