Rechtsprechung
BGH, 30.03.2017 - 4 StR 574/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 35 Abs. 1 BtMG
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorrang vor der Zurückstellung der Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wegen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 35 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge bezogen auf den zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Teil der Betäubungsmittel; Nachholung der Unterbringungsanordnung betreffend ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge bezogen auf den zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Teil der Betäubungsmittel; Nachholung der Unterbringungsanordnung betreffend ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - oder Zurückstellung nach § 35 BtMG?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.03.2010 - 2 StR 34/10
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 30.03.2017 - 4 StR 574/16
Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht dieser dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme vor; von der Anordnung der Unterbringung darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2010 - 2 StR 34/10 m.w.N.).'.