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   BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57   

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BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57 (https://dejure.org/1958,61)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1958 - 4 StR 613/57 (https://dejure.org/1958,61)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1958 - 4 StR 613/57 (https://dejure.org/1958,61)
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Falscher Verfolger

§ 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 StGB, untauglicher Versuch;

§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht auch bei dolus eventualis

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum fünfzigjährigen Jubiläum des "Verfolgerfalls": Beteiligung des Tatopfers an einem gegen das Tatopfer gerichteten Mordversuch? (Dehne-Niemann; ZJS 2008, 351)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfolger Fall / Abgrenzung Wahndelikt und untauglicher Versuch BGHSt 11, 268

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Strafrechts-Klassiker: Der Verfolger-Fall

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 268
  • NJW 1958, 836
  • MDR 1958, 439
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 04.12.1919 - III 402/19

    Zur Frage der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts eines Mittäters vom Versuch

    Auszug aus BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
    Dieser Schuß entsprach, da er einem vermeintlichen Verfolger galt, der Abrede aller Beteiligten, überschritt mithin auch nicht den Rahmen des vom Vorsatz des Angeklagten Umfaßten und muß ihm daher voll zugerechnet werden (vgl. RGSt 54, 177, 179 f.).

    Dazu aber wäre Voraussetzung, daß er entweder auch seine Mittäter zur Aufgabe ihres Tötungsvorsatzes bestimmt oder aber sonstwie seinem eigenen Tatbeitrag die ursächliche Wirkung für das weitere strafbare Tun der anderen entzogen hätte (RGSt 54, 177; 59, 412; JW 1934, 692; BGH, NJW 1951, 410, 23).

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 131/55
    Auszug aus BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
    Dies suchte der nach seiner Meinung auf frischer Tat verfolgte, dem von dem Einbruchsversuch Betroffenen unbekannte M durch die von ihm bedingt gewollte Tötung seines vermeintlichen Verfolgers zu erreichen (vgl. hierzu 4 StR 131/55 vom 26. Mai 1955, Leitsatz veröffentlicht in NJW 1955, 1119 Nr. 20, ferner BGHSt 7, 287, 289, 290).
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
    Ihrer Annahme steht nicht etwa entgegen, daß das deutsche Strafrecht nur die Vernichtung fremden menschlichen Lebens ahndet (BGHSt 6, 147, 154 unter b), hier aber der Schuß M sich gegen P selber richtete.
  • LG Wuppertal, 10.02.1953 - 5 Ks 1/52

    Aufforderung zur Tötung eines polnischen Fremdarbeiters kurz vor dem Einmarsch

    Auszug aus BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes, wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfall in drei Fällen, wegen schweren Diebstahls im Rückfall in drei Fällen, alles begangen in Tateinheit mit Vergehen nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 des Waffengesetzes, ferner wegen vier weiterer schwerer Diebstähle im Rückfall, eines schweren Diebstahls und zweier Vergehen nach § 317 Abs. 1 StGB unter Einbeziehung der durch das Urteil des Schwurgerichts in Dortmund vom 13. Februar 1953 - 5 Ks 1/52 - gegen ihn erkannten Einzelstrafen zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt, ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von acht Jahren aberkannt und gegen ihn die Polizeiaufsicht für zulässig erklärt.
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
    Dies suchte der nach seiner Meinung auf frischer Tat verfolgte, dem von dem Einbruchsversuch Betroffenen unbekannte M durch die von ihm bedingt gewollte Tötung seines vermeintlichen Verfolgers zu erreichen (vgl. hierzu 4 StR 131/55 vom 26. Mai 1955, Leitsatz veröffentlicht in NJW 1955, 1119 Nr. 20, ferner BGHSt 7, 287, 289, 290).
  • BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52

    Diebesfalle - § 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des

    Auszug aus BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
    Denn beim untauglichen Versuch kommt es nicht auf die Gefährdung eines bestimmten gegenwärtigen Rechtsguts an, weil schon die allgemeine Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung gefährlich ist (vgl. Jagusch LK 8.Aufl., Anm. II 2 zu § 43 StGB ; Maurach, aaO., § 43 III B 3 c, 4 und C, S. 442-444; BGHSt 4, 199; 254; 10, 388, 390).
  • RG, 10.11.1925 - I 374/25

    Zur Frage der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts eines Mittäters vom Versuch

