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   BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52   

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https://dejure.org/1953,686
BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52 (https://dejure.org/1953,686)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1953 - 4 StR 574/52 (https://dejure.org/1953,686)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1953 - 4 StR 574/52 (https://dejure.org/1953,686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 836
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 20.04.1887 - 2237/86

    1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu

    Auszug aus BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52
    Der Vermögensschaden kann sich vielmehr schon aus der Vergleichung des Vermögens des Getäuschten vor und nach dem Vertragsschluss ergeben (RGSt 16, 1, 10; 68, 212, 380; HRR 1935, 1100; 1938, 997; 1939, 397; JW 1938, 503 Nr. 5).

    Da N. nach dem Hinweis des Vertreters von G. gerade Feinkohle benötigte, also offensichtlich für andere Ware keine Verwendung hatte, stellte der Kohlenschlamm auch, selbst wenn der Kaufpreis für diesen angemessen war, keine vollwertige Gegenleistung dar (RGSt 16, 1, 7, 10; 23, 430 49; 21; GA 50, 392).

  • RG, 21.02.1893 - 3747/92

    1. Sind für die Frage, ob eine Vermögensbeschädigung vorliegt, subjektive Momente

    Auszug aus BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52
    Da N. nach dem Hinweis des Vertreters von G. gerade Feinkohle benötigte, also offensichtlich für andere Ware keine Verwendung hatte, stellte der Kohlenschlamm auch, selbst wenn der Kaufpreis für diesen angemessen war, keine vollwertige Gegenleistung dar (RGSt 16, 1, 7, 10; 23, 430 49; 21; GA 50, 392).
  • RG, 17.05.1934 - 2 D 438/34

    1. Darf ein Gemälde unter Hinweis auf das Gutachten eines Kunstsachverständigen

    Auszug aus BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52
    Der Vermögensschaden kann sich vielmehr schon aus der Vergleichung des Vermögens des Getäuschten vor und nach dem Vertragsschluss ergeben (RGSt 16, 1, 10; 68, 212, 380; HRR 1935, 1100; 1938, 997; 1939, 397; JW 1938, 503 Nr. 5).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auch der Bundesgerichtshof hat den Betrug schon als vollendet angesehen mit dem Vertragsschluss über die Lieferung von Feinkohle, bei dem der Angeklagte von Anfang an beabsichtigt hatte, lediglich minderwertigen Kohlenschlamm zu liefern (BGH NJW 1953, 836).
  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

    Dies ist dann der Fall, wenn der Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Eingehen der schuldrechtlichen Verbindlichkeit ergibt, dass der Betroffene durch den Vertragsschluss wirtschaftlich schlechter gestellt wird, sei es, weil das Versprochene gegenüber der Leistung des Getäuschten minderwertig, sei es weil der Versprechende leistungsunfähig oder leistungsunwillig ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Januar 1951 - 2 StR 29/50, BGHSt 1, 13, 14 und vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 25 f.; Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 26. März 1953 - 4 StR 574/52, NJW 1953, 836; BayObLG, NJW 1999, 663 f.; Fischer, StGB, 58. Aufl. § 263 Rn. 119; LK-Tiedemann, StGB, 11. Aufl., § 263 Rn. 197; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 121, 128 ff.).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).
  • BGH, 24.11.1967 - 2 StR 231/67

    Verurteilung wegen Betruges - Vorhalt von Aussagen in einer Hauptverhandlung

    Das ist bedenkenfrei, weil eine dem Vermögensschaden rechtlich gleichkommende Vermögensgefährdung bereits mit der Unterzeichnung des Vertrages eintrat und damit den Betrug vollendete (Eingehungsbetrug, vgl. hierüber BGH NJW 1953, 836 Nr. 21).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 94/56

    Rechtsmittel

    Beim sog. "Eingehungsbetrug" kann übrigens unter Umständen eine Vermögensgefährdung schon darin gefunden werden, daß der Geschädigte überhaupt in vertragliche Beziehungen zu einem böswilligen Vertragspartner tritt, der von vornherein darauf ausgeht, ihn unter Ausnutzung eines bei Vertragsschluß erregten Irrtums um die versprochene Gegenleistung zu bringen (BGH NJW 1953, 836 Nr. 21).
  • BGH, 09.12.1969 - 1 StR 523/69

    Verurteilung wegen Betrugs im Rückfall - Möglichkeit der Strafaussetzung zur

    Darin liegt der Vermögensschaden (so für den Fall der Doppel Vermietung BGH Urteil vom 26. Januar 1961 - 2 StR 314/60; vgl. auch den Eingehungsbetrug des böswilligen Vertragspartners NJW 1953, 836 Nr. 21).
  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Verletzung der

    Die Besitzerlangung an den Pachtgegenständen und deren Vernachlässigung waren nicht mehr eine tatbestandsmäßige Vermögensschädigung im Sinne des § 263 StGB; sie vertieften aber den durch diesen Betrug verursachten Schaden und durften daher bei der Strafzumessung schärfend berücksichtigt werden (BGH NJW 1953, 836 Nr. 21).
  • BGH, 12.12.1957 - 4 StR 384/57

    Rechtsmittel

    Seit der Entscheidung der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts vom 20. April 1887 (RGSt 16.1) haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, daß hierbei nicht davon ausgegangen werden dürfe, was die Vertragschliessenden und insbesondere der Getäuschte über den Wert der vereinbarten Leistungen gedacht und wie sie sich ihn berechnet haben (vgl. z.B. RGSt 25, 184; 41, 74; 49, 25, 29; 75, 8; JW 1937, 1287; BGH NJW 1953, 836; MDR 1952, 409).
  • BGH, 25.11.1954 - 3 StR 139/54

    Rechtsmittel

    In der neuen Hauptverhandlung wird der Tatrichter jedoch Gelegenheit haben, das Vorliegen eines Eingehungsbetrugs der von der Revision angedeuteten Art zu prüfen (vgl dazu BGH 4 StR 574, 52 vom 26. März 1953 in NJW 1953, 836, sowie die nicht veröffentlichte Entscheidungdes erkennenden Senats 3 StR 287/54 vom 30. September 1954).
  • BGH, 30.09.1954 - 3 StR 287/54

    Rechtsmittel

    In der Entgegennahme dieser Wechsel durch v. O. und in deren Verwendung durch den Beschwerdeführer lag eine Vertiefung des den Käufern durch den Vertragsabschluss zugefügten Schadens (vgl BGH 4 StR 574/52 vom 26. März 1953 in NJW 1953, 836).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 428/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1954 - 4 StR 848/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 621/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1961 - 2 StR 273/61

    Feststellung der Vermögenslage des Getäuschten bei einem Eingehungsbetrug im

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