Rechtsprechung
BGH, 25.02.2015 - 4 StR 587/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO
Mitteilungspflicht zu Verständigungsgesprächen (Gespräche mit Mitangeklagten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 243 Abs 4 S 1 StPO, § 337 Abs 1 StPO
Revision in Strafsachen: Unzureichende Mitteilung über Verständigungsgespräche mit einem Mitangeklagten - IWW
§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Auswirkungen einer unzureichenden Mitteilung und Protokollierung der Verständigungsgespräche von Mitangeklagten
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Unzureichende Mitteilung über Verständigungsgespräche mit einem Mitangeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 4 S. 1
Auswirkungen einer unzureichenden Mitteilung und Protokollierung der Verständigungsgespräche von Mitangeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 24.06.2014 - 1 KLs 8/14
- BGH, 25.02.2015 - 4 StR 587/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 417
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14
Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere …
Durch die unzureichende Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, ist der Beschwerdeführer im Regelfall nicht in seinen Rechten betroffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, StV 2014, 649; BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14; BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NJW 2014, 2514, 2516; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14). - BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15
Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit …
Durch die unzureichende Erfüllung von Transparenz- und Mitteilungspflichten von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, können die daran nicht beteiligten Angeklagten selbst bei einem einheitlichen Verfahren regelmäßig nicht in eigenen Rechten betroffen sein (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528 f.; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14, NStZ 2015, 417; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379 f.).dd) Auf allein den früheren Mitangeklagten E. betreffende, verständigungsbezogene Erörterungen im ersten Rechtsgang könnten sich die Angeklagten nicht stützen (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528 f.; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14, NStZ 2015, 417; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379 f.).
- BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die …
Relevante Informationsdefizite, die die revidierenden Angeklagten betreffen (vgl. zu Defiziten bezüglich Mitangeklagter BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14; BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528), werden weder vorgetragen noch sind solche sonst ersichtlich.Zudem wären die Angeklagten von einem etwaigen Rechtsfehler insoweit hier ohnehin nicht betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14; BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528).
- BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14
Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei …
Durch die unzureichende Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, ist ein Angeklagter aber im Regelfall nicht in seinen Rechten betroffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14, NStZ 2015, 417 mwN …und vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14 Rn. 4;… vgl. auch Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 338 Rn. 4 mwN).