    Auszug aus BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
    Dazu aber wäre Voraussetzung, daß er entweder auch seine Mittäter zur Aufgabe ihres Tötungsvorsatzes bestimmt oder aber sonstwie seinem eigenen Tatbeitrag die ursächliche Wirkung für das weitere strafbare Tun der anderen entzogen hätte (RGSt 54, 177; 59, 412; JW 1934, 692; BGH, NJW 1951, 410, 23).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Als typische Beispiele seien genannt: Tötung des Tatzeugen, um unentdeckt zu bleiben; Tötung des verfolgenden Polizeibeamten, um unerkannt zu entkommen (BGHSt 11, 268; 15, 291); Tötung des Tatopfers, damit nicht durch dessen Schreie Dritte aufmerksam werden.
  • BGH, 25.10.1990 - 4 StR 371/90

    Irrtum des Täters über Person des Tatopfers bei Anstiftung

    Der Mitangeklagte St. hat Bernd Sch. in der Meinung getötet, es handle sich um Karl-Friedrich M. Ein solcher Irrtum des Täters über die Person des Tatopfers (error in persona) ist für ihn rechtlich unbeachtlich (BGHSt 11, 268, 270).

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall, daß der Teilnehmer einer Straftat irrtümlich auf einen Mitbeteiligten schießt, den er für einen Verfolger hält und absprachegemäß ausschalten will, entschieden (BGHSt 11, 268 ).

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    b) Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt aber nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Genossen in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 11, 268,272; BGH NStZ 1984, 413; BGH StV 1986, 384).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Denn für die Strafbarkeit eines untauglichen Versuchs kommt es nicht auf die tatsächliche Gefährdung eines bestimmten Rechtsgutes maßgebend an, sondern auf die - für sich gesehen schon gefährliche - Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung (BGHSt 11, 268, 271; Dreher/Tröndle, 40. Aufl., § 22 StGB Rdnr. 25).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    aa) Der Irrtum des Handelnden über die Person des Angegriffenen ist auch für den Mittäter unbeachtlich (BGH, Urteil vom 23. Januar 1958 - 4 StR 613/57, BGHSt 11, 268, 270 ff. (sogenannter "VerfolgerFall"); zustimmend etwa Puppe, ZIS 2007, 234, 243 ff.; dies., NStZ 1991, 124; Küper, Versuchsbeginn und Mittäterschaft, S. 36, 38 f.; MüKoStGB/Joecks, 3. Aufl., § 25 Rn. 248 f.; Streng, JuS 1991, 910, 916; Schröder, JR 1958, 427 f.; Jescheck, GA 1959, 65, 73 f.).

    Er hätte nach den Grundsätzen des § 24 Abs. 2 StGB zurücktreten (dazu nur BGH, Urteil vom 23. Januar 1958 - 4 StR 613/57, BGHSt 11, 268, 272), etwa die Mitangeklagten und insbesondere seinen Mittäter S. auffordern müssen, entgegen der Abrede die eingetroffene Person nicht anzugreifen.

    cc) Entgegen dieser abweichenden Meinung im Schrifttum ist an den Grundsätzen des Urteils vom 23. Januar 1958 (4 StR 613/57, BGHSt 11, 268) festzuhalten:.

  • BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96

    Sprengfalle - §§ 211, 22, 16 StGB, Abgrenzung aberratio ictus - error in persona

    Die Unbeachtlichkeit der Personenverwechslung für den Vorsatz des Täters hatte der Bundesgerichtshof bisher zwar nur für Fälle zu beurteilen, bei denen der Täter sein Opfer unmittelbar gesehen und angegriffen, sich jedoch über dessen Identität geirrt hatte (BGHSt 11, 268, 270; 37, 214, 216) [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90].
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Da für eine Tatbeteiligung als Mittäter lediglich ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann, notwendig ist (vgl. BGHSt 11, 268, 271/272; 16, 12, 14; 37, 289, 292; BGH NStZ 1993, 180), ist mittäterschaftliches Handeln beim Betrug zum Nachteil einer Versicherung nicht etwa deshalb ausgeschlossen, weil der Mittäter keinen Einfluß auf die Schadensmeldung nimmt.

    Diese Kriterien gelten auch für den untauglichen Versuch, dessen Strafwürdigkeit in der - für sich gesehen schon gefährlichen - Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung begründet ist (vgl. BGHSt 4, 254; 11, 268, 271; 30, 363, 366; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 22 Rdn. 24 m.w.Nachw.).

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Er ist infolgedessen an der vollendeten Tat beteiligt, obgleich er einen ihm zugedachten wesentlichen Tatbeitrag nicht erbrachte und deshalb die Deliktsverwirklichung als solche, die aber im übrigen durchaus dem Tatplan entsprach, allein von den Tatgenossinnen übernommen werden mußte (vgl. RGSt 54, 177, 178; 55, 105, 106; 59, 412, 413; BGHSt 11, 268, 272; BGH NJW 1951, 410; Lenckner a.a.O. S. 283 Anm. 7, 286, 289/290).

