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   BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09   

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https://dejure.org/2010,4565
BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09 (https://dejure.org/2010,4565)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - 4 StR 596/09 (https://dejure.org/2010,4565)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 (https://dejure.org/2010,4565)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 206a StPO; § 203 StPO; § 76 GVG; § 63 StGB
    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; vorschriftsmäßige Besetzung); Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 206a StPO, § 76 Abs 2 S 1 GVG
    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses: Anklagezulassung in der Hauptverhandlung mit fehlerhaft besetzter Kammer

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der zweifelsfreien Feststellung des Vorliegens eines die Schuldfähigkeit ausschließenden Geisteszustands für die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss als ...

  • rewis.io

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses: Anklagezulassung in der Hauptverhandlung mit fehlerhaft besetzter Kammer

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses: Anklagezulassung in der Hauptverhandlung mit fehlerhaft besetzter Kammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der zweifelsfreien Feststellung des Vorliegens eines die Schuldfähigkeit ausschließenden Geisteszustands für die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Unterbringung in ein psychatrisches Krankenhaus; Fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 164
  • NStZ-RR 2013, 98
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09
    Sie ermöglichen dem Revisionsgericht deshalb nicht die isolierte Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 63 StGB für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. BGH Beschluss vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00, BGHSt 46, 257, 259).
  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 469/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Subsidiaritätsprinzip;

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09
    Vorrangig wird eine Minderung der Gefährlichkeit durch flankierende Maßnahmen bei der Frage der Vollstreckung, nicht aber bei der Frage der Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung zu beachten sein (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 469/08, NStZ 2009, 260 m.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB setzt voraus, dass die Voraussetzungen des § 20 StGB oder die des § 21 StGB zweifelsfrei festgestellt sind (vgl. Senat, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86; Fischer StGB 57. Aufl. § 63 Rdn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09
    Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (Senat, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 437/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09
    Auf die Feststellung, dass eine Aufhebung der Einsichtsfähigkeit nicht auszuschließen sei, kann die Anordnung der Maßregel nicht gestützt werden, weil damit weder die Voraussetzungen des § 20 StGB noch die des § 21 StGB festgestellt sind, denn eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 437/09; Fischer aaO, jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17

    Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses

    Eine Eröffnungsentscheidung ist indes durch die Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung, also mit drei Berufsrichtern ohne Schöffen, zu treffen (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225, 226, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, juris, Rn. 12).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Schließlich kommt es für die Entscheidung, ob eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen ist, auch nicht darauf an, ob die von dem Täter ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit durch Maßnahmen außerhalb des Maßregelvollzugs - wie etwa eine konsequente medizinische Behandlung, die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung oder eine Unterbringung in einem betreuten Wohnen - abgewendet werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO; vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, juris Rn. 16; vom 23. Juni 1993 - 3 StR 260/93, BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14

    Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht

    Auch er sieht keinen Grund, den Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO anders zu behandeln als den Eröffnungsbeschluss in vergleichbaren Fällen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424, und vom 27. Februar 2014 - 1 StR 50/14, NStZ 2014, 664).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Eine Nachholung des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung scheitert jedenfalls daran, dass die Kammer lediglich mit zwei Berufsrichtern verhandelte, die Eröffnungsentscheidung aber durch die Kammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung - also mit drei Berufsrichtern ohne Schöffen - zu treffen ist (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

    Dies gilt nicht nur bei einer Beschlussfassung in der reduzierten Hauptverhandlungsbesetzung nach § 76 Abs. 2 Satz 4 GVG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11 aaO; vom 22. Juli 2010 - 4 StR 216/10 aaO; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 Rn. 12; Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; vom 16. Mai 2007 - 2 StR 154/07, StV 2007, 562), sondern in gleicher Weise auch für eine Eröffnungsentscheidung, die in der nach § 76 Abs. 2 Satz 3 GVG vorgesehenen Besetzung für die Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen ergangen ist.
  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 50/14

    Eröffnungsbeschluss (nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der

    Über eine - grundsätzlich mögliche - nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung entscheidet aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11; BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10).
  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 193/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Außerstrafrechtliche Sicherungssysteme, um der Gefährlichkeit des Beschuldigten entgegenzuwirken, hier die vom Landgericht angeführten Maßnahmen der Betreuung mit den Möglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Depotgabe von Psychopharmaka und der Unterbringung in einem betreuten Wohnen, stehen der Anordnung der Maßregel nicht entgegen (BGH, Urteile vom 23. Juni 1993 - 3 StR 260/93, BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 1; vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, juris Rn. 16).
  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12

    Verfahrenshindernis und Verfahrenseinstellung wegen eines fehlenden schriftlichen

    Das Verfahren im Fall II.1 der Urteilsgründe war trotz Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09) nach Aufhebung der entsprechenden Verurteilung entsprechend § 206a StPO einzustellen, weil es insoweit an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt und deshalb ein in der Revisionsinstanz nicht behebbares Verfahrenshindernis vorliegt.
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 46/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere

    Dies genügt zur sicheren Feststellung der Schuldunfähigkeit nicht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 437/09, juris Rn. 3 f.; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, juris Rn. 15; Beschluss vom 10. Februar 2005 - 3 StR 3/05, juris Rn. 3).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11

    Prozessvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (fehlerhafte

    Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 - Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 - Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10 -).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 371/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2016 - Ss 10/16

    Strafverfahrenshindernis: Anforderungen an einen formwirksamen

  • BGH, 19.11.2019 - 4 StR 437/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des Zustandes

  • BGH, 04.02.2013 - 3 StR 481/12

    Kammerbesetzung bei Nachholung des Eröffnungsbeschlusses

  • KG, 21.12.2017 - 121 HEs 48/17

    Subsidiaritätsprinzip bei Maßregelanordnung

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