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   BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03   

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https://dejure.org/2004,4617
BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03 (https://dejure.org/2004,4617)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2004 - 4 StR 576/03 (https://dejure.org/2004,4617)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2004 - 4 StR 576/03 (https://dejure.org/2004,4617)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 10 EMRK; Art. 5 GG; § 46 StGB; § 193 StGB
    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen (Verteidigungsrecht; Konfrontationsrecht; Fragerecht; Ehrenschutz; Meinungsfreiheit; Differenzierung im Einzelfall: Einfluss der konkreten Verfahrenssituation)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens; Angriff auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen als strafschärfender Umstand; Strafschärfender Umstand durch Bezeichnung eines Zeugen als Lügner

  • Judicialis

    StPO § 59; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 252; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 193

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen des Angeklagten gegen den Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 616
  • StV 2004, 370
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 12.11.1996 - 2 Ss 42/96
    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
    Letzteres ist in der Rechtsprechung beispielsweise in der Bezeichnung eines als Zeuge vernommenen Polizeibeamten als "bedenkenloser Berufslügner" gesehen worden (Hans. OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 103 f.).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
    Daß er sich dazu einer scharfen Ausdrucksweise bediente, rechtfertigt für sich regelmäßig noch keine andere Bewertung, wenn sich der Vorwurf gegen einen Zeugen auf die Aussage zur verfahrensgegenständlichen Tat bezieht und nicht etwa einen vom maßgeblichen "Streitstoff" losgelösten allgemeinen Angriff auf die Ehre des Zeugen beinhaltet (vgl. BVerfG NJW 1991, 2074, 2076).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im

    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
    Angesichts der konkreten Verfahrenssituation, auf die es bei der Beurteilung zulässigen Verteidigungsverhaltens ankommt (vgl. BVerfG NJW 1991, 29), konnte es aus der Sicht des Angeklagten erforderlich erscheinen, seiner bestreitenden Einlassung dadurch besondere Überzeugungskraft zu verleihen, daß er den Belastungszeugen der Lüge bezichtigte.
  • BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59

    FDP-Fraktion / FDP - Fraktion

    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
    Inwieweit solche Angriffe, die die Ehre eines Zeugen berühren, erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGHR aaO Verteidigungsverhalten 14 m.w.N.; BGH StV 1985, 146, 147).
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00

    Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten")

    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
    Hinweise auf eine besondere Rechtsfeindschaft oder Gefährlichkeit oder eine hiernach unzulässige Herabwürdigung des Zeugen können allein dem Umstand, daß der Angeklagte den Zeugen der Lüge bezichtigt hat, nicht ohne weiteres entnommen werden (vgl. BGH StV 1994, 424; BGH, Beschluß vom 2. Mai 2000 - 1 StR 136/00).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
    Diese Erwägung begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken; denn die Urteilsgründe stellen nicht klar, ob die Strafkammer hierbei bedacht hat, daß das Prozeßverhalten eines Angeklagten, mit dem er den Angaben eines Belastungszeugen entgegentritt, bei der Strafzumessung nicht ohne weiteres zu seinen Lasten berücksichtigt werden darf (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4).
  • BGH, 12.04.1994 - 5 StR 102/94

    Leugnen - Zeuge - Vorhaltung - Lüge - Strafzumessung - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
    Hinweise auf eine besondere Rechtsfeindschaft oder Gefährlichkeit oder eine hiernach unzulässige Herabwürdigung des Zeugen können allein dem Umstand, daß der Angeklagte den Zeugen der Lüge bezichtigt hat, nicht ohne weiteres entnommen werden (vgl. BGH StV 1994, 424; BGH, Beschluß vom 2. Mai 2000 - 1 StR 136/00).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 ; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463, vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 , Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626).
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13

    Versuch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Rücktritt vom unbeendeten

    Der Senat merkt an, dass die zu Lasten des Angeklagten angeführte Strafzumessungserwägung, er habe "mit zornerfüllter, lauter Stimme ausgeführt, selbst im Falle eines Freispruches aus Zweifelsgründen das Urteil anfechten und keine Ruhe geben zu wollen, bis klargestellt sei, dass die beiden Nebenklägerinnen Lügnerinnen seien" (UA S. 39), im Hinblick auf das Bestreiten der Tatvorwürfe durch den Angeklagten nicht unbedenklich ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03, NStZ 2004, 616 f.; Beschluss vom 2. Mai 2000 - 1 StR 136/00).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 186/22

    Strafaussetzung (Sozialprognose: keine Verpflichtung des Angeklagten zu

    Die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens sind regelmäßig erst überschritten, wenn das Vorbringen eine selbstständige Rechtsgutsverletzung enthält oder hierdurch eine neue Straftat begangen wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 ? 4 StR 576/03, NStZ 2004, 616, 617).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Zeugen betreffende Angaben eines Angeklagten dürfen nur dann strafschärfend verwertet werden, wenn sie die Grenze angemessener Verteidigung eindeutig überschreiten und eine rechtsfeindliche Einstellung offenbaren (vgl. BGH, Beschl. v. 22.06.1999 - 1 StR 238/99, a.a.O, juris Rn. 12; BGH, Urt. v. 08.04.2004 - 4 StR 576/03, NStZ 2004, 616, juris Rn. 4; BGH, Beschl. vom 06.07.2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692, juris Rn. 5; Schäfer/Sander/Gemmeren , a.a.O., Rn. 673; LK-StGB/ Schneider , a.a.O., § 46 Rn. 190, 191, 193, 196; MüKo-StGB/ Miebach/Maier , a.a.O., Rn. 250), was in Betracht kommen kann bei besonders schwerwiegender Herabwürdigung oder Verdächtigung des Tatopfers oder von Belastungszeugen ( Fischer , a.a.O., Rn 54a).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 295/18

    Falschangaben des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse (keine

    Die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens sind grundsätzlich erst überschritten, wenn das Vorbringen eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält oder hierdurch eine neue Straftat begangen wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03, NStZ 2004, 616, 617).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 5 Ss 172/04

    Überprüfung des Schuldspruchs auf Grund der allgemeinen Sachrüge

    Strafschärfend darf das Verteidigungsverhalten des Angeklagten nur berücksichtigt werden, wenn es eine rechtsfeindliche Einstellung offenbart oder der Angeklagte Opfer oder Zeugen mutwillig verleumdet (BGH StV 2004, 370 mwN).
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