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   BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16   

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BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16 (https://dejure.org/2017,16627)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2017 - 4 StR 592/16 (https://dejure.org/2017,16627)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 (https://dejure.org/2017,16627)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 316a StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 264 StPO
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch (Voraussetzungen des fehlgeschlagenen Versuchs); Kognitionspflicht des Gerichts

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 316a Abs 1 StGB, § 267 StPO
    Strafbarkeit wegen eines räuberischen Angriffs auf einen Taxifahrer: Notwendigkeit tatrichterlicher Tatsachenfeststellungen zum "Führen" eines Kraftfahrzeuges

  • Wolters Kluwer

    Sachrüge bzgl. der gerichtlichen Pflicht zur völligen Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der angeklagten Tat; Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer

  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen eines räuberischen Angriffs auf einen Taxifahrer: Notwendigkeit tatrichterlicher Tatsachenfeststellungen zum "Führen" eines Kraftfahrzeuges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachrüge bzgl. der gerichtlichen Pflicht zur völligen Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der angeklagten Tat; Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer

  • datenbank.nwb.de

    Strafbarkeit wegen eines räuberischen Angriffs auf einen Taxifahrer: Notwendigkeit tatrichterlicher Tatsachenfeststellungen zum "Führen" eines Kraftfahrzeuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mal wieder "räuberischer Angriff auf Kraftfahrer", oder: Taxifahrerfall

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Räuberischer Angriff auf Taxifahrer bei nicht verkehrsbedingtem Halt

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kognitionspflicht der Strafkammer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 299/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (opferbezogenes Tatbestandsmerkmal "unter

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
    Dies ist regelmäßig erst dann nicht mehr der Fall, wenn er sein Fahrzeug zum Halten gebracht und den Motor ausgestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 171; Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 15; Ernemann in SSW-StGB, 3. Aufl., § 316a Rn. 11 mwN).

    Die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs werden ausgenutzt, wenn der Fahrzeugführer im Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deshalb leichter zu einem Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 608; Beschluss vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 46; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172; Ernemann in SSW-StGB, 3. Aufl., § 316a Rn. 14 mwN).

    Auch fehlen konkrete Feststellungen zur Anhaltestelle und der konkreten Verkehrssituation (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185 (Halt bei laufendem Motor, Automatikgetriebe in Parkstellung); Beschluss vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04 (Halt bei laufendem Motor an einer schmalen Kreisstraße); Beschluss vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 17 (Halt bei laufendem Motor, Automatikgetriebe auf Dauerbetrieb, Fuß auf der Fußbremse)) sowie die weiteren Beispielsfälle im Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 174).

  • BGH, 23.02.2006 - 4 StR 444/05

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (taugliches Tatobjekt bzw. Tatopfer;

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
    Dies kann auch bei einem nicht verkehrsbedingten Halt der Fall sein, wenn verkehrsspezifische Umstände vorliegen, die zu einer Beeinträchtigung der Abwehrmöglichkeiten des angegriffenen Fahrzeugführers geführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185, 186).

    Auch fehlen konkrete Feststellungen zur Anhaltestelle und der konkreten Verkehrssituation (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185 (Halt bei laufendem Motor, Automatikgetriebe in Parkstellung); Beschluss vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04 (Halt bei laufendem Motor an einer schmalen Kreisstraße); Beschluss vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 17 (Halt bei laufendem Motor, Automatikgetriebe auf Dauerbetrieb, Fuß auf der Fußbremse)) sowie die weiteren Beispielsfälle im Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 174).

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
    Für einen Rücktritt vom unbeendeten Versuch durch ein einvernehmliches Nichtweiterhandeln aller Mittäter (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162 mwN) war danach auf der Grundlage dieser Ausführungen kein Raum.
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
    Dies ist regelmäßig erst dann nicht mehr der Fall, wenn er sein Fahrzeug zum Halten gebracht und den Motor ausgestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 171; Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 15; Ernemann in SSW-StGB, 3. Aufl., § 316a Rn. 11 mwN).
  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 338/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (geänderte Rechtsprechung; Ausnutzung der

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
    Auch fehlen konkrete Feststellungen zur Anhaltestelle und der konkreten Verkehrssituation (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185 (Halt bei laufendem Motor, Automatikgetriebe in Parkstellung); Beschluss vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04 (Halt bei laufendem Motor an einer schmalen Kreisstraße); Beschluss vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 17 (Halt bei laufendem Motor, Automatikgetriebe auf Dauerbetrieb, Fuß auf der Fußbremse)) sowie die weiteren Beispielsfälle im Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 174).
  • BGH, 17.02.2005 - 4 StR 537/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Führer eines Kraftfahrzeuges)

