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   BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82   

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https://dejure.org/1982,431
BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82 (https://dejure.org/1982,431)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1982 - 4 StR 60/82 (https://dejure.org/1982,431)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1982 - 4 StR 60/82 (https://dejure.org/1982,431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des Traffipax-Abstandsmessverfahrens durch den Tatrichter - Bewertung eines Abstandsverhaltens eines beobachteten Fahrzeugs - Einhaltung des Sicherheitsabstands zwischen zwei Fahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 121 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 86
  • NJW 1982, 2455
  • MDR 1982, 863
  • NStZ 1982, 513 (Ls.)
  • JR 1983, 128
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 02.05.1978 - 3 Ss OWi 1222/76
    Auszug aus BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
    So zu entscheiden, sieht es sich durch Beschlüsse der Oberlandesgerichte Karlsruhe (NJW 1972, 2235) und Hamm (VRS 55, 211) sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (VerkMitt 1974, 91) gehindert.

    Diese Oberlandesgerichte sind der Auffassung, daß Polizeibeamte unter den genannten Bedingungen das Fahrverhalten von zwei Fahrzeugen hinreichend verläßlich einschätzen können, sofern es sich nicht um "Grenzfälle" sondern um beträchtliche Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes handele (NJW 1972, 2235, 2238; VRS 55, 211, 214; VerkMitt 1974, 91, 93).

    Insoweit wird in allen Entscheidungen lediglich angenommen, daß Polizeibeamte das Gleichbleiben des Abstandes zwischen zwei Fahrzeugen über eine nicht geringe Strecke unter bestimmten Voraussetzungen verläßlich einschätzen können (vgl. OLG Hamm VRS 55, 211, 214), daß dies also möglich ist (OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235, 2238).

    Es bleibt danach in jedem Fall Aufgabe des Tatrichters, zu entscheiden, ob er angesichts der möglichen Fehlerquellen bei der Beobachtung von Fahrzeugen im allgemeinen und der Besonderheiten der Beobachtungssituation im Einzelfall das Meßergebnis für ausreichend beweiskräftig hält oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf VerkMitt 1978, 58; OLG Hamm VRS 55, 211, 214/215; vgl. auch BGHSt 29, 18 - Auswertung eines Radarfotos).

  • OLG Karlsruhe, 04.09.1972 - 1 Ss (B) 328/71
    Auszug aus BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
    So zu entscheiden, sieht es sich durch Beschlüsse der Oberlandesgerichte Karlsruhe (NJW 1972, 2235) und Hamm (VRS 55, 211) sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (VerkMitt 1974, 91) gehindert.

    Diese Oberlandesgerichte sind der Auffassung, daß Polizeibeamte unter den genannten Bedingungen das Fahrverhalten von zwei Fahrzeugen hinreichend verläßlich einschätzen können, sofern es sich nicht um "Grenzfälle" sondern um beträchtliche Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes handele (NJW 1972, 2235, 2238; VRS 55, 211, 214; VerkMitt 1974, 91, 93).

    Insoweit wird in allen Entscheidungen lediglich angenommen, daß Polizeibeamte das Gleichbleiben des Abstandes zwischen zwei Fahrzeugen über eine nicht geringe Strecke unter bestimmten Voraussetzungen verläßlich einschätzen können (vgl. OLG Hamm VRS 55, 211, 214), daß dies also möglich ist (OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235, 2238).

  • BGH, 07.08.1963 - 4 StR 270/63

    (Absolute) Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers - Bestimmung eines

    Auszug aus BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
    Zu den Rechtsfragen gehören auch Fragen, die Inhalt und Tragweite allgemeiner Erfahrungssätze betreffen, so daß ein Vorlegungsfall auch dann gegeben ist, wenn ein Gericht von einem anderen in der Beurteilung, ob ein allgemeiner Erfahrungssatz besteht, abweichen will (BGHSt 19, 82, 83; 23, 156, 159; Schäfer a.a.O.; Salger a.a.O. Rdn. 32; Kissel, GVG, § 121 Rdn. 21).

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Satzes steht der Nichtanwendung einer Rechtsnorm gleich und ist deshalb eine Rechtsverletzung im Sinne des § 337 StPO (BGHSt 19, 82, 83).

