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   BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11   

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https://dejure.org/2011,18220
BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11 (https://dejure.org/2011,18220)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2011 - 4 StR 581/11 (https://dejure.org/2011,18220)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11 (https://dejure.org/2011,18220)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2, Abs. 3 BtMG
    Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zur Förderung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Beginn einer Tatserie im Alter unter 21 Jahre)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 30a Abs 3 BtMG
    Betäubungsmitteldelikte als Serienstraftaten: Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten

  • Wolters Kluwer

    Revision im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zur Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikte als Serienstraftaten: Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 3; StPO § 349 Abs. 2
    Revision im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zur Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Gesamtbetrachtung bei der Annahme eines außerordentlichen Strafrahmens am Beispiel von § 30a Abs. 3 BtMG

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 46, BtMG § 30a Abs. 3
    Strafzumessung bei Serientaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 289
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (erforderliche Gesamtbetrachtung;

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98; Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02, NStZ-RR 2002, 329).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98; Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02, NStZ-RR 2002, 329).
  • BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93

    Mangelhafte Gesamtwürdigung wesentlicher strafmildernder Gesichtspunkte - Minder

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Die Ausführungen des Landgerichts zur Strafrahmenwahl lassen besorgen, dass das Gericht die erforderliche Gesamtwürdigung nicht in rechtsfehlerfreier Weise vorgenommen hat, weil ein wesentlicher die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17).
  • BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91

    Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; MünchKommStGB/Franke § 46 Rn. 36 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    b) Ob indes im Einzelfall ein derart besonderer Ausnahmefall vorliegt, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens nicht mehr angemessen erscheint, hängt davon ab, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente sowie der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung eines Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - 4 StR 581/11= StV 2012, 289 = StraFo 2012, 151; Urt. v. 22.08.2012 - 2 StR 235/12 = NStZ-RR 2013, 150 = StraFo 2013, 169).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289 f.).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Das Landgericht hat zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend der Prüfung des minder schweren Falls eine Gesamtbetrachtung entlastender und belastender Umstände, gleich ob sie der Tat selbst innewohnen, ihr vorausgehen oder nachfolgen, vorgenommen (zum Maßstab BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StraFo 2012, 151, 152; Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 355/08, NStZ-RR 2009, 72).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289 f.).
  • BGH, 12.02.2015 - 5 StR 536/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines minderschweren Falles beim bewaffneten

    Die Annahme eines minder schweren Falles gemäß § 30a Abs. 3 BtMG ist mangels erforderlicher Gesamtbetrachtung des Tatbildes einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289; Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151 mwN) rechtsfehlerhaft.
  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

    Hierbei wirkte sich zu Gunsten des Angeklagten aus, dass zwischen sämtlichen Taten ein enger situativer sowie zwischen einigen Taten ein enger zeitlicher Zusammenhang bestand, so dass auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2011 - 4 StR 581/11).
  • BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit;

    Ein Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 12).
  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
    Die Kammer hat dabei auch berücksichtigt, dass sich bei der Begehung gleichförmiger Serientaten eine Verminderung des Schuldgehalts dadurch ergeben kann, dass die Hemmschwelle zur Tatbegehung sinkt (BGH StV 2012, 289).
  • LG Münster, 13.09.2023 - 22 KLs 10/23
    Zugunsten des Angeklagten wirkend war darüber hinaus zu sehen, dass die Hemmschwelle zur Begehung der einzelnen Taten im Laufe der Zeit herabgesetzt war und bei ihm aufgrund der wiederkehrenden und gleichen Abläufe ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss des 4. Strafsenats vom 22.12.2011 - 4 StR 581/11).
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