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   BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00   

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https://dejure.org/2001,3364
BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00 (https://dejure.org/2001,3364)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2001 - 4 StR 569/00 (https://dejure.org/2001,3364)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 4 StR 569/00 (https://dejure.org/2001,3364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Revisionsbegründung - Schuldumfang - Strafmaß - Strafausspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 184 c Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2, § 184 c Nr. 1
    Voraussetzungen einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Erheblichkeit einer sexuellen Handlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 370
  • JR 2002, 71
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00

    Tateinheitlich begangene sexuelle Nötigung; Auslegung des Revisionsantrages;

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00
    Selbst wenn diese Äußerung als "Drohung mit einer Vergewaltigung" gemeint gewesen ist, so wäre das genannte Tatbestandsmerkmal nur dann erfüllt, wenn der Geschädigten - ebenso wie mit der Äußerung, sie werde sonst "ausgesetzt" und "könne zu Fuß nach Hause laufen" (UA 13) - zur Überwindung ihres Widerstandes ein schwerer Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit in Aussicht gestellt worden wäre (vgl. BGH StV 1994, 127; NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88

    Sexuelle Handlung - Umarmung - Küssen - Entkleiden - Penis - Geöffnete Hose -

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00
    Danach ist zwar das mehrfache Erzwingen des Berührens des (bedeckten) Geschlechtsteils des Angeklagten als sexuelle Nötigung zu werten; das Streicheln des (bedeckten) Beines der Geschädigten und der mißlungene Kußversuch stellen aber keine (gesondert zu berücksichtigenden) sexuellen Handlungen dar (s. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 2, BGH NStZ 1988, 70, 71; 1992, 432; StV 20001 197; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 184 c Rdn. 7, 8 m. w. N.).
  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00
    Selbst wenn diese Äußerung als "Drohung mit einer Vergewaltigung" gemeint gewesen ist, so wäre das genannte Tatbestandsmerkmal nur dann erfüllt, wenn der Geschädigten - ebenso wie mit der Äußerung, sie werde sonst "ausgesetzt" und "könne zu Fuß nach Hause laufen" (UA 13) - zur Überwindung ihres Widerstandes ein schwerer Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit in Aussicht gestellt worden wäre (vgl. BGH StV 1994, 127; NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00).
  • BGH, 03.04.1991 - 2 StR 582/90

    Sexuelle Handlung - Erheblichkeitsschwelle - Grad der Gefährlichkeit -

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00
    Ob die "Erheblichkeitsschwelle" überschritten ist, bestimmt sich nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 4 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2000 - 2 StR 471/00

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00
    Zu dem an das Landgericht gerichteten Antrag vom 15./17. November 2000, Rechtsanwalt Ke. aus Hagenow als Pflichtverteidiger beizuordnen (Bd. IV Bl. 582 d.A.), bemerkt der Senat: Für diesen Antrag ist der Vorsitzende des Gerichts zuständig, dessen Urteil angefochten wurde und der bereits mit der Pflichtverteidigerbestellung befaßt war (Bd. III Bl. 224, Bd. IV Bl. 561 ff.; vgl. hierzu BGHR StPO § 141 Bestellung 3; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2000 - 2 StR 471/00; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 141 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 229/99

    Reinheitsgehalt; Kokain; Zuständigkeit; Nicht geringe Menge; Pflichtverteidigung

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00
    Zu dem an das Landgericht gerichteten Antrag vom 15./17. November 2000, Rechtsanwalt Ke. aus Hagenow als Pflichtverteidiger beizuordnen (Bd. IV Bl. 582 d.A.), bemerkt der Senat: Für diesen Antrag ist der Vorsitzende des Gerichts zuständig, dessen Urteil angefochten wurde und der bereits mit der Pflichtverteidigerbestellung befaßt war (Bd. III Bl. 224, Bd. IV Bl. 561 ff.; vgl. hierzu BGHR StPO § 141 Bestellung 3; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2000 - 2 StR 471/00; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 141 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00
    Selbst wenn diese Äußerung als "Drohung mit einer Vergewaltigung" gemeint gewesen ist, so wäre das genannte Tatbestandsmerkmal nur dann erfüllt, wenn der Geschädigten - ebenso wie mit der Äußerung, sie werde sonst "ausgesetzt" und "könne zu Fuß nach Hause laufen" (UA 13) - zur Überwindung ihres Widerstandes ein schwerer Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit in Aussicht gestellt worden wäre (vgl. BGH StV 1994, 127; NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00).
  • BGH, 24.09.1987 - 4 StR 419/87