  • BGH, 23.10.1951 - 2 StR 284/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
    m. § 79 Abs. 3 OWiG kann nur durch die Abweichung in einer Rechtsfrage (§ 337 StPO) ausgelöst werden, bei einer Abweichung in einer Tatfrage kommt eine Vorlegung nicht in Betracht (BGHSt 1, 358; 27, 212, 214, 29, 18; Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 121 GVG Rdn. 58; Salger in KK § 121 GVG Rdn. 31 ff).
  • BGH, 18.11.1969 - 4 StR 66/69

    Zur Wahrnehmbarkeit der Ermüdungszeichen durch einen Kraftfahrer - Sekundenschlaf

    Auszug aus BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
    Zu den Rechtsfragen gehören auch Fragen, die Inhalt und Tragweite allgemeiner Erfahrungssätze betreffen, so daß ein Vorlegungsfall auch dann gegeben ist, wenn ein Gericht von einem anderen in der Beurteilung, ob ein allgemeiner Erfahrungssatz besteht, abweichen will (BGHSt 19, 82, 83; 23, 156, 159; Schäfer a.a.O.; Salger a.a.O. Rdn. 32; Kissel, GVG, § 121 Rdn. 21).
  • BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69

    Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den

    Auszug aus BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
    Etwas anders könnte nur dann gelten, wenn das vorlegende Oberlandesgericht einen allgemein gültigen Satz der Art hätte aufstellen wollen, daß Abstandsmessungen mit visueller Beobachtung des Fahrverhaltens der beteiligten Fahrzeuge durch (geschulte) Polizeibeamte in keinem Fall zu verläßlichen Ergebnissen führen können (vgl. dazu auch BGHSt 23, 213, 216/217).
  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Auszug aus BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
    m. § 79 Abs. 3 OWiG kann nur durch die Abweichung in einer Rechtsfrage (§ 337 StPO) ausgelöst werden, bei einer Abweichung in einer Tatfrage kommt eine Vorlegung nicht in Betracht (BGHSt 1, 358; 27, 212, 214, 29, 18; Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 121 GVG Rdn. 58; Salger in KK § 121 GVG Rdn. 31 ff).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
    Es bleibt danach in jedem Fall Aufgabe des Tatrichters, zu entscheiden, ob er angesichts der möglichen Fehlerquellen bei der Beobachtung von Fahrzeugen im allgemeinen und der Besonderheiten der Beobachtungssituation im Einzelfall das Meßergebnis für ausreichend beweiskräftig hält oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf VerkMitt 1978, 58; OLG Hamm VRS 55, 211, 214/215; vgl. auch BGHSt 29, 18 - Auswertung eines Radarfotos).
  • BGH, 14.07.1980 - 4 StR 106/80

    Einordnung eines Parkstreifens als Grundstück im Sinne von § 9 Absatz 5

    Auszug aus BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
    Um eine allgemein beantwortbare Rechtsfrage im Sinne des § 121 Abs. 2 GVG handelt es sich insoweit jedenfalls nicht (vgl. BGH VRS 59, 345, 346).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Denn ein der Vorlegung zugänglicher Verstoß gegen sachliches Recht liegt nicht nur vor, wenn ein Gericht einen bestehenden Erfahrungssatz ohne hinreichenden Grund mißachtet, sondern auch dann, wenn der Tatrichter seiner Entscheidung einen tatsächlich nicht bestehenden Erfahrungssatz zugrunde legt (BGHSt 7, 82, 83; 23, 156, 159; 31, 86, 89; BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 3 StR 496/84; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 49; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 337 Rdn. 31).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb eine Abweichung in einer Rechtsfrage angenommen, wenn es Rechtsbegriffe (BGHSt 22, 341, 343), allgemeine Erfahrungssätze (BGHSt 21, 157, 158; 23, 156, 157; 31, 86, 90; 34, 133; 37, 89, 91) oder die rechtlichen Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGHSt 25, 365, 366 f) zu klären galt.

    Darüber hinaus kann das Eingeständnis eines Kraftfahrzeugführers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, daß er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm DAR 1972, 251; OLG Celle DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf NZV 1992, 454; vgl. auch BGHSt 31, 86, 90).

  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

    Nur die Abweichung in einer Rechtsfrage kann die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG auslösen (BGHSt 31, 86, 89); dagegen ist eine Vorlegung nicht zulässig, wenn sich die Abweichung auf eine Tatfrage bezieht, welche auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen tatsächlicher Umstände gerichtet ist, die das Tatbestandsmerkmal einer Norm oder einen sonstigen Rechtssatz erfüllen können und die festzustellen allein Aufgabe des Tatrichters ist (Salger in KK/StPO 3. Aufl. § 121 GVG Rdn. 31, 35 mit Rspr.-Nachw.).
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12

    Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision;

