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   BGH, 14.09.2004 - 4 StR 62/04   

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https://dejure.org/2004,6243
BGH, 14.09.2004 - 4 StR 62/04 (https://dejure.org/2004,6243)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2004 - 4 StR 62/04 (https://dejure.org/2004,6243)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2004 - 4 StR 62/04 (https://dejure.org/2004,6243)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG; § 121 Abs. 2 GVG; § 80a OWiG n.F.
    Vorlegungssache (Entfallen der Vorlegungsvoraussetzungen); Besetzung des Bußgeldsenats eines Oberlandesgerichts bei der Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde, wenn diese wegen Versagung des rechtlichen Gehörs gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG zugelassen worden ist (Besetzung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Bußgeldsenats eines Oberlandesgerichts über eine Rechtsbeschwerde bei Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs; Verletzung des Rechtes auf rechtliches Gehör bei Versagung der Entbindung von der Pflicht zum persönlichen ...

  • Judicialis

    OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § ... 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; OWiG § 80 a; ; OWiG § 80 a Abs. 1; ; OWiG § 80 a Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1; ; GVG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2 § 80a
    Besetzung eines Bußgeldsenats bei Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Einzelrichter-Entscheidung beim OLG ist nach der Neufassung des § 80 a OWiG der Regelfall in der Rechtsbeschwerdeinstanz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 170/98

    Zuständigkeit bei Verfahren über Rechtsbeschwerden bezüglich eines Fahrverbotes

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - 4 StR 62/04
    Diesen gesetzgeberischen Willen zugrundegelegt und unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 26, 270, 271; 44, 145, 148), ist der - mißverständlich gefaßte - Wortlaut des § 80 a Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 OWiG in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes, der sich mit der Besetzung der Bußgeldsenate in Verfahren über eine zugelassene Rechtsbeschwerde befaßt, dahin auszulegen, daß auch bei zugelassenen Rechtsbeschwerden der Senat über deren Begründetheit nur dann in der Besetzung mit drei Richtern entscheidet, wenn der Einzelrichter die Rechtsbeschwerde gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, also deshalb zugelassen hat, weil es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen.
  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - 4 StR 62/04
    Diesen gesetzgeberischen Willen zugrundegelegt und unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 26, 270, 271; 44, 145, 148), ist der - mißverständlich gefaßte - Wortlaut des § 80 a Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 OWiG in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes, der sich mit der Besetzung der Bußgeldsenate in Verfahren über eine zugelassene Rechtsbeschwerde befaßt, dahin auszulegen, daß auch bei zugelassenen Rechtsbeschwerden der Senat über deren Begründetheit nur dann in der Besetzung mit drei Richtern entscheidet, wenn der Einzelrichter die Rechtsbeschwerde gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, also deshalb zugelassen hat, weil es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen.
  • OLG Oldenburg, 23.07.2018 - 2 Ss OWi 197/18

    Kein Anspruch auf Herausgabe einer nicht in der Akte befindlichen Messdatei

    Obwohl der Senat mit dieser Rechtsauffassung von einem Beschluss des OLG Celle (1 Ss (OWi) 96/16 vom 16.6.2016) abweicht, kommt - da im Zulassungsverfahren der Einzelrichter abschließend über die Frage der Gehörsverletzung entscheidet (BGH, Beschluss vom 14.9.2004, 4 StR 62/04, juris) - eine Übertragung auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern nicht in Betracht und schon deshalb auch keine Vorlage zum Bundesgerichtshof (vgl. BGH Beschluss vom 28.7.1998, 4 StR 166/98, juris).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    a) Über diese Frage hat, auch nach Zulassung der Rechtsbeschwerde der Senat in der Besetzung mit nur einem Richter zu entscheiden (so ausdrücklich für den Rechtszustand nach der Änderung des § 80a OWiG durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz BGH, Beschluss vom 14. September 2004, 4 StR 62/04, bei Tepperwien DAR 2005, 241; zum früheren Recht schon OLG Celle DAR 2004, 595; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 515; OLG Köln NZV 1998, 476; OLG Naumburg NStZ-RR 2004, 122; Göhler, a.a.O., § 80 a Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2016 - 2 RBs 91/16

    Verpflichtung zur Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der

    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG zuzulassen, weil esgeboten ist, das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben.Für die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist, da deren Zulassung auf § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG beruht, der Einzelrichter zuständig (vgl. BGHR OWiG § 80a Besetzung 2; OLG Düsseldorf NZV 2002, 99, 100).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 2 Ss OWi 289/06

