Rechtsprechung
BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter familiärer Verhältnisse des Angeklagten - Anforderungen an den Begriff der "schweren anderen seelischen Abartigkeit" im Sinne des § 21 Strafgesetzbuch (StGB)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 598
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Dieser ist auch dann vorrangig zu berücksichtigen, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - ausschließlich wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH bei Böhm NStZ 1984, 445).Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen jedoch in der Regel miteinander im Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind; dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61];… Eisenberg aaO).
- BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Dies entspricht dem Begriff der schweren anderen seelischen Abartigkeit (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 21 m.w.N.).Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist zu entnehmen, daß die Jugendkammer diese Umstände im Rahmen einer Gesamtwürdigung (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9, 21) der Beurteilung des Schweregrades der psychischen Störung des Angeklagten zugrunde gelegt hat.
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Dieser ist auch dann vorrangig zu berücksichtigen, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - ausschließlich wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH bei Böhm NStZ 1984, 445).Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen jedoch in der Regel miteinander im Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind; dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61];… Eisenberg aaO).
- BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im …
Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist zu entnehmen, daß die Jugendkammer diese Umstände im Rahmen einer Gesamtwürdigung (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9, 21) der Beurteilung des Schweregrades der psychischen Störung des Angeklagten zugrunde gelegt hat. - BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen
Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist zu entnehmen, daß die Jugendkammer diese Umstände im Rahmen einer Gesamtwürdigung (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9, 21) der Beurteilung des Schweregrades der psychischen Störung des Angeklagten zugrunde gelegt hat. - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88
Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen …
Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist zu entnehmen, daß die Jugendkammer diese Umstände im Rahmen einer Gesamtwürdigung (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9, 21) der Beurteilung des Schweregrades der psychischen Störung des Angeklagten zugrunde gelegt hat. - BGH, 08.07.1986 - 5 StR 234/86
Sinn und Zweck einer hohen Jugendstrafe
Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Vielmehr sind daneben auch andere Strafzwecke, bei Kapitalverbrechen namentlich der Sühnegedanke und das Erfordernis gerechten Schuldausgleichs, zu beachten (BGH StV 1982, 121; BGHR JGG § 17 Abs. 2 Strafzwecke 1;… Eisenberg JGG 5. Aufl. § 18 Rdn. 20). - BGH, 07.07.1987 - 4 StR 316/87
Voraussetzungen an die Begründung der Einordnung eines Zustandes unter schwere …
Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist zu entnehmen, daß die Jugendkammer diese Umstände im Rahmen einer Gesamtwürdigung (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9, 21) der Beurteilung des Schweregrades der psychischen Störung des Angeklagten zugrunde gelegt hat. - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Er umfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine Krankheit im medizinischen Sinne darstellen (BGHSt 34, 22, 24). - BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81
Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige …
Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Vielmehr sind daneben auch andere Strafzwecke, bei Kapitalverbrechen namentlich der Sühnegedanke und das Erfordernis gerechten Schuldausgleichs, zu beachten (BGH StV 1982, 121;… BGHR JGG § 17 Abs. 2 Strafzwecke 1;… Eisenberg JGG 5. Aufl. § 18 Rdn. 20). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
- BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des …
Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Urteile vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290 f.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/95, NStZ-RR 1996, 120; vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598, 599). - BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von …
Soweit in diesem Zusammenhang in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben wird, ohne nähere Prüfung der Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit könne jedenfalls in Fällen von "Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten", namentlich "schweren Gewaltdelikten" und "gravierenden Sexualdelikten" eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld verhängt werden, weil in solchen Fällen der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs nicht völlig hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen dürfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649), kommt auch darin zum Ausdruck, dass eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit nicht Voraussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld ist.In anderen Entscheidungen hat er betont, dass der Erziehungsgedanke nicht das allein ausschlaggebende Kriterium sei und insbesondere auch der Schwere der Schuld eine eigenständige Bedeutung zukommen könne (BGH, Urteile vom 21. April 1983 - 4 StR 99/83; vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93).
- BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00
Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame …
Der Schuldgehalt der Tat (vgl. BGH StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120) wird von der geänderten rechtlichen Bewertung des Konkurrenzverhältnisses ohnehin nicht berührt.
- BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG
Daneben hat es auch den Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs beachtet (vgl. BGH NStZ 1998, 39; BGH NStZ-RR 1996, 120; BGH StV 1994, 598; BGH NJW 1992, 380;… BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4). - BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18
Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)
Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen in der Regel miteinander in Einklang (vgl. BGH Urteil vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598 f.; Urteil vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98; Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649). - BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95
Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf …
Auch wenn die Verhängung einer Strafe im oberen Bereich dieses Strafrahmens allein mit dem Erziehungsgedanken nicht mehr zu begründen ist, kann ihre Berechtigung sich aus anderen Strafzwecken, bei Kapitalverbrechen namentlich aus dem Sühnegedanken und dem Erfordernis gerechten Schuldausgleichs, ergeben (BGH StV 1982, 121; 1994, 598, 599;… BGHR JGG § 17 Abs. 2 Strafzwecke 1).Dabei ist jedoch zu beachten, daß zwar Erziehungsgedanke und Schuldausgleich in der Regel miteinander im Einklang stehen, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind; dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt demgegenüber jedoch keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH StV 1994, 598, 599).
- OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04
Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck; …
Dies setzt voraus, dass die Tat ein Kapitaldelikt (BGH StV 1994, 598) oder einen sonstigen Fall der schwersten Kriminalität darstellt (BGH StV 1998, 332). - LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17
Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht
Neben der Erziehungswirksamkeit sind aber auch andere Strafzwecke, bei Kapitalverbrechen insbesondere auch der Sühnegedanke und das Erfordernis eines gerechten Schuldausgleichs zu beachten (BGH, StV 1994, 598 f.; BGH…, Urteil vom 04.08.2016 - 4 StR 142/16 - Rn. 13 m.w.N., juris = NStZ-RR 2016, 325 f.). - OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99
Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck
Vielmehr sind daneben auch andere Strafzwecke zu beachten (BGH NJW 1992, 380; BGH StV 1994, 598 (599) m. w. Nachw.; BGH NStZ-RR 1996, 120).Während aber bei einem voll verantwortlichen erwachsenen Täter aus der Verwirklichung eines bestimmten Tatbestandes ohne weiteres Rückschlüsse auf eine dem Tatunrecht entsprechende Schwere der Schuld gezogen werden können, ist bei einem Jugendlichen unter Berücksichtigung seines Entwicklungsstandes und seines gesamten Persönlichkeitsbildes besonders sorgfältig zu prüfen, in welchem Ausmaß er sich bereits frei und selbstverantwortlich gegen das Recht und für das Unrecht entschieden hat (BGH StV 1994, 598 [599]).
- OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96 Dies ändert jedoch nichts daran, daß auch bei der reinen Schuldstrafe das Wohl des Jugendlichen im Vordergrund steht (…BGH a.a.O. S. 226; BGHSt 16, 261, 263), wodurch der Erziehungsgedanke wiederum vorrangige Bedeutung erhält (…BGHSt a.a.O.;… GA 1982, 553, 554= NStZ 1982, 332 ; NJW 1992, 380 ; StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120).
Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263;… GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.
- BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/95
Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord - Strafzweck des …
- AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18
Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten …
- BGH, 31.08.2004 - 1 StR 213/04
Bemessung der Jugendstrafe (Strafzumessung; Erziehungsgedanke; Sühnegedanke bei …
- LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18
Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht …
- LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
- LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12
Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im …
- AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht …
- AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16
Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines …
- AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12
Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter …
- OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 215/99
Erforderlichkeit der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles bei der …
- AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11
Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum …