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   BGH, 04.04.2006 - 4 StR 60/06   

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https://dejure.org/2006,7795
BGH, 04.04.2006 - 4 StR 60/06 (https://dejure.org/2006,7795)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2006 - 4 StR 60/06 (https://dejure.org/2006,7795)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2006 - 4 StR 60/06 (https://dejure.org/2006,7795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Tatbegehung in einem durch eine schizoaffektive Psychose oder paranoidhalluzinatorische Schizophrenie bedingten, nicht nur vorübergehenden Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ; Indizwirkung ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Symptomatischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und psychischem Defektzustand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 4 StR 60/06
    Im Übrigen weist der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, dass die gebotene Aufhebung der den Maßregelausspruch betreffenden "zugehörigen" Feststellungen auch die der Schuldfähigkeitsbeurteilung durch das Landgericht zu Grunde liegenden Feststellungen erfasst (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2004 - 4 StR 539/03).
  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94

    Verminderte Einsichtsfähigkeit - Handlungsunrecht - Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 4 StR 60/06
    Der gefährliche Zustand des Täters muss danach dergestalt in der Anlasstat seinen Ausdruck finden, dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung eben dieses Zustandes darstellen, weil nur dann die Anlasstat Indizwirkung für die Gefährlichkeitsprognose entfalten kann (st. Rspr.; BGH NJW 1998, 2986; NStZ-RR 1998, 174; BGHR StGB § 63 Tat 4).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 4 StR 60/06
    Der gefährliche Zustand des Täters muss danach dergestalt in der Anlasstat seinen Ausdruck finden, dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung eben dieses Zustandes darstellen, weil nur dann die Anlasstat Indizwirkung für die Gefährlichkeitsprognose entfalten kann (st. Rspr.; BGH NJW 1998, 2986; NStZ-RR 1998, 174; BGHR StGB § 63 Tat 4).
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97

    Konkurrenzverhältnis versuchte schwere räuberische Erpressung und sexuelle

    Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 4 StR 60/06
    Der gefährliche Zustand des Täters muss danach dergestalt in der Anlasstat seinen Ausdruck finden, dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung eben dieses Zustandes darstellen, weil nur dann die Anlasstat Indizwirkung für die Gefährlichkeitsprognose entfalten kann (st. Rspr.; BGH NJW 1998, 2986; NStZ-RR 1998, 174; BGHR StGB § 63 Tat 4).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll der Rechtsfehler bei der Beurteilung der (erheblich eingeschränkten) Schuldfähigkeit trotz deren Doppelrelevanz für den Strafausspruch und den Maßregelausspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, StraFo 2015, 473, 475) nicht nur den Schuldspruch, sondern auch den Strafausspruch unberührt lassen, wenn - wie hier (Rn. 10) - eine vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit von vornherein ausscheidet (BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337, 338; vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304, 305 und vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15 Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 StR 60/06, StraFo 2006, 295, 296).
  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 210/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Persönlichkeitsstörung;

    Dies gilt auch für den Strafausspruch, da durch die Annahme des § 21 StGB der Angeklagte bei der Strafzumessung nicht beschwert ist (vgl. hierzu u. a. BGH StraFo 2006, 295, 296).
  • BGH, 18.08.2015 - 5 StR 284/15

    Aufhebung des Urteils im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen

    Von der Aufhebung des ersten in dieser Sache ergangenen Urteils im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen durch Beschluss des Senats vom 6. Mai 2014 waren auch die der Schuldfähigkeitsbeurteilung zugrunde liegenden Feststellungen umfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 StR 60/06).
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