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   BGH, 21.12.1978 - 4 StR 618/78   

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BGH, 21.12.1978 - 4 StR 618/78 (https://dejure.org/1978,1980)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1978 - 4 StR 618/78 (https://dejure.org/1978,1980)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1978 - 4 StR 618/78 (https://dejure.org/1978,1980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Verkehrsfeindliche Einstellung - Gefährliche Körperverletzung - Überschreitung des zur Verteidigung Gebotenen - Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Polizei und ihrer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 21.12.1978 - 4 StR 618/78
    So hat die Strafkammer hier unberücksichtigt gelassen, daß der Angeklagte sich ersichtlich Jahre hindurch als ein besonders guter Beamter erwiesen hat, was ein strafmildernder Umstand ist (BGHSt 8, 186).
  • BGH, 27.07.1972 - 4 StR 287/72

    Rammen des Streifenwagens - § 142 StGB, 'Unfall' möglich auch bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 21.12.1978 - 4 StR 618/78
    Daß er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat, steht in diesem Zusammenhang der Verurteilung aus § 142 StGB nicht entgegen (BGHSt 24, 382, 383).
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben

    Auszug aus BGH, 21.12.1978 - 4 StR 618/78
    Daß ein Kraftfahrzeug als nichttechnische Waffe benutzt werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VRS 44, 422).
  • BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77

    Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 21.12.1978 - 4 StR 618/78
    Eines Hinweises darauf, daß auch ein besonders schwerer Fall der Nötigung in Frage kommen könnte, bedurfte es, entgegen der Auffassung der Revision, nicht (BGH NJW 1977, 1830).
  • BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur

    Wie der Bundesgerichtshof schon frühzeitig ausgesprochen hat, ist es "nicht denkwidrig, daß sich aus einem und demselben Umstand Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe ergeben" (Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 418/52, zustimmend zitiert bei Bruns, Recht der Strafzumessung, 2. Aufl. 1985, S. 245; ebenso BGH VRS 56, 189, 191; in ähnlichem Sinne OLG Köln MDR 1957, 247 [OLG Köln 09.11.1956 - Ss 273/56]; vgl. auch Jähnke in Festschrift für Salger S. 47, 53).
  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 217/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Umständen die sowohl

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Umstand, der sowohl strafmildernde als auch strafschärfende Aspekte aufweist, mit beiden Bewertungsrichtungen in die Strafzumessung eingestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038; Urteil vom 21. Dezember 1978 - 4 StR 618/78, VRS 56, 189, 191; Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 418/52).
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