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   BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99   

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BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99 (https://dejure.org/2000,2096)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2000 - 4 StR 583/99 (https://dejure.org/2000,2096)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99 (https://dejure.org/2000,2096)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 64 StGB; § 72 StGB; § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol; Persönlichkeitsstörung; Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen); Borderline; Mangelnde Therapiemotivation

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 299
  • NZV 2000, 213
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.05.1999 - 2 StR 203/99

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
    Im übrigen ist die für möglich gehaltene Borderline-Persönlichkeitsstörung nach Art, Entstehung, Ausmaß und Wirkungen im Urteil auch nicht hinreichend konkretisiert, um ihren möglichen Einfluß auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen zu können und dem Revisionsgericht unter diesem Gesichtspunkt die rechtliche Prüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1999, 508 f. m.w.N.).

    Soweit das Landgericht dabei auf das "situationsangepaßte" Verhalten abhebt, und dabei in bezug auf das Brandstiftungsdelikt insbesondere auch das Verhalten nach der Tat heranzieht, ist die Aussagekraft schon deshalb von geringerem Gewicht, weil es nach §§ 20, 21 StGB auf die Befindlichkeit des Täters "bei Begehung der Tat" ankommt (vgl. BGH NStZ 1999, 508 f.).

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
    Letzteres entspricht zwar, dem Meinungsstand in der Psychiatrie (vgl. Kröber NStZ 1998, 80; ders. Nervenarzt 1995, 532, 539).

    Das Landgericht durfte sich hierbei auch nicht einfach der Bewertung der Sachverständigen anschließen, ohne sie kritisch zu hinterfragen (BGHSt 42, 385, 388 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17; zu der Aufgabe des Sachverständigen, dem Gericht seine Bewertung verständlich, übersetzbar und plausibel zu machen, Mauthe DRiZ 1999, 262, 268 f.).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
    Dies gilt hier schon deshalb, weil die Alkoholisierung jeweils dem Grad nahekommt, ihn erreicht hat, der nach der Rechtsprechung schon für sich genommen Anlaß gibt, eine vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit in Erwägung zu ziehen (BGHSt 34, 29, 31 - Senatsbeschluß vom 9. November 1999 - 4 StR 5).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
    Allerdings war in diesen Fällen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach früherer Rechtsprechung nur dann Raum, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHSt 34, 313 ff.; dazu neuerdings BGHSt 44, 338).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
    Im Zusammenhang mit der gebotenen Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99 - m.w.N.) hätten zudem die Gründe näherer Erörterung bedurft, die dazu geführt haben, daß der, Angeklagte zwischen Oktober 1985 und April 1998 insgesamt siebenmal stationär psychiatrisch behandelt werden mußte.
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
    b) Auch die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (zur gleichzeitigen Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vgl. BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 3) bedarf neuer Entscheidung.
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
    Hinzu kommt, daß das Urteil nicht hinreichend erkennen läßt, ob das Landgericht bei der Beurteilung der psychodiagnostischen Kriterien genügend bedacht hat, daß "eingeschliffenes" Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" jedenfalls nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen Blutalkoholkonzentration zu entkräften (BGHSt 43, 66, 70; BGH NStZ 1996, 227 = StV 1996, 224; BGH BA 1999, 179, 180).
  • BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91

    Totschlag in Tateinheit mit Unterschlagung - Mord in Tateinheit mit Raub -

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
    Das Landgericht durfte sich hierbei auch nicht einfach der Bewertung der Sachverständigen anschließen, ohne sie kritisch zu hinterfragen (BGHSt 42, 385, 388 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17; zu der Aufgabe des Sachverständigen, dem Gericht seine Bewertung verständlich, übersetzbar und plausibel zu machen, Mauthe DRiZ 1999, 262, 268 f.).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
    Im Zusammenhang mit der gebotenen Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99 - m.w.N.) hätten zudem die Gründe näherer Erörterung bedurft, die dazu geführt haben, daß der, Angeklagte zwischen Oktober 1985 und April 1998 insgesamt siebenmal stationär psychiatrisch behandelt werden mußte.
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
    Andererseits bedarf es in solchen Fällen der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 36/99

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 63 StGB

  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidung - Anordnung - Therapie - Zustimmung des