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulassungsgrund der Versagung

    Eine Übertragung an den Senat kam ebenfalls nicht in Betracht, weil dies im Verfahren über die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung rechtlichen Gehörs nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG nach dem klaren Willen des Gesetzgebers, der in der Regelung des § 80a Abs. 3 Satz 2 OWiG zum Ausdruck gekommen ist, nicht vorgesehen ist (vgl. dazu BGHR OWiG § 80a Besetzung 2).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2005 - 1 Ws 300/05

    Bußgeldverfahren: Besetzung der Bußgeldsenate beim OLG

    Hieraus erschließt sich, dass eine weitere Ausnahme von der Regel des § 80 a Abs. 1 OWiG (auch) für Nebenentscheidungen nicht geschaffen werden sollte; dies sollte unabhängig davon gelten, ob mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde ein Zusammenhang bestand (vgl. BGHR OWiG § 80 a Besetzung 2(Gründe); OLG Rostock, Beschluss vom 14. September 2005 - 1 Ws 293/05 (zitiert nach juris)).
  • OLG Hamm, 17.06.2016 - 4 Ws 181/16

    Weitere Beschwerde; Zuständigkeit; Einzelrichter

    Danach soll der gesamte Senat nur noch in den wirklich bedeutenden Fällen zusammentreten, nämlich dann, wenn eine Geldbuße und/oder eine vermögensrechtliche Nebenfolge festgesetzt oder beantragt worden ist, deren Wert - allein oder zusammengerechnet - 5000 EUR übersteigt (II), oder wenn dem Senat in der Besetzung mit 3 Richtern die Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung der Rechtseinheitlichkeit übertragen worden ist (III; BT-Dr 15/999, S. 36 und 15/1491, S. 33; vgl. auch BGHR OWiG § 80a Besetzung 2).
  • OLG Oldenburg, 11.08.2011 - 2 SsRs 192/11

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Einspruchsverwerfung trotz Entbindung vom

    Trotz der Abweichung dieses Beschlusses von der Entscheidung des OLG Düsseldorf, kommt eine Übertragung auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern nicht in Betracht (vgl. BGH Beschluss vom 14.9.2004 4 StR 62/04 juris) und deshalb auch keine Vorlage zum Bundesgerichtshof (vgl. BGH Beschluss vom 28.7.1998 4 StR 166/98 juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 2 Ss OWi 13/08

    Recht des Betroffenen auf Befreiung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen

    Für die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist, da deren Zulassung auf § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG beruht, der Einzelrichter zuständig (vgl. BGHR OWiG § 80a Besetzung 2).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2021 - 2 Ws 13/21

    Widerspruch gegen Verwertung des Messergebnisses, Bescheidung, Verletzung des

    Für die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist, da deren Zulassung auf § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG beruht, der Einzelrichter zuständig (vgl. BGHR OWiG § 80a Besetzung 2; Senat NZV 2002, 99, 100).
  • OLG Hamm, 04.06.2019 - 4 RBs 181/19

    Rechtliches Gehör, Verfahrensrüge, erforderlicher Vortrag, Einspruchsverwerfung

    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen einer Abweichung von der o.g. Entscheidung des OLG Oldenburg nach §§ 79 Abs. 3 OWiG, 121 Abs. 2 GVG scheidet aus (vgl. BGH, Beschl. v. 14.-09.2004 - 4 StR 62/04 - juris; OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Oldenburg a.a.O.).
  • OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 35/19

    Beschwerde; weitere Beschwerde; Bußgeldsache; Einzelrichter; Oberlandesgericht

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2021 - 2 RBs 136/21

    Widerspruch gegen Messergebnisverwertung - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • OLG Brandenburg, 26.06.2014 - 53 Ss OWi 249/14

    Entbindung eines Betroffenen von der Verpflichtung zum Erscheinen in der

  • OLG Rostock, 14.09.2005 - I Ws 293/05

    Ausschließliche Zuständigkeit des Einzelrichters für eine Rechtsbeschwerde nach

  • OLG Oldenburg, 11.07.2017 - 2 Ss OWi 174/17

    Rechtsbeschwerde, Entbindung vom persönlichen Erscheinen, keine Verwerfung

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