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   BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78   

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https://dejure.org/1979,3452
BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78 (https://dejure.org/1979,3452)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1979 - 4 StR 634/78 (https://dejure.org/1979,3452)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1979 - 4 StR 634/78 (https://dejure.org/1979,3452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit der Bekundungen eines Ermittlungsrichters über den Inhalt der Aussage eines Kindes - Pflicht zur Belehrung vor Vernehmung eines zeugnisverweigerungsberechtigten Minderjährigen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Prüfungspflicht des Gerichts bei fehlendem Vermerk über Zeugenbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1722
  • MDR 1979, 596
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

    Auszug aus BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78
    Denn die Prüfung, ob ein zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge, dessen frühere Aussage vor einem Richter durch die Vernehmung dieses Richters in die Hauptverhandlung eingeführt werden soll, vorschriftsmäßig auf sein Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen wurde, ist grundsätzlich Sache des erkennenden Richters (BGHSt 26, 281, 283) [BGH 17.02.1976 - 1 StR 863/75].

    Er hat diese Prüfung, da dem Protokoll über die richterliche Vernehmung des Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung keine formelle Beweiskraft zukommt, nach dem Grundsatz der freien Beweisermittlung und Beweis Würdigung vorzunehmen (BGHSt 26, 281, 283 [BGH 17.02.1976 - 1 StR 863/75]/284).

    Erst wenn sich das Gericht auf diese Weise die Überzeugung verschafft hat, daß das Belehrungsgebot beachtet worden ist, darf es den Richter auch über die Aussage des Zeugen vernehmen (BGHSt 26, 281, 284) [BGH 17.02.1976 - 1 StR 863/75].

  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Auszug aus BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78
    Denn die in diesem Fall nach § 52 Abs. 2 StPO erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nimmt dem Minderjährigen nicht das Recht, sein Zeugnis zu verweigern (vgl. BGHSt 14, 159, 160) [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60].

    Falls sich in der neuen Hauptverhandlung herausstellt, daß das Kind Manuela vorschriftsmäßig belehrt worden ist, wird deshalb das Landgericht weiter zu prüfen haben, ob es die erforderliche Reife besaß, die Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts und die Tragweite des Entschlusses, aussagen zu wollen, zu begreifen und, wenn es nicht der Fall war oder insoweit Zweifel bestehen (vgl. BGHSt 14, 159, 162) [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60], ob die Mutter als gesetzliche Vertreterin gemäß § 52 Abs. 3 StPO belehrt worden ist, bevor sie ihr Einverständnis mit der Vernehmung des Kindes erklärt hat.

  • BGH, 04.10.1977 - 5 StR 487/77

    Folgen der rechtmäßigen Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78
    So ist es z.B. nicht zulässig, die Beamtin über den Eindruck zu befragen, den sie bei der polizeilichen Vernehmung des Kindes gewonnen hat (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1977 - 5 StR 487/77 -).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78
    Die Vernehmung eines Richters über den Inhalt der früheren Aussage eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, ist nur dann zulässig, wenn der Zeuge gemäß § 52 Abs. 3 StPO vor der Vernehmung über das Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden war (vgl. BGHSt 2, 99, 108 ff).
  • BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69

    Aussage eines Kindes vor einem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines

    Auszug aus BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78
    Er ist deshalb wie jeder Zeuge zu belehren, die Belehrung hat sich jedoch zusätzlich auch noch darauf zu erstrecken, daß er trotz der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht auszusagen brauche (BGHSt 21, 303, 306; 23, 221 ff [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]).
  • BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67

    Belehrung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78
    Er ist deshalb wie jeder Zeuge zu belehren, die Belehrung hat sich jedoch zusätzlich auch noch darauf zu erstrecken, daß er trotz der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht auszusagen brauche (BGHSt 21, 303, 306; 23, 221 ff [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]).
  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 146/12

    Beweiswürdigung bei minderjährigen Zeugen, denen die Bedeutung des

    Schon die Zweifel der Strafkammer hierüber mussten sie veranlassen, von fehlender Verstandesreife auszugehen (BGH, Urteil vom 8. März 1979 - 4 StR 634/78; Huber in BeckOK-StPO, § 52 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau

    Daß die Strafkammer zur Vornahme dieser Prüfung die Vernehmungsniederschrift auszugsweise verlesen hat (vgl. § 251 Abs. 3 StPO), begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH NJW 1979, 1722).
  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 126 Js 16621/12

    Befangenheit eines Sachverständigen bei Nichtbeachtung der Aussageunwilligkeit

    Auch der verstandesunreife Zeuge entscheidet mithin autonom darüber, ob er aussagen will (BGH NJW 1979, 1722; 91, 2432).
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