    Ob der Angeklagte, der die objektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft auf Grund seiner fördernden Tatbeiträge erfüllt hat (vgl. BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH Urt. vom 19. März 1977 - 1 StR 39/77), als Gehilfe oder als Mittäter anzusehen ist, hängt davon ab, ob er die Tat als eigene oder nicht als eigene wollte (BGHSt 8, 70, 73; 8, 393, 396; 16, 12, 13; 18, 87, 89/90).

  • BGH, 12.02.2009 - 4 StR 488/08

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Unterlassungsdelikt;

    Zum anderen kommt Mittäterschaft des Unterlassenden in Betracht, wenn dieser - neben dem aktiv Handelnden - "Herr des Geschehens" war, er also die Tatherrschaft hatte (vgl. BGHSt 11, 268, 272; 37, 289, 293; ähnlich LK-Weigend aaO § 13 Rdn. 94 f.; Hoffmann-Holland ZStW 2006, 620, 623 f, 629 ff. m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Zwar schließen sich bedingter Tötungsvorsatz und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen, ebensowenig aus wie bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht (zu letzterem Falle vgl. BGHSt 11, 268, 270 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]; 15, 291, 297 [BGH 02.12.1960 - 4 StR 453/60]; 21, 283) [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67].
  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98

    Verfolgungsverjährung bei vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den

  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

  • OLG Stuttgart, 17.10.1975 - 1 Ss (9) 376/75
  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 257/79

    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug

  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90

    Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende

  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

  • BGH, 17.03.1977 - 1 StR 39/77

    Voraussetzungen der Mittäterschaft - Rechtliche Bedeutung eines eine

  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 699/77

    Öffentliche Aufforderung zur Freiheitsberaubung durch gewaltsame Hinderung von

  • BGH, 09.02.1984 - 1 StR 35/84

    Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft bei Mord

  • BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70

    Strafbarkeit wegen eines gemeinschaftlich begangenen Verbrechens der Verbreitung

  • BGH, 15.05.1968 - 4 StR 25/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubes

  • BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 111/01
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 282/78
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75

    Unzulässigkeit von Verfahrensrügen bei fehlerhafter Revisionsbegründung - Zur

  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 72/70

    Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe - Unzuverlässige Beurkundung des

  • BGH, 20.08.1969 - 4 StR 309/69

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Zusammenfallen einer Straftat mit einer

  • BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76

    Beeinflussung einer Zeugin während einer Verhandlungspause - Voraussetzungen der

  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72

    Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70

    Erstreckung des bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) auf die Mordmerkmale zur

  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 286/70

    Gemeinschaftlich begangener schwerer Raub - Fehlende Feststellungen zum

  • BGH, 04.02.1966 - 4 StR 624/65

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls sowie versuchten schweren Diebstahls in

  • BGH, 05.07.1978 - 2 StR 35/78

    Vereinbarkeit von Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht - Zur Frage der

  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 386/75

    Mittäterschaftliche Nötigung durch bewußtes und gewolltes Verstärken einer

  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 222/74

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Aufgabe des zunächst gefassten direkten

  • BGH, 18.12.1973 - 5 StR 445/73

    Erfordernis einer ununterbrochenen Anwesenheit desselben Verteidigers -

  • BGH, 18.09.1973 - 1 StR 303/73

    Voraussetzungen der Mittäterschaft durch psychologische Unterstützung

  • BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordversuchs in Tateinheit mit

  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 621/67

    Verurteilung wegen Vermögensdelikten - Abtrennung eines Verfahrens

  • BGH, 06.11.1963 - 2 StR 364/63

    Eigener Tatbeitrag als Voraussetzung einer Mittäterschaft

  • BGH, 25.03.1975 - 5 StR 74/75

    Voraussetzungen der Mittäterschaft - Gemeinschaftlich gefasster Tatplan in

  • BGH, 14.12.1972 - 4 StR 550/72

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Gewaltunzucht an einem Kinde - Anforderungen

  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 600/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit

  • BGH, 13.12.1966 - 1 StR 567/66

    Revisionseinlegung wegen der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen der

  • BGH, 19.04.1966 - 1 StR 628/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit einen Kind und wegen

  • BGH, 14.01.1966 - 4 StR 593/65

    Mundraub bei Entwendung zum alsbaldigen Verbrauch - Nahrungsmittel von

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