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   BGH, 10.05.1968 - 4 StR 572/67   

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BGH, 10.05.1968 - 4 StR 572/67 (https://dejure.org/1968,7897)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1968 - 4 StR 572/67 (https://dejure.org/1968,7897)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1968 - 4 StR 572/67 (https://dejure.org/1968,7897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit einer Beihilfe wegen einer Förderung der Judenaussiedlung in Neu-Sandez auf Befehl

  • junsv.nl

    Mitwirkung - als Adjutant des SSPF Krakau - an der Deportation von mindestens 15.000 Juden aus Nowy Sacz ins KL Belzec

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66

    Annahme eines verschuldeten Verbotsirrtums - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 10.05.1968 - 4 StR 572/67
    Danach ist entscheidend, ob der Schuldvorwurf infolge des auf dem Untergebenen lastenden Befehlsdrucks so sehr gemildert ist, daß jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (BGHSt 21, 139, 141) [BGH 03.08.1966 - 2 StR 149/66].
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt in den Fällen der Beihilfe zum Mord ein Absehen von Strafe nur ganz selten in Betracht, weil der Grad der Schuld in aller Regel auch von der Schwere des Tatunrechts abhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.1968 - 4 StR 570/67 - BGH, Urteil vom 10.05.1968 - 4 StR 572/67 - und vom 10.06.1970 - 2 StR 8/70 -).

    Da das Gesetz nur ein Absehen von Strafe, nicht auch eine Strafmilderung zulässt, ist Beurteilungsgrundlage die gesetzliche Mindeststrafe unter Berücksichtigung der besonderen Milderungsgründe wie Beihilfe, Versuch und verschuldeter Verbotsirrtum (vgl. BGHSt 21, 139, 141; BGH, Urteil vom 10.05.1968 - 4 StR 572/67 -).

  • LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68

    Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine geringe Schuld in diesem Sinne das Vorliegen einer notstandsähnlichen Konfliktslage voraus, in die der gehorchende Untergebene durch den Vorgesetzten gebracht worden war; entscheidend ist, ob der Schuldvorwurf infolge des auf dem Untergebenen lastenden Befehlsdrucks ausnahmsweise so sehr gemindert ist, dass jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (so BGH MDR 1967, 140; BGH 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 = 16 Ks 1/65 StA Bochum - Fall Bar.

    in Neu-Sandez - hier hatte der BGH die Anwendung des § 47 Abs. 2 MStGB nicht gebilligt (4 StR 572/67 vom 10.5.1968 = 16 Ks 1/65 StA Bochum) - war der Angeklagte ferner nicht an den Vorbereitungen zu den Aussiedlungsaktionen beteiligt und überwachte diese selbst nicht, beeinflusste durch seine Anwesenheit auch nicht die Haltung der Helfershelfer des örtlichen Einsatzleiters und nahm weder Erfolgsmeldungen entgegen noch gab er selbst Befehle wie etwa den zur Abfahrt der Züge in die Vernichtungslager.

  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    Mithin kommt bei Beihilfe zum Mord (Verbrechen) ein Absehen von Strafe nur ausnahmsweise ("sehr selten") in Betracht, nämlich bei Vorliegen einer notstandsähnlichen Konfliktslage, in die der gehorchende Untergebene durch den Vorgesetzten gebracht worden ist; entscheidend ist, ob der Schuldvorwurf infolge des auf den Untergebenen lastenden Befehlsdrucks so sehr gemindert ist, dass jede Strafe - auch die gesetzlich hier mögliche Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe - als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheinen müsste (so BGH 2 StR 8/70 vom 10.06.1970 ; BGH MDR 1967, 140; BGH 4 StR 570/67 vom 26.01.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.05.1968 ; 3 StR 337/68 vom 13.05.1971 ).
  • LG Kaiserslautern, 25.06.1982 - 18 Js 7/73

    Massenerschiessung von mindestens 100 Juden in einem namentlich unbekannten Ort

    Danach ist entscheidend, ob der Schuldvorwurf infolge des auf dem Untergebenen lastenden Befehlsdrucks so sehr gemildert ist, dass jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 10.Mai 1968 - 4 StR 572/67 ; Urteil vom 26.Januar 1968 - 4 StR 570/67 ).
  • LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74

    Beteiligung an der Deportation von mindestens 230.000 Juden des Warschauer

    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • LG Bochum, 11.04.1979 - 7 Ks 45 Js 3/61

    Erschiessung von mehreren hundert Juden in mehreren Orten in Weissruthenien

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine geringe Schuld in diesem Sinne das Vorliegen einer notstandsähnlichen Konfliktslage voraus, in die der gehorchende Untergebene durch den Vorgesetzten gebracht worden ist; entscheidend ist, ob der Schuldvorwurf infolge des auf dem Untergebenen lastenden Befehlsdrucks so sehr gemindert ist, dass jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (so BGH MDR 1967, 140; BGH 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 = 16 Ks 1/65 StA Bochum; 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • LG Dortmund, 16.01.1969 - 45 Ks 2/68

    Tötung der etwa 6000 jüdischen Häftlinge des KL Semlin mittels 'Gaswagen'

    Der zur Verfügung stehende Strafrahmen lässt alle Möglichkeiten einer gerechten Bestrafung des Angeklagten zu (vgl. BGH, Urteil vom 10.Mai 1968 in 4 StR 572/67 ).
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