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Andererseits bedarf es in solchen Fällen der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGH NStZ-RR 2000, 299, 300; 1996, 355, 356; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7).
  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 530/06

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Entbehrlichkeit nach § 72 StGB mit

    Auch wenn diese Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten in ihrer Ausprägung noch nicht den Grad erreicht hat, der bereits für sich genommen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit geführt hat, die vom Landgericht sicher angenommene Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten letztlich vielmehr erst durch seine jeweils aktuelle Alkoholintoxikation herbeigeführt worden ist, kann darin nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Zustand gesehen werden, der die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB zu rechtfertigen vermag (vgl. BGHSt 44, 338; 44, 369; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99 - NZV 2000, 213).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch; beendeter Versuch (korrigierter

    Davon ist das Landgericht ausgegangen, allerdings nicht in Bezug auf die als versuchter Mord gewertete Tat zum Nachteil des Robert Z., hinsichtlich derer das Landgericht - sachverständig beraten - von uneingeschränkter Schuldfähigkeit ausgegangen ist, sondern allein in Bezug auf die Vergewaltigungstat zum Nachteil der Ehefrau Erna Z. Schon dieser Umstand erweckt Zweifel, ob die Anknüpfungstatsachen den Anordnungsvoraussetzungen nach § 63 StGB genügen und sich das Landgericht die notwendige Selbständigkeit gegenüber der Bewertung des Sachverständigen bewahrt hat (vgl. BGHSt 42 aaO 388 f.; BGH NZV 2000, 213, 214).
  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 56/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungserwahrung trotz

    Auch wenn diese Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten in ihrer Ausprägung noch nicht den Grad erreicht hat, der bereits für sich genommen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit geführt hat, die vom Landgericht sicher angenommene Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten letztlich erst durch seine jeweils akute Alkoholintoxikation - möglicherweise in Verbindung mit der Wirkung auch anderer Drogen - herbeigeführt worden ist, kann darin nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Zustand gesehen werden, der die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB zu rechtfertigen vermag (vgl. BGHSt 44, 338; 44, 369; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99 - NZV 2000, 213).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Das Landgericht konnte vor diesem Hintergrund schon deshalb keine Schlüsse auf die Unrechtseinsicht und die Steuerungsfähigkeit ziehen, weil es sich nicht bemühte, die in Betracht kommenden Persönlichkeitsstörungen ordnungsgemäß einzugrenzen, aufzuklären und ggf. in ihrer kumulativen oder gemischten Wirkung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 299, 300; 2010, 7, 8) zu erfassen.
  • BGH, 18.01.2005 - 4 StR 532/04

    Schuldfähigkeit und Unterbringung bei Vorliegen einer "Persönlichkeitsstörung"

    d) Die Ausführungen der Jugendschutzkammer zur Persönlichkeitsstörung des Angeklagten und zu der das Gutachten des Sachverständigen tragenden sachlichen Begründung sind so allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob die festgestellte Störung den Schweregrad erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit sicher erreicht hat (vgl. zu den Schwierigkeiten dieser Einordnung Senatsbeschluß NZV 2000, 213, 214 m. Nachw. aus dem psychiatrischen Schrifttum).
  • BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Art und Schweregrad der Störung müssen auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewertet werden, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sind (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1997, 485; BGH, Beschl. v. 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99, v. 3. Mai 2000 - 2 StR 629/99 und v. 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00).
  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    Welche "erzieherischen Gesichtspunkte" (vgl. zu diesem gesetzwidrigen Kriterium BGH VRS 98, 277, 280; KG, Beschlüsse vom 22. August 2002 - (5) 1 Ss 186/02 (34/02) - zur Veröffentlichung in NStZ vorgesehen - und vom 14. August 2002 - 5 Ws 405/02 -) der Ermessensausübung nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB zugrundegelegen haben sollen, bleibt offen, zumal da eine der Geldstrafen eine dem hiesigen Vergehen gleichartige Tat betraf (vgl. KG, Urteil vom 27. Juni 2001 - (5) 1 Ss 365/00 (3/01) - zur Veröffentlichung in NStZ vorgesehen).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00

    Feststellungsvoraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Für die Annahme der Aussichtslosigkeit im Hinblick auf die problematische "psychische Disposition" des Angeklagten bedarf es aber der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Mitteln eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGHR § 64 StGB Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99).
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