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   BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09   

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https://dejure.org/2010,2981
BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09 (https://dejure.org/2010,2981)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2010 - 4 StR 605/09 (https://dejure.org/2010,2981)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09 (https://dejure.org/2010,2981)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 63 StGB
    Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt; endgültige Aufgabe); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 63 StGB, § 212 StGB
    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei alkoholbeeinflusster Tatbegehung; Gefährlichkeitsprognose beim Tötungsdelikt eines nicht vorbestraften ...

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch des Totschlags

  • rewis.io

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei alkoholbeeinflusster Tatbegehung; Gefährlichkeitsprognose beim Tötungsdelikt eines nicht vorbestraften ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei alkoholbeeinflusster Tatbegehung; Gefährlichkeitsprognose beim Tötungsdelikt eines nicht vorbestraften ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24; StPO § 349 Abs. 4
    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch des Totschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 384
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

    Denn dieser setzt die endgültige Abstandnahme des Täters von der konkreten Tatbegehung voraus; nicht aufgegeben ist die Tat dagegen, solange der Täter mit dem Versuch ihrer Begehung lediglich vorübergehend innehält (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 12 Rn. 7; Urteile vom 1. April 2009 - 2 StR 571/08, NStZ 2009, 501, 502; vom 13. Februar 1985 - 3 StR 481/84, BGHSt 33, 142, 145; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 24 Rn. 26a mwN).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Wenn sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person richten oder in der Beziehung zu dieser Person ihre Ursache haben, bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17, BeckRS 2017, 127903 mwN; Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306 f.); insoweit genügt die bloße Wiederholungsmöglichkeit ebenso wenig wie eine nur latente Gefahr weiterer Straftaten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 384, 385).
  • LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - 4 StR 605/09, zitiert nach juris m.w.Nw.).

    Rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist (BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - 4 StR 605/09, zitiert nach juris), so dass die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung genügt.

  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 13/13

    Rücktritt vom versuchten Mord (Fehlschlag des Versuchs; erforderliche

    Die Überzeugung des Tatrichters, dass der Angeklagte bis zum Erscheinen seiner Ehefrau das Tötungsvorhaben weiterverfolgt habe (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 571/08, NStZ 2009, 501 f.; Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, NStZ 2010, 384), findet in den Feststellungen und in der Beweiswürdigung keine hinreichende Grundlage.
  • BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Der Hinweis darauf, dass sich die krankhafte seelische Störung in ?fremdaggressivem Verhalten' äußere (UA S. 11), entbehrt einer tatsachenfundierten Darlegung der Grundlage dieser Einschätzung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 19).
  • BGH, 31.03.2021 - 4 StR 444/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die Feststellungen belegen aber noch hinreichend, dass der Angeklagte bis zum Eingreifen des Polizeibeamten noch nicht auf die Durchführung der Tat verzichtet und den Tatentschluss aufgegeben hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, NStZ 2010, 384 f.; Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 571/08, NStZ 2009, 501, 502 mwN).
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