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   BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17   

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BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17 (https://dejure.org/2018,13996)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2018 - 4 StR 624/17 (https://dejure.org/2018,13996)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17 (https://dejure.org/2018,13996)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine teilweise Zerstörung eines fremden Gebäudes durch eine Brandlegung; Vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine teilweise Zerstörung eines fremden Gebäudes durch eine Brandlegung; Vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brandstiftung - und die (teilweise) Zerstörung eines Gebäudes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine teilweise Zerstörung eines fremden Gebäudes durch eine Brandlegung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17
    Ob ein Zerstörungserfolg vorliegt, muss der Tatrichter nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52; vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).

    Der Zeitraum muss beträchtlich sein; wenige Stunden oder ein Tag reichen nicht (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519; vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).

  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17
    aa) Ein Gebäude ist teilweise zerstört, wenn es für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht wird, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, gänzlich vernichtet werden (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, StraFo 2017, 474; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, Rn. 24; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 306 Rn. 56).

    Ob ein Zerstörungserfolg vorliegt, muss der Tatrichter nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52; vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17
    aa) Ein Gebäude ist teilweise zerstört, wenn es für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht wird, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, gänzlich vernichtet werden (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, StraFo 2017, 474; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, Rn. 24; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 306 Rn. 56).

    Der Zeitraum muss beträchtlich sein; wenige Stunden oder ein Tag reichen nicht (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519; vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).

  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17
    Dafür genügen brandbedingte Schäden in Kellerräumen eines Wohnhauses, wenn diese wegen der Beeinträchtigungen für einen gewissen Zeitraum nicht ihrer sonstigen Bestimmung entsprechend verwendet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 97; Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647, 650).

    Diesen Ausführungen kann der Senat jedoch auch im Gesamtzusammenhang des Urteils (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, insofern nicht abgedruckt in BGHSt 56, 94) nicht entnehmen, ob und wie lange der Waschkeller während der Renovierungsarbeiten nicht benutzt werden konnte.

  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17
    aa) Ein Gebäude ist teilweise zerstört, wenn es für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht wird, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, gänzlich vernichtet werden (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, StraFo 2017, 474; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, Rn. 24; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 306 Rn. 56).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17

    Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung; Vorliegen eines minderschweren

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17
    aa) Ein Gebäude ist teilweise zerstört, wenn es für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht wird, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, gänzlich vernichtet werden (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, StraFo 2017, 474; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, Rn. 24; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 306 Rn. 56).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17
    Dafür genügen brandbedingte Schäden in Kellerräumen eines Wohnhauses, wenn diese wegen der Beeinträchtigungen für einen gewissen Zeitraum nicht ihrer sonstigen Bestimmung entsprechend verwendet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 97; Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647, 650).
  • BGH, 06.05.2008 - 4 StR 20/08

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem

    Auszug aus BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17
    Der Zeitraum muss beträchtlich sein; wenige Stunden oder ein Tag reichen nicht (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519; vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).
  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 408/19

    Schwere Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines als Flüchtlingsunterkunft

    Ob ein Zerstörungserfolg eingetreten ist, muss das Tatgericht nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke beurteilen (BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17, juris Rn. 10; Urteil vom 5. April 2018 - 3 StR 13/18, NJW 2019, 90 Rn. 18, jeweils mwN).

    Der Zeitraum muss beträchtlich sein; wenige Stunden oder ein Tag reichen nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17, juris Rn. 10; Urteil vom 5. April 2018 - 3 StR 13/18, NJW 2019, 19 Rn. 18, jeweils mwN).

  • BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung bei Unbrauchbarkeit für

    a) Ein Gebäude ist teilweise zerstört, wenn für eine nicht nur unerhebliche Zeit ein für das ganze Objekt zwecknötiger Teil oder dieses wenigstens für einzelne seiner wesentlichen Zweckbestimmungen unbrauchbar wird oder wenn einzelne seiner Bestandteile, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, vernichtet werden (s. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17, juris Rn. 10 mwN).

    Der Zeitraum muss beträchtlich sein; wenige Stunden oder ein Tag reichen nicht aus (s. - zu § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB (Maßstab eines "verständigen Wohnungsinhabers") - BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17, juris Rn. 10; ferner BGH, Urteil vom 5. April 2018 - 3 StR 13/18, NJW 2019, 90 Rn. 18; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 306a Rn. 41, jeweils mwN).

  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19

    Schwere Brandstiftung (Schäden an einem nicht unmittelbar dem Wohnen dienenden

    a) Im Ansatz zutreffend ist es allerdings davon ausgegangen, dass brandbedingte Schäden in einem Gebäude nur dann die Voraussetzungen einer Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der hier allein in Betracht kommenden Variante des vollständigen oder teilweisen Zerstörens eines Gebäudes erfüllen, wenn die Möglichkeit der Nutzung von Gebäudeteilen wenigstens für einzelne Zweckbestimmungen über eine nicht unbeträchtliche Zeit aufgehoben ist, ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder einzelne Bestandteile gänzlich vernichtet werden, die für einen selbständigen Gebrauch des Gebäudes bestimmt oder eingerichtet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17 mwN).

    Hierfür genügen brandbedingte Schäden in Kellerräumen von Wohngebäuden, wenn diese für einen gewissen Zeitraum nicht ihrer sonstigen Bestimmung entsprechend verwendet werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12; Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96).

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