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   BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81   

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https://dejure.org/1982,285
BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81 (https://dejure.org/1982,285)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1982 - 4 StR 631/81 (https://dejure.org/1982,285)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81 (https://dejure.org/1982,285)
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Salzsäure

§ 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes und wegen versuchter schwerer Körperverletzung - Abgrenzung einer Vorbereitungshandlung zum Versuch - Vorliegen der Voraussetzungen einer mittelbaren Täterschaft

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum untauglichen Versuch des mittelbaren Täters bei unterbliebener Tat

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) § 22, § 25 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 363
  • NJW 1982, 1164
  • MDR 1982, 418
  • NStZ 1982, 197
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 304/79

    Annahme einer versuchten räuberischen Erpressung bei Anfertigung einer Anweisung

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    Ein Versuch liegt deshalb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 28, 162, 163; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 304/79).
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    In mittelbarer Täterschaft versucht eine Straftat derjenige, der nach seiner Vorstellung die erforderliche Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat, so daß nach dem Tatplan dieser im unmittelbaren Anschluß die Tat ausführen soll und das geschützte Rechtsgut damit bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (vgl. Lackner, StGB, 14. Aufl., § 22 Anm. 1 c; für die frühere Gesetzesfassung auch BGHSt 4, 270, 273).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    Denn für die Strafbarkeit eines untauglichen Versuchs kommt es nicht auf die tatsächliche Gefährdung eines bestimmten Rechtsgutes maßgebend an, sondern auf die - für sich gesehen schon gefährliche - Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung (BGHSt 11, 268, 271; Dreher/Tröndle, 40. Aufl., § 22 StGB Rdnr. 25).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    Ein Versuch liegt deshalb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 28, 162, 163; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 304/79).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80

    Zeitpunkt des Versuchsbeginns bei mehreren Beteiligten - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    Dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80).
  • RG, 01.10.1918 - IV 501/18

    Unternehmen der Ausfuhr oder bloße Vorbereitungshandlung? Mittelbare Täterschaft?

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    Ebenso wie die Tatsache, daß die zunächst tatentschlossenen G., C. und Ü. die Tat nicht ausgeführt haben, der Versuch also fehlgeschlagen ist, die Strafbarkeit der Handlung des Angeklagten nicht beseitigt, steht der Umstand, daß A. nur zum Schein bereit war, die vom Angeklagten geplante Tat auszuführen, er also von vornherein ein untauglicher Tatmittler war, der Annahme eines strafbaren Versuchs nicht entgegen (vgl. RGSt 53, 45).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).

    Ein unmittelbares Ansetzen ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Tatmittler in der Vorstellung entlassen wird, er werde die tatbestandsmäßige Handlung nunmehr in engem Zusammenhang mit dem Abschluß der Einwirkung vornehmen (BGHSt 4, 270, 273; 30, 363, 365 f., 40, 257, 268 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 4; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 12).

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Handelt der Täter - wie hier - nicht unmittelbar selbst, sondern durch einen Dritten, den er als "Werkzeug" einsetzt, so liegt der Beginn des Versuchs regelmäßig jedenfalls dann vor, wenn er die nach seiner Vorstellung erforderliche Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat (BGHSt 30, 363, 365; BGHR StGB § 22 Ansetzen 4).

    An der Strafbarkeit dieses - untauglichen - Versuchs ändert das nichts, weil es insofern nicht auf die konkrete Gefährdung eines Rechtsguts, sondern allein auf den in dem Verhalten der Angeklagten zutage getretenen Willen und die hierdurch verursachte (abstrakte) Beeinträchtigung der Rechtsordnung ankommt (allgem. Meinung; vgl. z.B. BGHSt 30, 363, 366; Eser aaO § 22 Rdn. 60 ff.; Jescheck aaO S. 478).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen ausgeführt, der mittelbare Täter führe die Tat durch einen anderen aus, der nicht selbst Täter sei (BGHSt 2, 169, 170; 30, 363, 364).
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