    Die Vorlegungsfrage ist, worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 14. November 2012 zutreffend hingewiesen hat, mit der dort gewählten unbestimmten Formulierung "Geschwindigkeitsmessanlage" einer Vorlageentscheidung nicht zugänglich; denn von § 121 Abs. 2 GVG werden nur Rechtsfragen umfasst (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1982 - 4 StR 60/82, BGHSt 31, 86, 89 mwN, und vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358, 361; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77, BGHSt 27, 212, 213 (nicht bei "rechtlich unverbindlichen Hinweisen")).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Ginge es dem vorlegenden Oberlandesgericht deshalb allein um die Verläßlichkeit von Atemalkoholmessungen gerade mit diesem Gerät, wäre die Vorlegung unzulässig; denn ob das verwendete Gerät beweiskräftige zutreffende Ergebnisse liefert, ist eine Frage der Zuverlässigkeit eines bestimmten Meßverfahrens im Einzelfall; sie ist daher durch den Tatrichter zu beurteilen und deshalb nicht Gegenstand einer zulässigen Vorlegung (BGHSt 31, 86; 43, 277, 280 f.).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Eine Vorlegung mit diesem Inhalt wäre allerdings unzulässig, da die Frage der Zuverlässigkeit der Ergebnisse eines bestimmten Meßverfahrens durch den Tatrichter zu beurteilen ist und daher nicht Gegenstand einer zulässigen Vorlegung sein kann (BGHSt 31, 86).
  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Sie beschreiben schlechthin zwingende Folgerungen, die das Tatgericht übernehmen muss und die ihm daher für eine abweichende Überzeugungsbildung keinen Raum lassen (s. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1982 - 4 StR 60/82, BGHSt 31, 86, 89; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 337 Rn. 31 mwN).

    Wendet das Tatgericht einen solchen Erfahrungssatz an, so ist es gehalten, anhand weiterer Indizien zu prüfen, ob er im konkreten Fall als bestätigt oder entkräftet angesehen werden kann (s. BGHSt 31, 86, 89 f.; BGH, Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, BGHSt 60, 227 Rn. 10).

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Allenfalls legte er mit dem Gewicht eines Indizes bestimmte Schlussfolgerungen nahe, deren Validität der Tatrichter im Einzelfall zu überprüfen hat (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 7. Juni 1982 - 4 StR 60/82, BGHSt 31, 86, 89 f.; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 48 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 5 Ss OWi 408/92
    Es bleibt in jedem Fall Aufgabe des Tatrichters zu entscheiden, ob er angesichts der dann möglichen Fehlerquellen die Meßergebnisse für ausreichend beweiskräftig ansieht oder nicht (vgl. BGH, VRS 63, 208; Senatsbeschlüsse v. 22.4.1982 in VRS 63, 143 und v. 28.1.1983 in VRS 65, 60 = ZfS 1983, 255 = OLGSt § 3 StVO Nr. 1 = NPA Nr. 902 StVO § 3 Blatt 32; OLG Hamm, VRS 55, 211,214; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl. § 3 StVO Rdn. 62 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Vielmehr handelt es sich um auf Erfahrung beruhende Einsichten, die nur Wahrscheinlichkeitsbewertungen ermöglichen, welche die zu beweisende Tatsache also wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher machen, die der Richter aber erst anhand weiterer Beweisanzeichen prüfen und in die Gesamtbewertung der Beweise einstellen muß (vgl. BGHSt 31, 86, 89 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 337 Rdn. 31).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf kann in dem von ihm beabsichtigten Sinn auch nicht entscheiden, ohne in einer Rechtsfrage (vgl. BGHSt 27, 212, 214 f. [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 31, 86, 89) von dem bezeichneten Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts abzuweichen.
  • BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94

    Verfassungsmäßigkeit der 1,1 %-Grenze für die Tatbestandsverwirklichung des § 316

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

  • OLG Schleswig, 17.08.2021 - II OLG 26/21

    Leivtec-Geschwindigkeitsmessung auch nach Überprüfung von Ausnahmesituationen

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 154/04

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung

  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 513/82

    Fahrlässiger Verstoß gegen das Ausländergesetz durch das kurzzeitige Verlassen

  • BFH, 21.06.1989 - X R 13/85

    Schätzung des Werts unbarer Altenteilsleistungen grundsätzlich nach

  • BGH, 14.12.1999 - 1 StR 563/99

    Strafzumessung; Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Strafzumessung;

  • OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07

    Zur Verwertbarkeit von nur als Reproduktionskopien vorhandener Urkunden - hier

  • BFH, 01.12.1988 - V R 125/83

    Unwirksamkeit von Steuerbescheiden wegen fehlerhafter Zustellung - Bekanntgabe

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 4 Ss OWi 605/05

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes Messverfahren,

  • OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss OWi 693/02

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Mitteilung des

  • BVerwG, 25.07.1990 - 3 CB 9.90

    Rechtzeitiger Eingang einer Rechtsmittelschrift - Glaubhaftmachung von Tatsachen

  • OLG Stuttgart, 15.02.1990 - 1 Ss 694/89
  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 480/82

    Voraussetzungen für einen vorsätzlichen Verstoß gegen Beschränkungen der

  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 443/82

    Vorlagefrage hinsichtlich der Strafbarkeit eines aufgrund eines Asylantrages in

  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 473/82

    Befugnis des Gerichts, die im Einzelfall erteilte Duldungsbescheinigung selbst

  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 482/82

    Strafbarkeit eines Asylsuchenden, dessen Aufenthalt auf einen bestimmten Bezirk

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