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BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73 aF StGB; § 73a Satz 1 aF StGB; § 73d StGB aF; §§ 29 ff. BtMG
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im materiellrechtlichen Sinne beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln);; Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Bitcoins als erlangte Vermögensvorteile; faktische ... - openjur.de
§ 73a Satz 1 StGB
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 64 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 74 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, §§ 29 ff. BtMG, § 64 Satz 1 StGB, § 316h Satz 2 EGStGB, §§ 73, 73a StGB, § 73d StGB, § 73a Satz 1 StGB, § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 73a Satz 1 Var. 2 StGB, § 73c StGB, § 73a StGB, § 132 Abs. 2 GVG, §§ 73 ff. StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73 StGB
- Wolters Kluwer
Beachtlichkeit von Wertsteigerungen für die Bestimmung des Wertersatzverfallsbetrages; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- rewis.io
Verfall von Wertersatz: Berücksichtigung von Wertsteigerungen des Erlangten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beachtlichkeit von Wertsteigerungen für die Bestimmung des Wertersatzverfallsbetrages; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestimmung des Wertersatzverfallsbetrages
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3325
- NStZ-RR 2018, 337
- StV 2019, 20 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19
Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten …
Hier entstand der Wertersatzanspruch mit ihrer Veräußerung an die T., weil damit die ursprünglich mögliche gegenständliche Einziehung gemäß § 73c Satz 1 Alternative 2 StGB nachträglich unmöglich geworden ist (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 6. Juni 2014 - 2 Ss 541/13, juris Rn. 18 ff.;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 73c Rn. 4;… LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73c Rn. 18;… Matt/Renzikowski/Altenhain/Fleckenstein, StGB, 2. Aufl., § 73c Rn. 4 mit Fn. 16 und dem Hinweis, dass in der Gesetzesbegründung versehentlich auf den ?Zeitpunkt der Möglichkeit der Originaleinziehung? ?BT-Drucks. 18/9525 S. 16? abgestellt wird;… Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73c Rn. 10;… SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 73c Rn. 7; s. auch BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NJW 2018, 3325 Rn. 28).Die Einziehung nach § 401 RAbgO war als Nebenstrafe ausgestaltet (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NJW 2018, 3325 Rn. 33), während es sich bei der Einziehung von Taterträgen auch nach neuem Recht nicht um eine strafähnliche Maßnahme handelt (…BVerfG, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19, NJW 2021, 1222 Rn. 106 ff.; vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14;… BGH, Urteile vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, juris Rn. 69 f.;… vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79 Rn. 15; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 18. März 2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18, juris Rn. 21;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73a Rn. 4, § 73b Rn. 2 mwN;… aA Hellmann, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., § 17 Rn. 1118 mwN; Theile, JA 2020, 1, 2 f.).
Überdies ist die Einziehung von Taterträgen auch nach neuem Recht anders als die als Nebenstrafe ausgestaltete Einziehung nach § 401 RAbgO weder eine Strafe noch eine strafähnliche Maßnahme (auch BVerfG…, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19, NJW 2021, 1222 Rn. 106 ff.; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NJW 2018, 3325 Rn. 33).
- BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17
Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe …
Denn - sofern wegen der Beschaffenheit des Erlangten von vornherein nur Wertersatz in Betracht kommt - ist für die Verfallsanordnung der Wert im Zeitpunkt der Erlangung maßgeblich (…vgl. Joecks in Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 73a Rn. 16 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NJW 2018, 3325, 3326 f. Rn. 24 ff.). - BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes …
bb) Bei der angeordneten Einziehung des Wertes von 0, 99 Bitcoin hat die Strafkammer - abgesehen davon, dass sie es versäumt hat, einen Geldbetrag zu bestimmen, der dem Wert des Erlangten entspricht - übersehen, dass der Vermögensgegenstand noch als solcher vorhanden ist und damit die Voraussetzungen des § 73c Satz 1 StGB nicht vorliegen (zur Einziehung von Bitcoins vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16, NStZ 2018, 401; vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, wistra 2019, 98).Ferner ergeben die Urteilsgründe nichts zur Herkunft der 0, 99 Bitcoin, sodass die Voraussetzungen für eine Einziehung oder erweiterte Einziehung dieses Vermögensgegenstandes im vorliegenden Verfahren nicht belegt sind (…zur Subsidiarität des § 73a StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18 Rn. 6; vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 aaO).
- BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Allerdings ist die Strafkammer im Ausgangspunkt zu Recht davon ausgegangen, dass Bitcoins - gleiches gilt für Monero - als erlangte Vermögensvorteile der Einziehung unterliegen können und deshalb hieran die Anordnung der Wertersatzeinziehung anknüpfen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 ? 1 StR 412/16, NStZ 2018, 401, 404; vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NJW 2018, 3325).Ebenso wenig ist zu beanstanden, dass das Landgericht die Höhe des Wertes von Taterträgen ausgehend von den festgestellten Umsatzgeschäften und dem Wert der Kryptowährungen zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NJW 2018, 3325) ermittelt und hiervon nicht die für die Tatvorbereitung und -begehung aufgewandten Beträge in Abzug gebracht hat (§ 73d StGB).
- BGH, 24.10.2018 - 5 StR 229/18
Abgrenzung von Vernehmung zur Sache und Vernehmung zu den persönlichen …
Im Hinblick auf die Entwendung der Goldmünzen und des Bargeldes ordnet der Senat ergänzend zu der vom Landgericht - trotz unzutreffend herangezogenem Zeitpunkt der Wertbestimmung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, Rn. 24 ff. zu § 73a Satz 1 StGB aF) - im Ergebnis rechtsfehlerfrei getroffenen Anordnung einer Einziehung des Wertes des Tatertrages von 36.568,70 Euro die gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten an (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17 mwN). - BGH, 19.01.2021 - 5 StR 291/20
Einziehung von Taterträgen bei Verurteilung wegen Diebstahls (Wertersatz; …
Für die Wertbestimmung wäre in zeitlicher Hinsicht auf den jeweiligen Verkaufszeitpunkt abzustellen gewesen, da die Voraussetzungen für die Wertersatzeinziehung in diesem Zeitpunkt eingetreten sind (vgl. zu § 73a StGB aF BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 Rn. 27 f., NJW 2018, 3325, 3327). - BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen); …
Wertsteigerungen oder -verluste, die der ursprüngliche Gegenstand erfährt, bevor der Täter ihn erlangt oder nachdem er ihn nicht mehr innehat, tangieren sein Vermögen nicht (s. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NJW 2018, 3325 Rn. 24 ff. zu Bitcoins;… Urteil vom 19. Januar 2021 - 5 StR 291/20, juris Rn. 12 zu Edelmetalllegierungen;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73d Rn. 12 ff.;… LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73c Rn. 15;… Schönke/ Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73c Rn. 10). - BGH, 27.04.2020 - 5 StR 117/20
Wirksamkeit der Anklage trotz fehlender Unterschrift (Verfolgungswille; …
Wird - wie hier - der Schuldspruch insgesamt angegriffen, können darauf zwingend aufbauende Rechtsfolgenentscheidungen nicht isoliert in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2019 - 2 StR 597/18, NStZ-RR 2019, 223, und vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NStZ-RR 2018, 337, jeweils mwN). - BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen: …
Denn soweit die sichergestellten Kryptowährungen als unmittelbar aus der Tat erlangtes Etwas nach § 73 Abs. 1 StGB der Einziehung unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 Rn. 36), scheidet eine Wertersatzeinziehung gemäß § 73c StGB aus (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21 Rn. 12;… Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19 Rn. 2-3;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18 Rn. 59, 61). - BGH, 08.02.2022 - 3 StR 414/21
Vermögensabschöpfung im Strafverfahren: Erweiterte Einziehung von Geldbeträgen …
Demnach hat der Angeklagte die 10.000 EUR aus einer oder mehreren konkretisierbaren verfahrensfremden Taten erlangt, weshalb der Anwendungsbereich des § 73a StGB nicht eröffnet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 und vom 11. Februar 2016 - 3 StR 486/15; BGH NStZ 2020, 213; BGH NJW 2018, 3325 [3326]). - LG Mannheim, 10.02.2023 - 4 KLs 805 Js 807/22
Wertbestimmung von Einziehungsgegenständen bei Wertschwankungen
- KG, 26.11.2019 - 3 Ws (B) 350/19
Identifizierung des Betroffenen als Fahrer trotz verdeckten Haaransatzes auf dem …