Rechtsprechung
BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
Strafzumessung (keine Obergrenze aus statistischen Erkenntnissen zur Lebenserwartung; Gewissheit, im Anschluss an die Strafverbüßung in die Freiheit entlassen zu werden; minder schwere Fälle und Strafrahmenwahl; Strafmilderungsgrund hohen Alters; gerechter ... - lexetius.com
StGB § 46 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkieit der Ablehnung minder schwerer Fälle durch das Landgericht wegen des fortgeschrittenen Alters der Angeklagten ; Zulässigkeit einer Strafobergrenze unter Berücksichtigung statistischer Erkenntnisse zur Lebenserwartung
- Judicialis
- ra.de
- sokolowski.org
Alter schützt grundsätzlich nicht vor Haftstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 1
Strafzumessung bei hohem Alter des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung der "Opa-Bande" rechtskräftig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Räuberische Opis - Bei Freiheitsstrafen gibt es keinen "Altersrabatt"
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Alter schützt grundsätzlich nicht vor Haftstrafe
- juraforum.de (Kurzinformation)
Lebenserwartung kann keine Strafobergrenze bilden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Lebenserwartung kann keine Strafobergrenze bilden
Verfahrensgang
- LG Hagen, 10.06.2005 - 44 KLs 1/05
- LG Hagen, 10.06.2005 - 44 KLs 600 Js 205/04
- BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2129
- NStZ 2006, 500
- JR 2007, 296
Wird zitiert von ... (11)
- LG Lüneburg, 15.07.2015 - 27 Ks 9/14
Beihilfe zum Mord durch Tätigkeiten als Mitglied der Waffen-SS in der …
Schließlich war - losgelöst von der Frage der Haftfähigkeit, deren Prüfung der Kammer nicht obliegt - seine besondere Haftempfindlichkeit zu bedenken und nicht zuletzt auch darauf Bedacht zu nehmen, dass er mit Blick auf die in Artikel 1 GG verbürgte Menschenwürde zwar nicht die Gewissheit, aber doch zumindest die Chance haben muss, zu Lebzeiten aus der Haft entlassen zu werden (BGH, 27.04.2006, 4 StR 572/05, zitiert nach juris). - LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19
Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann
Der Bundesgerichtshof hat dabei klargestellt, dass es einen Rechtssatz des Inhalts, dass jeder Straftäter schon nach dem Maß der verhängten Strafe die Gewissheit haben muss, im Anschluss an die Strafverbüßung in die Freiheit entlassen zu werden, nicht gebe, auch nicht angesichts eines hohen Alters eines Angeklagten (BGH, Urteil vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05, juris Rn. 13).Erforderlich sei lediglich, dass dem Angeklagten unter Vollstreckungsgesichtspunkten grundsätzlich eine Chance verbleibe, wieder der Freiheit teilhaftig zu werden (BGH, Urteil vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05, juris Rn. 13).
- OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14
Auslieferung eines in Abwesenheit Verurteilten nach Italien
Wer durch die Einfuhr dieser Droge eine Vielzahl von Menschen solchen erheblichen Gefahren aussetzt, handelt verwerflich, seine Schuld wiegt schwer und rechtfertigt regelmäßig auch eine sehr strenge Bestrafung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, juris, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - juris = BVerfGE 75, 1 ff., 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 1160/06 - juris sowie das dieser Entscheidung zu Grunde liegende Urteil des BGH vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05 -, juris = NStZ 2006, 500 f.).
- BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …
Schließlich ist auch nicht erkennbar, dass das Alter des Angeklagten hier die Erörterung seiner Chance, zu Lebzeiten "wieder der Freiheit teilhaftig zu werden" (BGH, Urteil vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05 mwN), erfordert hätte. - BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16
Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine …
Eine Fallgestaltung, in der das Alter des Angeklagten die Erörterung seiner Chance, zu Lebzeiten "wieder der Freiheit teilhaftig zu werden' (BGH, Urteil vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05, NStZ 2006, 500 f. mwN) erfordert hätte, lag hier nicht vor.Insbesondere kann sich aus dem Lebensalter eines Angeklagten, etwa unter Berücksichtigung statistischer Erkenntnisse zur Lebenserwartung, keine Strafobergrenze ergeben (BGH, Urteil vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05, NStZ 2006, 500 f. mwN zur sog. "Opa-Bande': Gesamtfreiheitsstrafen von zehn Jahren bei einem 74, von neun Jahren bei einem 75 und von 12 Jahren bei einem 65 Jahre alten Angeklagten).
- BGH, 13.03.2007 - 1 StR 601/06
Beweiswürdigung (Darlegung der Schuldfähigkeit des Täters; Detailliertheit der …
Es kann daher auf sich beruhen, welche rechtlichen Konsequenzen es haben könnte, wenn es sich anders verhielte (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 2129). - LG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 KLs 9/12
Anwendung der verlängerten Verjährungsfrist für einen besonders schweren Fall der …
Die Kammer sieht auch, dass dem Angeklagten unter Vollstreckungsgesichtspunkten grundsätzlich die Chance verbleiben muss, wieder der Freiheit teilhaftig zu werden (BGH NStZ 2006, 500). - BGH, 13.09.2016 - 4 StR 304/16
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Im Übrigen hat die Überprüfung des Urteils aus den vom Generalbundesanwalt in der Antragsschrift vom 4. Juli 2016 dargelegten Gründen keinen die Angeklagte beschwerenden Rechtsfehler ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. zur Berücksichtigung des Alters der Angeklagten bei der Strafzumessung: BGH, Urteil vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05, NStZ 2006, 500, 501). - OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
Langjährige Freiheitsstrafe ohne Aussetzung kein Hindernis für Auslieferung in …
Einen Rechtssatz, dass jeder Straftäter schon nach dem Maß der verhängten Strafe die Gewissheit haben müsse, im Anschluss an die Strafverbüßung in Freiheit entlassen zu werden, hat der BGH verneint (vgl BGH Urteil vom 27.04.2006 - 4 StR 572/05 -). - LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 17 Ks 3/13
Verurteilung wegen der Tötung einer Seniorin aus Neuss
Die Kammer hat daher die Strafe so bemessen, dass dem Angeklagten grundsätzlich eine Chance verbleibt, wieder der Freiheit teilhaftig zu werden (vgl. BGH Urteil vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05 - NStZ 2006, 500 [501 [sog. " Opa-Bande "], siehe dazu auch Nobis NStZ 2006, 489). - OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl/19/06
Voraussetzungen der Auslieferung eines Ausländers an seinen Heimatstaat; …