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   BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13   

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https://dejure.org/2014,6229
BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13 (https://dejure.org/2014,6229)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2014 - 4 StR 572/13 (https://dejure.org/2014,6229)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13 (https://dejure.org/2014,6229)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 403 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat); Adhäsionsverfahren (Schmerzensgeld: Berücksichtigung von Mitverschulden des Opfers)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 406 StPO, § 256 Abs 1 ZPO
    Adhäsionsverfahren: Feststellungsausspruch zur Schadensersatzpflicht bei Mitverschulden des Adhäsionsklägers

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei symptomatischem Zusammenhang zwischen Tat und dem Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Feststellungsausspruch zur Schadensersatzpflicht bei Mitverschulden des Adhäsionsklägers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 1; ZPO § 256 Abs. 1
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei symptomatischem Zusammenhang zwischen Tat und dem Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Für Unterbringung in Entziehungsanstalt muss symptomatischer Zusammenhang zwischen Tat und Hang zum Alkoholkonsum feststehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 219
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 463/20

    Revisionsbegründung des Nebenklägers (Darlegung, dass das Urteil mit dem Ziel

    Die Symptomtat muss allerdings positiv feststehen und darf nicht nach dem Zweifelssatz angenommen werden, da die Unterbringung nach § 64 StGB eine den Angeklagten beschwerende Maßregel darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2020 - 4 StR 89/20 Rn. 8 und vom 12. März 2014 ? 4 StR 572/13 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer

    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173).

    Denn für eine Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB, bei der es sich um eine den Angeklagten beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7), müssen der symptomatische Zusammenhang ebenso wie die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 64 StGB sicher feststehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 25. September 2018 - 3 StR 621/17, juris Rn. 10, jeweils mwN).

  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 380/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zum Hang:

    Erforderlich ist, dass die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet, sie also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014 ? 4 StR 572/13, Rn. 4 mwN).
  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Für die Annahme der Voraussetzungen des § 64 StGB infolge der Anwendung des Zweifelssatzes ist insoweit - anders als etwa bei der Frage verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB - kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, juris Rn. 13; vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 25. September 2018 - 3 StR 621/17, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Zwar muss der für eine Anordnung nach § 64 StGB erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang und der bzw. den Anlasstaten sicher feststehen (BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4) und es bedarf hierfür bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielten, besonderer, diese Feststellung begründender Umstände (BGH aaO, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - 4 StR 89/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Rauschtat: Symptomcharakter der Tat,

    Erforderlich ist, dass die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet, sie also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014 ? 4 StR 572/13, Rn. 4 mwN).

    Da die Unterbringung nach § 64 StGB eine den Angeklagten beschwerende Maßregel darstellt, muss der Zusammenhang bei einer Anordnung sicher feststehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014 ? 4 StR 572/13, Rn. 4 mwN).

  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21

    Urteilsgründe (keine Nacherzählung des Gangs der Hauptverhandlung); Unterbringung

    Unter diesen Vorzeichen bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208).
  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 621/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Die Anordnung der Maßregel setzt die belegte Feststellung voraus, dass die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet, sie also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; Beschlüsse vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75; vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 530/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Beruhen der Tat auf dem

    Bei dem Übergriff des Angeklagten handelte es sich ersichtlich um eine Konflikttat, bei der ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat regelmäßig wenig nahe liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13).
  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 286/14

    Kein Vorbehalt eines Anspruchsübergangs bei Leistungsurteil (Adhäsionsurteil)

    Der Senat ist nicht gehindert, hinsichtlich der Adhäsionsentscheidung abweichend vom Antrag des Generalbundesanwalts durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13 Rn. 12; vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, NStZ-RR 2009, 382).
  • LG Köln, 23.05.2022 - 109 KLs 5/21
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