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   BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15   

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https://dejure.org/2016,5859
BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15 (https://dejure.org/2016,5859)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2016 - 4 StR 586/15 (https://dejure.org/2016,5859)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2016 - 4 StR 586/15 (https://dejure.org/2016,5859)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen Tat und Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen: Voraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang und der Tat eines drogenabhängigen Angeklagten

  • IWW

    § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisonsrechtliche Nachprüfung der unterbliebenen Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Bestehen eines Hangs zur Einnahme von berauschenden Mitteln im Übermaß; Anforderungen an die Annahme einer Symptomtat; Erforderlicher ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang und der Tat eines drogenabhängigen Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisonsrechtliche Nachprüfung der unterbliebenen Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Bestehen eines Hangs zur Einnahme von berauschenden Mitteln im Übermaß; Anforderungen an die Annahme einer Symptomtat; Erforderlicher ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 64
    Revisonsrechtliche Nachprüfung der unterbliebenen Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Bestehen eines Hangs zur Einnahme von berauschenden Mitteln im Übermaß; Anforderungen an die Annahme einer Symptomtat; Erforderlicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Symptomtat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 173
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Zwar muss der für eine Anordnung nach § 64 StGB erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang und der bzw. den Anlasstaten sicher feststehen (BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4) und es bedarf hierfür bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielten, besonderer, diese Feststellung begründender Umstände (BGH aaO, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 472/08

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Auch hält der Senat daran fest, dass es an einem solchen Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 2) oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 10, 18).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Denn er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).'.
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise gegeben, wenn die Straftat unmittelbar oder - wie hier - mittelbar auch der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum dient (vgl. BGH 3 StR 38/08 und 275/08).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 545/12

    Unzureichend begründetes Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Da der Angeklagte - abgesehen von einer Umschulung - seit mehreren Jahren arbeitslos ist und zuletzt Sozialleistungen bezog, kann der Senat indes nicht völlig ausschließen, dass die Taten - jedenfalls ab der Tat II. 2 der Urteilsgründe - nicht mehr ausschließlich der Finanzierung des Lebensbedarfs, sondern auch der seines Drogenkonsums dienten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 5 StR 545/12, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Auch hält der Senat daran fest, dass es an einem solchen Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 2) oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 10, 18).
  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise gegeben, wenn die Straftat unmittelbar oder mittelbar über den Erlös aus der Verwertung der Beute auch der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum dient (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 3, NStZ-RR 2016, 173 mwN und vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15 Rn. 8, NStZ-RR 2016, 113).
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Die Annahme des symptomatischen Zusammenhangs scheidet in Ansehung dessen zukünftig insbesondere in Fällen aus, in denen die Anlasstat dazu begangen wird, um - neben dem Drogenkonsum - den eigenen, womöglich aufwendigen Lebensbedarf zu finanzieren (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8; Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 12 und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4 [zu § 64 StGB aF]).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es allein darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 47; so bereits BGH, Urteile vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN und vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10 Rn. 8; Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 12; vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22 Rn. 7; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 16 ff. [jew. zu § 64 StGB aF]).

    Anders als unter Geltung des § 64 StGB aF fehlt es also an einem solchen Zusammenhang nicht erst dann, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 2) oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 10, 18 und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4), sondern bereits, wenn dies überwiegend der Fall gewesen ist.

  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer

    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173).

    Ein solcher Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs oder zur Gewinnerzielung bestimmt sind (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es alleine darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vgl. auch Dannhorn in NStZ 2012, 414, 416; SSW-StGB/Kaspar, 4. Aufl., § 64 Rn. 27).

    Vielmehr spricht der methodisch ausgebaute und durchgängig kontrollierte Betäubungsmittelhandel des Angeklagten, der maßgeblich auf den schnellen Gewinn zielte, gegen einen symptomatischen Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, aaO; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO; Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, juris Rn. 8).

  • LG Köln, 23.05.2022 - 109 KLs 5/21
    Bei Taten, die weder durch das Konsumverhalten gefördert worden sind noch auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände, die hier nicht vorliegen (vgl. BGH; Urteil vom 18. Dezember 2019, Az. 2 StR 331/19; Beschluss vom 12. März 2014, Az. 4 StR 572/13; Beschluss vom 3. März 2016, Az. 4 StR 586/15).

    Ein solcher Zusammenhang fehlt insbesondere dann, wenn die Taten - wie hier - allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. BGH; Urteil vom 18. Dezember 2019, Az. 2 StR 331/19; Beschluss vom 3. März 2016, Az. 4 StR 586/15).

  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Denn dieser ist bereits dann gegeben, wenn der Hang - gegebenenfalls neben anderen Ursachen - dazu beigetragen hat, dass der Täter die Tat begangen hat (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 3, NStZ-RR 2016, 173; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21

    Urteilsgründe (keine Nacherzählung des Gangs der Hauptverhandlung); Unterbringung

    Unter diesen Vorzeichen bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208).
  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 17/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen)

    Dies lässt auch den erforderlichen symptomatischen Zusammenhang zwischen den Taten und einem möglichen Hang im Sinne von § 64 StGB fraglich erscheinen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in

    Er verfügte ersichtlich über keine legalen Einkünfte, die ihm die Finanzierung eines eigenen Drogenkonsums hätten ermöglichen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 545/12, und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis eines

    Schließlich spricht der nach dem Tatbild methodisch aufgebaute und durchgängig kontrollierte Betäubungsmittelhandel des Angeklagten, der maßgeblich auf den schnellen Gewinn zielte - die Taten des Angeklagten beziehen sich auf über 400 kg Marihuana und 2 kg Kokain, wobei er innerhalb von nicht einmal drei Monaten einen Gewinnanteil von mindestens 14.000 EUR erzielte - gegen einen symptomatischen Zusammenhang (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, juris Rn. 4; Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: symptomatischer

    Insbesondere kann es an der notwendigen Mitursächlichkeit fehlen, wenn es dem Angeklagten bei der Tat allein darum ging, das erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu veräußern, etwa zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 2/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer Zusammenhang:

  • LG Köln, 23.02.2018 - 117 KLs 19/17
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