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   BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14   

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https://dejure.org/2015,3383
BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14 (https://dejure.org/2015,3383)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2015 - 4 StR 574/14 (https://dejure.org/2015,3383)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 4 StR 574/14 (https://dejure.org/2015,3383)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch - und das erwartete Eintreffen der Polizei

  • Jurion (Kurzinformation)

    Freiwilligkeit des Rücktritts kann bei befürchtetem alsbaldigen Eintreffen der Polizei ausgeschlossen sein

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Knüppel in den Sack - Rücktritt vom Versuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 688
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs; Freiwilligkeit)

    Auszug aus BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14
    Zwar kann das befürchtete alsbaldige Eintreffen der Polizei bei einem - wie ersichtlich hier - unbeendeten Versuch die Freiwilligkeit des Rücktritts ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, 400; Beschlüsse vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172).

    Unfreiwillig ist aber auch in solchen Fällen das Nicht-Weiterhandeln nur dann, wenn der Täter sich auf Grund äußerer Zwänge oder psychischer Hemmungen zur Tatvollendung nicht mehr in der Lage gesehen hat (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336, jeweils mwN).

  • BGH, 20.11.2013 - 3 StR 325/13

    Rechtsfehlerhafte unterlassene Prüfung des Rücktritts vom Versuch (unbeendeter

    Auszug aus BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14
    Zwar kann das befürchtete alsbaldige Eintreffen der Polizei bei einem - wie ersichtlich hier - unbeendeten Versuch die Freiwilligkeit des Rücktritts ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, 400; Beschlüsse vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach

    Auszug aus BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14
    Unfreiwillig ist aber auch in solchen Fällen das Nicht-Weiterhandeln nur dann, wenn der Täter sich auf Grund äußerer Zwänge oder psychischer Hemmungen zur Tatvollendung nicht mehr in der Lage gesehen hat (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336, jeweils mwN).
  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 651/99

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Zäsur

    Auszug aus BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14
    Sollte bereits die Gesamtstrafenbildung im Urteil des Landgerichts Essen vom 1. Februar 2013 fehlerhaft gewesen sein, verweist der Senat zur "Korrektur" auch dieser Entscheidung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2000 (5 StR 651/99, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 7 mwN).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14
    Zwar kann das befürchtete alsbaldige Eintreffen der Polizei bei einem - wie ersichtlich hier - unbeendeten Versuch die Freiwilligkeit des Rücktritts ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, 400; Beschlüsse vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172).
  • BGH, 09.01.2013 - 1 StR 525/12

    Nachträgliche Gesamtstrafe; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14
    Vor diesem Hintergrund steht weder fest, dass damals oder jetzt die Strafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Essen (sofern dieses damals überhaupt rechtskräftig war, vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 1 StR 525/12) einbeziehungsfähig waren, zumal die Tatzeit der ersten nunmehr bei der Angeklagten abgeurteilten Tat (der versuchten gefährlichen Körperverletzung) der 28. Januar 2013 war und die weiter bei der Angeklagten hier abgeurteilten Taten am 13. und 26. Februar 2013 begangen wurden.
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