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   BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19   

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https://dejure.org/2020,25832
BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19 (https://dejure.org/2020,25832)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2020 - 4 StR 588/19 (https://dejure.org/2020,25832)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19 (https://dejure.org/2020,25832)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 46 Abs. 2 StGB; § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB
    Grundsätze der Strafzumessung; Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Begründung eines Hangs zu gefährlichen Straftaten: keine Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des Angeklagten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 265 StPO, § 66 Abs. 2 StGB, § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Verfolgungsverjährung für die tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Fehlerhafte Berücksichtigung von zulässigem ...

  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfahlen: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Hagen vom 11. März 2019 in weiten Teilen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Sicherungsverwahrung - Zulässiges Verteidigungsverhalten und Hang

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfalen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 254
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19
    Andernfalls wäre er gezwungen seine Verteidigungsstrategie aufzugeben, will er hinsichtlich der Sicherungsverwahrung einer ihm ungünstigen Entscheidung entgegenwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19, Rn. 24; Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15 mwN).

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9; Beschluss vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8).

  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9; Beschluss vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8).
  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 14/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung (Aufrechterhaltung des Strafausspruchs;

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19
    Denn auch verjährte tateinheitlich verwirklichte Gesetzesverletzungen können bei der Strafbemessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 600/11, Rn. 3; Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 StR 14/10, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 458/01

    Verdeckungsmord (andere Tat; Tateinheit); Vergewaltigung; Begriff der Tat;

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19
    Zwar hat die Strafkammer - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - bei der Annahme der formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB nicht gegen § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB verstoßen, denn sie hat sich bei der Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nicht auf die von ihr zwar festgestellte, aber von der zugelassenen Anklage nicht umfasste und deshalb im hiesigen Verfahren und auch anderweit bislang nicht ausgeurteilte Tat in Ha. vom 31. Mai 2017 (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. November 1972 - 3 StR 210/72, BGHSt 25, 44, 45 ff.; Ziegler in: BeckOK StGB, 46. Edition Stand 1. Mai 2020, § 66 Rn. 20; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 458/01, BeckRS 2002, 870 Rn. 8), sondern letztlich zu Recht nur auf die von ihr in ausreichender Zahl ausgeurteilten Taten gestützt.
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 85/90

    Belastung anderer Angeklagter als zulässiges Verteidigungsverhalten

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9; Beschluss vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19
    Andernfalls wäre er gezwungen seine Verteidigungsstrategie aufzugeben, will er hinsichtlich der Sicherungsverwahrung einer ihm ungünstigen Entscheidung entgegenwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19, Rn. 24; Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15 mwN).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9; Beschluss vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8).
  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72

    Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19
    Zwar hat die Strafkammer - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - bei der Annahme der formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB nicht gegen § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB verstoßen, denn sie hat sich bei der Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nicht auf die von ihr zwar festgestellte, aber von der zugelassenen Anklage nicht umfasste und deshalb im hiesigen Verfahren und auch anderweit bislang nicht ausgeurteilte Tat in Ha. vom 31. Mai 2017 (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. November 1972 - 3 StR 210/72, BGHSt 25, 44, 45 ff.; Ziegler in: BeckOK StGB, 46. Edition Stand 1. Mai 2020, § 66 Rn. 20; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 458/01, BeckRS 2002, 870 Rn. 8), sondern letztlich zu Recht nur auf die von ihr in ausreichender Zahl ausgeurteilten Taten gestützt.
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 600/11

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19
    Denn auch verjährte tateinheitlich verwirklichte Gesetzesverletzungen können bei der Strafbemessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 600/11, Rn. 3; Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 StR 14/10, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck einer besonders verwerflichen Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Beschluss vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19, StV 2021, 254).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 210/22

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    Denn auch verjährte Taten können bei der Strafbemessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2022 - 4 StR 310/21 Rn. 4; Beschluss vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19 Rn. 3; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 600/11 Rn. 3).
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 166/22

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu gefährlichen Straftaten: keine

    Die Grenze zulässiger Verteidigung ist erst dann erreicht, wenn - was hier nicht der Fall ist - das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten Ausdruck einer besonders verwerflichen Einstellung ist, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19 Rn. 7; Beschluss vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19 Rn. 5).
  • BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

    Der Umstand, dass der Angeklagte, der von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, keine Verantwortung für die Tat übernommen hat, durfte nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 ? 1 StR 277/20, NStZ 2021, 730 und vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19).
  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 195/21

    Von der Anklage bezeichneten Taten als Gegenstand der Urteilsfindung

    Zudem können bei der Strafbemessung verjährte tateinheitlich verwirklichte Gesetzesverletzungen mit dem ihnen zukommenden Gewicht weiter berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19, StV 2021, 254 Rn. 3 mwN; vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 01.02.2022 - 4 StR 310/21

    Verjährung (sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen); Strafzumessung

    Denn auch verjährte Taten können bei der Strafbemessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19 Rn. 3 und vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 600/11 Rn. 3).
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