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   BGH, 22.01.2009 - 4 StR 614/08   

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https://dejure.org/2009,9445
BGH, 22.01.2009 - 4 StR 614/08 (https://dejure.org/2009,9445)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2009 - 4 StR 614/08 (https://dejure.org/2009,9445)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 4 StR 614/08 (https://dejure.org/2009,9445)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Begriffs "erhebliche Straftaten" i.S.d. § 63 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle des Betrugs und des Hausfriedensbruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Bestimmung des Begriffs "erhebliche Straftaten" i.S.d. § 63 Strafgesetzbuch ( StGB ) im Falle des Betrugs und des Hausfriedensbruchs

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Bestimmung des Begriffs "erhebliche Straftaten" i.S.d. § 63 Strafgesetzbuch ( StGB ) im Falle des Betrugs und des Hausfriedensbruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Ebenfalls ist das Delikt des Hausfriedensbruchs (§ 123 Abs. 1 StGB) grundsätzlich der niedrigschwelligen Kriminalität zuzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 4 StR 614/08, wistra 2009, 231; Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08, BeckRS 2008, 06872).
  • KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen nach der

    Soweit Taten drohen, durch die höchstpersönliche Rechtsgüter verletzt würden, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder auch die Ehre, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung gerade in jüngster Zeit verstärkt betont, dass auch Delikte aus diesem Bereich nicht mehr ohne Weiteres als "erhebliche" Straftaten angesehen werden können, wenn sie im Höchstmaß mit unter fünf Jahren Freiheitsstrafe (Hervorhebung durch den Senat) bedroht sind; dies gelte etwa für Beleidigungstaten nach den §§ 185 bis 187 StGB, aber auch für eine Nötigung nach § 240 Absatz 1 StGB oder eine Nachstellung nach § 238 Absatz 1 StGB (vgl.BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013, 2 BvR 298/12, bei juris Rn. 21 = R&P 2014, 31; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, 4 StR 168/13, bei juris Rn. 43 = NJW 2013, 3383; ebenso für Hausfriedensbruch nach § 123 StGB BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009, 4 StR 614/08 = StraFo 2009, 164, Beschluss vom 18. März 2008, 4 StR 6/08, bei juris Rn. 6 = R&P 2008, 226).".
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 217/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtabwägung; Grundsatz der

    Das Gewicht der Diebstahls- bzw. Unterschlagungstaten wird trotz der Höhe der Beute dadurch gemindert, dass dem Angeklagten die Tatausführung durch günstige Gelegenheiten erleichtert wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2009 - 4 StR 614/08 Rn. 9 zum Fall des Betrugs).
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