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   BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05 (1)   

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BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05 (1) (https://dejure.org/2006,1248)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 (1) (https://dejure.org/2006,1248)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05 (1) (https://dejure.org/2006,1248)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 24 StGB
    Mord (gemeingefährliches Mittel; Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein; Handeln in Selbstmordabsicht; Geisterfahrt); Rücktritt (Freiwilligkeit; Mitursächlichkeit; optimale Erfolgsverhinderung)

  • HRR Strafrecht

    § 74 JGG
    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (Kostenbefreiung im Jugendverfahren; Ermessensentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Kostenentscheidung des Urteils des Landgerichts; Wirtschaftliche Möglichkeit der Begleichung der wegen der umfangreichen Beweiserhebungen nicht unerheblichen Kosten und Auslagen des Verfahrens aus eigenen Mitteln

  • Wolters Kluwer

    Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung einer Beweiswürdigung des Tatrichters ; Vorliegen eines Erörterungsmangels hinsichtlich des Vorliegens der Schuldfähigkeit; Befahren der Autobahn in falscher Fahrtrichtung zwecks Selbstmordbegehung; Rechtmäßigkeit einer ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur Frage der Strafbarkeit einer Geisterfahrt in Unfallverursachungsabsicht.

  • Judicialis

    StPO § 464 Abs. 3; ; StPO § 464 Abs. 3 Satz 2; ; JGG § 74

  • ra.de
  • RA Kotz

    Geisterfahrt in Unfallverursachungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes rechtskräftig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto als Mordwerkzeug - Ein Fahrzeug kann zum "gemeingefährlichen Mittel" werden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes rechtskräftig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.3.2006)

    Unfall in Selbstmordabsicht war Mord // 19-jähriger Geisterfahrer muss vier Jahre ins Gefängnis

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mord - Pkw als gemeingefährliches Mittel

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falschfahrer-Fall

    § 24 Abs. 1 StGB; § 315 c Abs. 1 StGB; § 315 b Abs. 1 StGB; § 211 Abs. 1 StGB; § 315 b Abs. 3 StGB; § 211 Abs. 2 StGB
    Mord; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein; gemeingefährliches Mittel; Rücktritt vom Versuch; Konkurrenzen bei Straßenverkehrsstraftaten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorsätzliche Geisterfahrt mit einem PKW auf der Autobahn

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - KLs 131 Js 93487/04
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05 (1)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 503
  • NStZ-RR 2006, 224
  • NZV 2006, 553
  • StV 2007, 12
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dieses Mordmerkmal kann auch dann erfüllt sein, wenn - wie hier - ein Tötungsmittel eingesetzt wird, das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich ist, sofern das Mittel in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH NStZ 2006, 167, 168 m.N.).

    Die zu diesem Zeitpunkt gegebene Arg- und Wehrlosigkeit der Fahrzeuginsassen bestand auch nach dem Erkennen der Gefahrensituation fort, denn die danach bis zur Kollision verbliebene Zeitspanne ließ, auch für den Führer des PKW, keine Möglichkeit, dem Angriff auszuweichen (vgl. BGH NStZ 2006, 167, 168 m.N.).

    Andererseits hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (vgl. BGH NStZ 2006, 167, 168 m.N.).

  • BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81

    Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Soweit es die Mordversuche betrifft, sind die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts gemäß § 24 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB erfüllt, denn der Angeklagte hat nach den rechtsfehlerfrei in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo (vgl. dazu BGH VRS 61, 262, 263) getroffenen Feststellungen freiwillig die Vollendung der Tat verhindert.

    Maßgeblich ist, dass er beim Einschalten der Scheinwerfer - nicht ausschließbar (UA 33/34) - davon ausging, dass der Unfall dadurch noch vermieden werden konnte (vgl. BGH VRS 61, 262, 263), mithin den für möglich gehaltenen Todeserfolg nicht mehr billigte.

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dass der Täter - wie hier - eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich ist, reicht aus (vgl. BGH aaO; BGHSt 33, 295, 301, jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Ein gemäß § 24 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB strafbefreiender Rücktritt setzt entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht voraus, dass der Täter, der die Vollendung der Tat erfolgreich verhindert und dies - wovon das Landgericht zutreffend zu Gunsten des Angeklagten ausgegangen ist - auch anstrebt, unter mehreren Möglichkeiten der Erfolgsverhinderung die sicherste oder "optimale" gewählt hat (vgl. BGHSt 48, 147 m.N.).
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dass der Angeklagte unmittelbar vor der Kollision die Scheinwerfer einschaltete, steht der Annahme der Arg- und Wehrlosigkeit der Insassen des ihm entgegenkommenden PKW nicht entgegen, denn hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs abzustellen (vgl. BGHSt 19, 321, 322; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).
  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83

    Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
  • BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95

    Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Insbesondere ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht dabei nicht in erster Linie auf das Gewicht des Tatunrechts abgestellt hat, denn auch bei einer wegen der Schwere der Schuld zu verhängenden Jugendstrafe ist deren Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten zu bemessen (vgl. nur BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10 m.N.).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dass der Angeklagte unmittelbar vor der Kollision die Scheinwerfer einschaltete, steht der Annahme der Arg- und Wehrlosigkeit der Insassen des ihm entgegenkommenden PKW nicht entgegen, denn hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs abzustellen (vgl. BGHSt 19, 321, 322; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (BGH, Urteile vom 16.08.2015 - 4 StR 168/05 -, NStZ 2006, 167, 168; vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -, NStZ 2006, 503, 504; vom 25.03.2010 - 4 StR 594/09 -, NStZ 2010, 515; vom 21.12.2016 - 1 StR 375/16 -, juris).

    Im Übrigen ist die Fallkonstellation hinsichtlich des hier in Frage stehenden Mordmerkmals mit dem vom Bundesgerichtshof (4 StR 594/05, a.a.O.) entschiedenen Fall einer Geisterfahrt vergleichbar.

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 4; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Er hatte es nicht in der Hand, wie viele Menschen als Repräsentanten der Allgemeinheit in den von ihm geschaffenen Gefahrenbereich geraten und durch sein Verhalten gefährdet werden konnten (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167).
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   BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00

    Fehlerhafte Kostenentscheidung nach § 74 JGG

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dass Straftaten auch Kostenfolgen haben, wird dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung durch einen Wahlverteidiger verteidigt worden ist, im Übrigen auch dadurch klargemacht, dass er seine eigenen notwendigen Auslagen selbst tragen muss, weil diese mangels entsprechender Rechtsgrundlage der Staatskasse nicht auferlegt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00 - bei Böhm NStZ-RR 2001, 326 m.N.).
  • BGH, 09.01.1992 - 1 StR 705/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Vielmehr lässt sich dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, insbesondere auch den Ausführungen zur Bemessung der Jugendstrafe, entnehmen, dass sich das Landgericht bewusst war, dass es gemäß § 74 JGG eine Ermessensentscheidung zu treffen hatte (vgl. BGHR JGG § 74 Kosten 2) und dass es von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat.
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