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   BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96   

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https://dejure.org/1996,1419
BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96 (https://dejure.org/1996,1419)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1996 - 4 StR 6/96 (https://dejure.org/1996,1419)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96 (https://dejure.org/1996,1419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach Ermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 350
  • StV 1996, 413
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Jedenfalls bei einer Fallgestaltung wie hier, bei der die Lichtbildvorlagen von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung sind, muß das Urteil - zur revisionsrechtlichen Überprüfung - erkennen lassen, ob diese ordnungsgemäß erfolgt sind und welcher Beweiswert ihnen zukommt (vgl. hierzu RiStBV Nr. 18 sowie BGH StV 1993, 234 und 627; 1994, 282; OLG Köln StV 1994, 67, 68; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 7 ff., 13; Schweling MDR 1969, 177 ff.; Nöldeke NStZ 1982, 193 ff.; Odenthal NStZ 1985, 433, 435).
  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Jedenfalls bei einer Fallgestaltung wie hier, bei der die Lichtbildvorlagen von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung sind, muß das Urteil - zur revisionsrechtlichen Überprüfung - erkennen lassen, ob diese ordnungsgemäß erfolgt sind und welcher Beweiswert ihnen zukommt (vgl. hierzu RiStBV Nr. 18 sowie BGH StV 1993, 234 und 627; 1994, 282; OLG Köln StV 1994, 67, 68; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 7 ff., 13; Schweling MDR 1969, 177 ff.; Nöldeke NStZ 1982, 193 ff.; Odenthal NStZ 1985, 433, 435).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts eines "wiederholten Wiedererkennens" bei einer zweiten Lichtbildvorlage bewußt sein, dies im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (vgl. nur BGHSt 16, 204, 205/206; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen;

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts eines "wiederholten Wiedererkennens" bei einer zweiten Lichtbildvorlage bewußt sein, dies im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (vgl. nur BGHSt 16, 204, 205/206; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1990 - 2 Ss 71/90
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts eines "wiederholten Wiedererkennens" bei einer zweiten Lichtbildvorlage bewußt sein, dies im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (vgl. nur BGHSt 16, 204, 205/206; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10 m.w.N.).
  • OLG Celle, 14.07.1987 - 3 Ss 256/86
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 588/92

    Zum Beweiswert des Ergebnisses einer Wahllichtbildvorlage

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des

    aa) Entgegen der Ansicht der Revision hat die Strafkammer in den Urteilsgründen zwar noch hinreichend dargelegt, auf welche Weise die sog. sequentielle Wahllichtbildvorlage mit dem Nebenkläger durchgeführt wurde (vgl. dazu nur Senatsbeschluss vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96, NStZ 1996, 350 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels

    a) Dabei kann dahinstehen, ob sich ein durchgreifender Darstellungsmangel der Urteilsgründe bereits daraus ergibt, dass nähere Darlegungen in den Urteilsgründen dazu fehlen, in welcher Weise die im Ermittlungsverfahren veranlassten Wahllichtbildvorlagen im Einzelnen durchgeführt wurden (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96, NStZ 1996, 350 mwN).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511).
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

    Es hätte erörtern müssen, ob sich die Zeugin beim "Wiedererkennen" des Angeklagten in der Gaststätte unbewußt an der Lichtbildvorlage und beim "Wiedererkennen" in der Hauptverhandlung sowohl an der Lichtbildvorlage als auch an dem Zusammentreffen mit dem Angeklagten in der Gaststätte orientiert haben könnte (vgl. Köhnken/Sporer a.a.O. S. 166 ff; BGHSt 16, 204, 205 f; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10; Indizien 5; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1996, 649; BGH, Beschl. v. 4. Juni 1996 - 5 StR 180/96 und v. 5. Dezember 1991 - 1 StR 657/91).
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Eine entsprechende Darstellung wäre hier aber erforderlich gewesen, da der Zeuge den Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung nicht sicher zu identifizieren vermochte und die Lichtbildvorlage für den Beweiswert der Aussage dieses Zeugen deshalb von entscheidender Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96, NStZ 1996, 350, 351; Miebach, NStZ-RR 2014, 233, 236 mwN).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Obwohl einem Wiedererkennen einerseits in Fällen vorangegangener Wahl- und Einzellichtbildvorlagen nur ein fragwürdiger Beweiswert zukäme (BVerfG aaO; BGH NStZ 1996, 350), hätte sich eine solche Erörterung aber aufgedrängt.
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift -

