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   BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11   

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https://dejure.org/2012,8786
BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,8786)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2012 - 4 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,8786)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2012 - 4 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,8786)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 260 StGB; § 246 StGB; § 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 7 StGB; § 9 Abs. 1 StGB; § 353 StPO
    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts (Tatort bei Mittäterschaft); Anforderungen an die Urteilsgründe (Beweiswürdigung; Überprüfbarkeit auf Rechtsfehler; Bezugnahmen auf Urteile); Umfang der Urteilsaufhebung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 StGB, § 7 Abs 2 Nr 2 StGB, § 9 StGB, § 259 Abs 1 StGB
    Hehlerei: Variante der Drittverschaffung; Pflicht des Tatrichters zur Darlegung der Verfahrensvoraussetzung der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts

  • Wolters Kluwer

    Begehen der gewerbsmäßigen Hehlerei in der Variante der Drittverschaffung i.R.d. Überführung eines unter Eigentumsvorbehalt einer Bank stehenden Pkw von Belgien über Deutschland nach Italien

  • rewis.io

    Hehlerei: Variante der Drittverschaffung; Pflicht des Tatrichters zur Darlegung der Verfahrensvoraussetzung der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259 Abs. 1
    Begehen der gewerbsmäßigen Hehlerei in der Variante der Drittverschaffung i.R.d. Überführung eines unter Eigentumsvorbehalt einer Bank stehenden Pkw von Belgien über Deutschland nach Italien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3737
  • NStZ-RR 2012, 247
  • NStZ-RR 2014, 166
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Die bloße Vereinbarung mit den Tätern einer vorausgegangenen Vermögensstraftat, die Beute abnehmen zu wollen, erfüllt den Versuchstatbestand jedoch noch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Im Falle einer Mittäterschaft ist die Tat an jedem Ort begangen, an dem auch nur einer der Mittäter gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 91 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93

    Verurteilung eines tschechischen Staatsbürgers in Deutschland wegen in Österreich

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Der Verfahrensmangel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist behebbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, BGHR aaO Verfahrenshindernis 1).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Der Verfahrensmangel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist behebbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, BGHR aaO Verfahrenshindernis 1).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Hierfür könnte eine verbindliche Vereinbarung über den Ankauf und die Abnahme der vom Vortäter bereits rechtswidrig erlangten (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81, 82) Fahrzeuge reichen, wenn sie daraufhin absprachegemäß unmittelbar auf den Weg zu dem vereinbarten Übergabeort gebracht wurden.
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten -

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    In beiden Fällen kann eine Revision nicht auf einzelne rechtliche Aspekte dieser Tat beschränkt werden (vgl. zur Tateinheit BGH, Urteile vom 19. August 1997 - 1 StR 327/97 und vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; zur Alternativität Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl. § 318 Rn. 9).
  • BGH, 19.08.1997 - 1 StR 327/97
    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    In beiden Fällen kann eine Revision nicht auf einzelne rechtliche Aspekte dieser Tat beschränkt werden (vgl. zur Tateinheit BGH, Urteile vom 19. August 1997 - 1 StR 327/97 und vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; zur Alternativität Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl. § 318 Rn. 9).
  • BGH, 12.09.2006 - 4 StR 297/06

    Keine Verurteilung bei nicht geklärter Art der Waffe

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Mit der Teilaufhebung des Urteils haben sich die vom Angeklagten eingelegten Beschwerden gegen die Kosten- und die Entschädigungsentscheidung erledigt (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08 Rn. 17 m.w.N.; Beschluss vom 12. September 2006 - 4 StR 297/06 Rn. 7).
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Hierin kann ein unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung und damit ein Versuch des Ankaufens als Unterfall des Sichverschaffens liegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07 Rn. 24, NStZ 2008, 409, 410).
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Eine Aufhebung in vollem Umfang hat auch dann zu erfolgen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Tatgeschehen, das der Verurteilung zu Grunde liegt, und dem Geschehen, auf dessen Grundlage eine Verurteilung möglicherweise in Betracht kommt, nach den Umständen des Falles nicht auszuschließen ist (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08 Rn. 10).
  • BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08

    Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch

  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11

    Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung

  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Anders als in dem von der Kammer herangezogenen Vergleichsfall der Hehlerei (BGH NStZ-RR 2012, 247) oder den Fällen eines Sicherungsbetruges (s. etwa BGH NStZ 2009, 203; wistra 2011, 230) und einer Sicherungserpressung (s. etwa BGH NStZ 2008, 627; NJW 1984, 501) handelt es sich bei einem erneuten Gebrauch der Urkunde um eine Tathandlung, die sämtliche Voraussetzungen von § 267 Abs. 1 StGB erfüllt und schon wegen der Verwendung der Urkunde gegenüber einem anderen Adressaten und in einem anderen Lebenszusammenhang neues kriminelles Unrecht verwirklicht.
  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 205/19

    Hehlerei (straflose Ersatzhehlerei: Empfang einer Überweisung im Wert der

    (1) Einem Dritten wird das Tatobjekt der Hehlerei verschafft, wenn die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Sache nicht auf den Täter übergeht, sondern durch das Handeln des Täters unmittelbar vom Vorbesitzer an einen dritten Erwerber weitergeleitet wird oder der Täter das Hehlgut, ohne selbst Besitz an ihm zu erlangen, in seinem Interesse unmittelbar einem Dritten zukommen lässt (BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11 Rn. 9, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 12, NStZ-RR 2012, 247).
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Das neue Tatgericht wird die Verwirklichung einer Begünstigung (§ 257 Abs. 1 StGB) und einer Beihilfe zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 Buchst. a, § 27 StGB) in den Blick zu nehmen haben sowie - soweit täterschaftliches Handeln in Rede steht - die Frage, ob auf die Auslandstat des ausländischen Angeklagten gemäß §§ 3 ff. StGB deutsches Strafrecht anwendbar ist (vgl. zu den Darlegungsanforderungen BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19, juris Rn. 22 ff.).
  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der Senat sieht keinen Anlass, von sich aus die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts zu klären; denn das Tatgericht ist verpflichtet, die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen und in den Urteilsgründen so darzulegen, dass sie vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 2018 - 4 StR 601/18, NStZ 2020, 235; vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8).
  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Mit der Aufhebung des Urteils sind die vom Angeklagten eingelegten (sofortigen) Beschwerden gegen die Kosten- und die Entschädigungsentscheidung gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, juris Rn. 26, und vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, juris Rn. 17; Beschluss vom 12. September 2006 - 4 StR 297/06, juris Rn. 7; MüKo-StPO/Grommes, § 464 Rn. 37; MüKo-StPO/Kunz, § 8 StrEG Rn. 71, jeweils mwN).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2012 - 53 Ss 148/12

    Hehlerei - Tätigkeitsort der Absatzhilfe

    Der Senat hat das Urteil zwar aufzuheben (vgl. Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl. § 349 Rn. 29), kann jedoch nicht selbst in der Sache entscheiden, da der festgestellte Verfahrensmangel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB behebbar wäre (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 247).
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