    Strafbarkeit wegen Versuchs der sexuellen Nötigung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00
    Danach ist zwar das mehrfache Erzwingen des Berührens des (bedeckten) Geschlechtsteils des Angeklagten als sexuelle Nötigung zu werten; das Streicheln des (bedeckten) Beines der Geschädigten und der mißlungene Kußversuch stellen aber keine (gesondert zu berücksichtigenden) sexuellen Handlungen dar (s. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 2, BGH NStZ 1988, 70, 71; 1992, 432; StV 20001 197; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 184 c Rdn. 7, 8 m. w. N.).
  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00
    Danach ist zwar das mehrfache Erzwingen des Berührens des (bedeckten) Geschlechtsteils des Angeklagten als sexuelle Nötigung zu werten; das Streicheln des (bedeckten) Beines der Geschädigten und der mißlungene Kußversuch stellen aber keine (gesondert zu berücksichtigenden) sexuellen Handlungen dar (s. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 2, BGH NStZ 1988, 70, 71; 1992, 432; StV 20001 197; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 184 c Rdn. 7, 8 m. w. N.).
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Bei einem nicht weiter qualifizierten Kuss auf den Mund kann das zweifelhaft sein, wenn zwischen den Beteiligten eine längere intime Beziehung bestanden hat (vgl. auch BGHSt 1, 292, 298; 18, 169 f.; BGH StraFo 1998, 63, 64; Hörnle aaO § 184 f Rdn. 20, 22; zu Kussversuchen auch BGH NStZ 1983, 553; 1988, 71; 2001, 370 f.).
  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 58/00

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters

    Das Berufungsgericht hat im wesentlichen ausgeführt (teilweise veröffentlicht in JR 2002, 71): .
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11

    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei

    Jedenfalls bei einer derart erzwungenen Vornahme einer sexualbezogenen Handlung an einem anderen entfällt die Erheblichkeit der Handlung im Sinne von § 184g Nr. 1 StGB nicht schon deswegen, weil die Berührung nicht kräftig und nachhaltig war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 569/00, BGH NStZ 2001, 370; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 10 und Fn. 15 mwN).
  • BGH, 23.07.2013 - 1 StR 204/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der sexuellen Handlung:

    Berührungen anderer Körperstellen als der Geschlechtsteile (zu diesen Fällen vgl. Senat, Urteil vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07, NStZ 2007, 700; BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432 f.; BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212 f.) stellen nicht ohne Weiteres Handlungen "von einiger Erheblichkeit" dar; zur Beurteilung der Erheblichkeit hätte es jedenfalls näherer Feststellungen vor allem zu Art, Intensität und Dauer dieser Berührungen bedurft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2009 - 5 StR 168/09, vom 30. Januar 2001 - 4 StR 569/00, NStZ 2001, 370 mwN, und vom 8. September 1999 - 3 StR 357/99, NStZ-RR 1999, 357).
  • BGH, 12.09.2012 - 2 StR 219/12

    Beweiswürdigung (Würdigung der Aussage eines sich auf sein

    Bei einem Kussversuch ist dies nicht ohne weiteres der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1987 - 4 StR 419/87, NStZ 1988, 70, 71; Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 569/00 2001, 370, 371; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StraFo 2006, 251, 252; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 70/09, NStZ-RR 2010, 45).
  • LG Dortmund, 03.04.2020 - 32 KLs 62/19
    Nach der Rechtsprechung bestimmt sich die Frage, ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten ist, nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut (BGH, NStZ 2001, 370 f.; MüKo/Hörnle, StGB, 3. Aufl., § 184h Rn. 21 m.w.N.).

    Der misslungene Kussversuch allein stellt keine sexuelle Handlung dar (BGH, NStZ 2001, 370, 371).

  • BGH, 22.06.2009 - 5 StR 168/09

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Streicheln an den Oberschenkeln; äußere

    Insoweit tragen die Feststellungen, dass er sie "an den Oberschenkeln" bzw. "im Bereich der Oberschenkel" streichelte, "um sich sexuell zu erregen" den Schuldspruch nicht (vgl. BGH NStZ 2001, 370).
  • AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18

    Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten

    Zwar sind die mißlungenen Kußversuche mangels Erheblichkeit - noch - keine sexuellen Handlungen im Sinne des § 177 StGB (vgl. BGH, NStZ 1988, 70, 71; BGH, NStZ 2001, 370, 371), sondern erfüllen lediglich den Tatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184 i Abs. 1 StGB, der gegenüber anderen Tatbeständen, deren Erfüllung mit schwererer Strafe bedroht ist, indes subsidiär ist.
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05

    sexuelle Handlung; begriff; Erheblichkeit; sexuelle Nötigung

    Von Bedeutung sind dabei vor allem Art, Intensität und Dauer des sexualbezogenen Vorgehens, der Handlungsrahmen, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird, sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 4, 6 m. w. Nachw.; BGH, NStZ 2001, 370, 371).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 1 Ss 24/04

    sexuelle Handlung; Erheblichkeit; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

    Ob die Schwelle der Erheblichkeit überschritten ist, bestimmt sich nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; lediglich unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (vgl. BGH MDR 1990, 887; BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 4 = MDR 1991, 702; BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 6 = NStZ 1992, 432; NStZ 2001, 370).
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