    Zwar muß sich der Tatrichter grundsätzlich dieses beschränkten Beweiswertes bewußt sein und in den Urteilsgründen erörtern, ob Zeugen sich bei dem erneuten Wiedererkennen unbewußt an einer früheren Identifizierung auf Grund von Lichtbildern oder einer Gegenüberstellung orientiert haben, daß sie eventuell also nur die Person erkannt haben, die sie bereits zuvor im Ermittlungsverfahren gesehen hatten (BGH NStZ 1996, 350).

    wenn dem wiederholten Wiedererkennen auf den in der Hauptverhandlung vorgelegten Lichtbildern wesentliche Bedeutung für die Überführung zugemessen wurde (NStZ 1996, 350); wenn das Gericht Zweifel an der Verläßlichkeit der Identifizierung hatte, die erst ausgeräumt waren, als die Kinder, denen zuvor Lichtbilder gezeigt worden waren, nun den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannten (BGHSt 16, 204 f.); wenn die Zeugin, die den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht erkannt hatte, ihn nunmehr in der Hauptverhandlung wiedererkennt (BGHR StPO § 261 Identifizierung 3), ihn also möglicherweise als Täter "erkennt", weil sie ihn im Ermittlungsverfahren schon auf dem Bild gesehen hatte; wenn der Täter wesentlich auf Grund Wiedererkennens überführt, aber die Diskrepanz zwischen Beschreibung und Aussehen nicht erörtert wurde (BGH NStZ 1982, 342) oder zuvor eine vollkommen andere Täterbeschreibung gegeben worden war (BGHR a.a.O. Identifizierung 10).

  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02

    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche;

    Vor allem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, daß sich die Jugendkammer des nur beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 12, 13; BGH NStZ 1996, 350) bewußt war.
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

    Zutreffend ist zwar der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419) der Tatrichter sich des nach allgemeiner Meinung (vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 511) beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst sein muss.

    Zutreffend ist es auch, wenn die Revision darauf hinweist, dass der Tatrichter grundsätzlich in den Urteilsgründen erörtern muss, ob ein Wiedererkennungszeuge sich bei dem erneuten Wiedererkennen ggf. unbewusst an einer früheren Identifizierung aufgrund eines früheren Wiedererkennungsaktes orientiert hat, er also möglicherweise nur die Person wiedererkannt hat, die er bereits zuvor gesehen hatte (BGH NStZ 1996, 350).

  • OLG Hamm, 13.03.2008 - 3 Ws 67/08

    Wiederholtes Wiedererkennen; Einzellichtbildvorlage

    Der Tatrichter muss im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (BGH NStZ 1996, 350; OLG Zweibrücken StV 2004, 65, 66 jew. m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09

    Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung

  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18

    Wirksamkeit einer Bezugnahme auf eine Lichtbildvorlage

  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

  • OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02

    Strafverfahren: Auswirkungen von Mängeln der Täteridentifizierung auf Grund

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 3 RVs 9/16

    Beweiswert der Identifizierung des Angeklagten in der Hauptverhandlung nach zuvor

  • LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen,

  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der

  • BGH, 04.06.1996 - 5 StR 180/96

    Frage des Wiedererkennens in der Hauptverhandlung nach vorangegangener

  • OLG Hamburg, 18.04.2007 - 3-14/07
  • KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
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