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
    Auch fehlen konkrete Feststellungen zur Anhaltestelle und der konkreten Verkehrssituation (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185 (Halt bei laufendem Motor, Automatikgetriebe in Parkstellung); Beschluss vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04 (Halt bei laufendem Motor an einer schmalen Kreisstraße); Beschluss vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 17 (Halt bei laufendem Motor, Automatikgetriebe auf Dauerbetrieb, Fuß auf der Fußbremse)) sowie die weiteren Beispielsfälle im Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 174).
  • BGH, 14.03.2007 - 2 StR 606/06

    Schwerer Raub (minder schwerer Fall; geringes Alter des Täters); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
    Dies stellt eine üble, vom Willen des Angeklagten und seines Mittäters getragene unangemessene Behandlung dar, welche das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt und erfüllt damit den Tatbestand einer körperlichen Misshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 400/10, NStZ-RR 2010, 374 (Ls); Urteil vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, NStZ 2007, 404).
  • BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
    Der Tatrichter ist verpflichtet, diesen Vorgang unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen und ohne Bindung an die der Anklage und die dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung (§ 264 Abs. 2 StPO) abzuurteilen, sofern dem keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2017, 45; Beschluss vom 15. Mai 1963 - 2 ARs 66/63, BGHSt 18, 381, 385 f. mwN).
  • BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Verüben eines Angriffs auf einen

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
    Die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs werden ausgenutzt, wenn der Fahrzeugführer im Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deshalb leichter zu einem Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 608; Beschluss vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 46; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172; Ernemann in SSW-StGB, 3. Aufl., § 316a Rn. 14 mwN).
  • BGH, 09.07.2009 - 3 StR 257/09

    Versuchte schwere räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit;

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 StR 257/09, NStZ-RR 2009, 335 f.).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 400/10

    Vorsätzliche Körperverletzung (Schwitzkasten)

  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 621/11

    Rücktritt vom Versuch der räuberischeren Erpressung (Verhindern durch

  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 258/13

    Umfang der allgemeinen Kognitionspflicht (vollständige Prüfung des durch die

  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    So liegt es nach den getroffenen Feststellungen hier (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 171 f.; Urteile vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185; vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16, VRR 2017, Nr. 7, 17 mit Anm. Burhoff).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 435/23

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    Die Gefahren, die durch die Teilnahme am fließenden Verkehr für den Fahrer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs entstehen, werden zur Begehung des Raubes nur ausgenutzt, wenn nach dem Tatplan das Kraftfahrzeug als Verkehrsmittel für die Raubtat eine Rolle spielt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 512/90, BGHSt 37, 256, 258 mwN), nämlich wenn der Fahrzeugführer im Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deshalb leichter zu einem Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 8 mwN), wohingegen eingeschränkte Abwehrmöglichkeiten, die aus nicht verkehrsspezifischen Umständen - wie etwa der Enge des Fahrgastraums - resultieren, nicht ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02 Rn. 10).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Der Tatrichter ist verpflichtet, diesen Vorgang unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne an die der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung gebunden zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16, juris Rn. 6; Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Hier mag dahinstehen, ob bei einem massiven Einwirken auf den Körper für die Verwirklichung einer körperlichen Misshandlung nach § 223 Abs. 1 Alt. 1 StGB auch eine Schmerzzufügung zu verlangen ist (verneinend etwa BGH, Urteile vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, aaO; vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16; Beschluss vom 28. Juni 2007 - 3 StR 234/07NStZ 2007, 701 f.).
  • BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17

    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat:

    Dies ist ein auf die Sachrüge hin zu beachtender Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 5; vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16 Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 113/13 Rn. 3).

    Das Tatgericht ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt dieses Vorgangs unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen, aufzuklären und ohne Bindung an die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung abzuurteilen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 6; vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410; vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15 Rn. 53; vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 264 Rn. 10).

  • BGH, 07.11.2018 - 2 StR 361/18

    Beihilfe (allgemeiner Maßstab; psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort);

    Der Tatrichter ist verpflichtet, diesen Vorgang unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne an die der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung gebunden zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16, juris Rn. 6; Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 253/17

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Raub bzw. von der versuchten

    Die landgerichtlichen Erwägungen zum Rücktrittshorizont des Angeklagten beziehen sich zutreffend auf dessen Vorstellungsbild im Zeitpunkt der hierfür maßgeblichen letzten Ausführungshandlung und kommen ohne Rechtsfehler zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte annahm, der Taterfolg könne von ihm noch immer erreicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 13).
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