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BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81 |
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- Wolters Kluwer
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat begangenen Straftaten - Voraussetzungen der gewerbsmäßigen Hehlerei - Einbeziehung einer erledigten Strafe in die Gesamtstrafenbildung
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StGB § 55
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2080
- MDR 1982, 681
- NStZ 1982, 377
- StV 1982, 568
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …
Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Im Falle getrennter Aburteilung sind Einzelstrafen, die bei gleichzeitiger Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB gesamtstrafenfähig gewesen wären, durch Einbeziehung in das letzte Urteil noch nachträglich so zu behandeln, um den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung nicht zu benachteiligen (BGHSt 7, 180 ff; 15, 66, 69; 17, 173, 174).Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77;… Vogler a.a.O., Rdn. 18).
- BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …
Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Im Falle getrennter Aburteilung sind Einzelstrafen, die bei gleichzeitiger Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB gesamtstrafenfähig gewesen wären, durch Einbeziehung in das letzte Urteil noch nachträglich so zu behandeln, um den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung nicht zu benachteiligen (BGHSt 7, 180 ff; 15, 66, 69; 17, 173, 174).Durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung mehrerer Taten darf der Angeklagte nämlich auch keine Besserstellung erfahren (BGHSt 7, 180, 182).
- BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62
Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe - …
Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Im Falle getrennter Aburteilung sind Einzelstrafen, die bei gleichzeitiger Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB gesamtstrafenfähig gewesen wären, durch Einbeziehung in das letzte Urteil noch nachträglich so zu behandeln, um den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung nicht zu benachteiligen (BGHSt 7, 180 ff; 15, 66, 69; 17, 173, 174).
- BGH, 04.08.1971 - 2 StR 13/71
Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer …
Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Auch nicht im engeren Sinne einschlägige Vorstrafen dürfen nach ständiger Rechtsprechung straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGHSt 24, 198 ff KG VRS 30, 200). - BGH, 09.05.1972 - 1 StR 619/71
Hehlerei: Gewerbsmäßigkeit
Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Entscheidend ist, daß der Angeklagte schon bei diesem Geschäft den Willen hatte, sich durch wiederholte Hehlereihandlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - 1 StR 619/71, S. 5 m.w.Nachw.;… vgl. auch Dreher/Tröndle, 40. Aufl.;… Stree in Schönke/Schröder, 20. Aufl., jeweils Rdnr. 2 zu § 260 StGB;… a.A. Samson in SK, Rdnr. 3 zu § 260 StGB). - BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75
Gewährung einer Bewährungsstrafe bei Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77;… Vogler a.a.O., Rdn. 18). - BGH, 23.02.1977 - 3 StR 22/77
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung noch nicht erledigter …
Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77;… Vogler a.a.O., Rdn. 18). - BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77;… Vogler a.a.O., Rdn. 18).
- BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat
Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; BGH NJW 1982, 2080 ).Die in der Rechtsprechung einheitlich vertretene Auffassung über die Zäsurwirkung der früheren Verurteilung u. a. BGHSt 32, 190 0 (310) 108 b-d NJW 1982, 2080 - 90 e-f verstößt entgegen einer in der Zeit verurteilenen der Ansicht von Samson (…SK 4. Aufl. § 53 Rdn. 9;… vgl. auch Stree in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 55 Rdn. 16 zu einer Fallgestaltung, die hier nicht vorliegt;… Vogler in LK, 10. Aufl. § 55 Rdn. 12-14) nicht gegen das Gesetz.
Zwar wird in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Auffassung vertreten, die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung entfalle dann, wenn die durch die frühere Vorverurteilung verhängte Strafe im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt sei (BGHSt 32, 190, 193; (310) 108 h-d 1. Sen.; BGH NJW 1982, 2080 ; 2) (310) 90 e-f; 4. Sen. An dieser bisher vom 3. Str.
Nach einer in der Rechtsprechung des BGH bisher vertretenen Auffassung (u. a. BGH - 4. Senat - NJW 1982, 2080 , hier III (310) 90 e-f; BGH- 2. Senat - BGHsT 32, 190, hier III (310) 108 d; BGH - 3. Senat unveröffentlicht) entfällt die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung dann, wenn die durch die früheren Vorverurteilungen verhängte Strafe im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist.
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Die Zäsurwirkung entfällt nur dann, wenn die in der früheren Vorverurteilung verhängte Strafe bereits im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist (BGH NJW 1982, 2080 ). - BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97
Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Allerdings spielen bei der Zäsurfrage auch anderweitige Zufälligkeiten eine erhebliche Rolle: Die Zäsurwirkung entfällt nach der Rechtsprechung der übrigen Senate dann (nach BGH NJW 1982, 2080, 2081 und BGHSt 32, 190, 193 aber auch "nur dann"), wenn die in der früheren Verurteilung verhängte Strafe zur Zeit der Urteilsfindung bereits im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist (…BGHR StGB § 55 I 1 Zäsurwirkung 2, 3, 5, 6 und 7).
- BGH, 03.12.2019 - 1 StR 535/19
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines Strafbefehls: …
Im Gegenteil spricht der Zweck der Regelung, den Angeklagten so zu stellen, als wären sämtliche Taten mit der ersten Verurteilung abgeurteilt worden (BGH…, Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60 Rn. 6, BGHSt 15, 66 ff.; Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 Rn. 19;… OLG Karlsruhe aaO Rn. 11), für ein weites Verständnis des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB (…vgl. OLG Karlsruhe aaO Rn. 11). - BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Denn die getroffenen Feststellungen legen den Schluß nahe, daß der Angeklagte beim Verkauf von Haschisch in der Absicht handelte, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu erschließen; Gewerbsmäßigkeit setzt - anders als "Gewinnsucht" - nicht voraus, daß der Täter seinen Erwerbssinn in einem ungewöhnlichen und sittlich anstößigen Maße betätigt; sie kann auch vorliegen, wenn er sich die Mittel zur Befriedigung seines Eigenbedarfs, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen wollte (vgl. BGHSt 1, 383/384; BGH…, Urt. vom 14. Mai 1975 - 3 StR 124/75 - bei Dallinger MDR 1975, 725; Urteile vom 9. Mai 1972 - 1 StR 619/71 -, vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 373/75 -, vom 20. März 1979 - 1 StR 689/78 -, vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 - und vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82; Beschl. vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77). - BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des …
Denn dieses Urteil würde nur dann seinerseits eine Zäsur begründen und damit eine Gesamtstrafenbildung zwischen der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 1. Dezember 2014 und den Einzelstrafen für die Taten vom 4. August 2014 ausschließen, wenn die dort verhängte Geldstrafe von 50 Tagessätzen noch nicht erledigt ist (s. etwa BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81, NJW 1982, 2080 f.; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193;… Urteile vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85, juris Rn. 6;… vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2;… vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3;… Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - 5 StR 644/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 5;… vom 26. Oktober 1988 - 4 StR 472/88, GA 1989, 132, 133; seine gegenteiligen, nicht tragenden Erwägungen im Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, BGHSt 33, 367, 369 verfolgt der Senat nicht weiter; s. bereits Senat, Beschluss vom 7. September 1988 - 3 StR 338/88, NStZ 1988, 552). - BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung …
Dies gebietet nach verbindlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die vorliegende Fallkonstellation (…vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 2; BGH NStZ 1982, 377 m.w.N.) die Einbeziehung einer nach dem maßgeblichen ersten Urteil erlassenen Bewährungsstrafe. - BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86
Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme
Die in der Revisionsbegründung des Generalbundesanwalts gegen die Bildung einer Gesamtstrafe - damals zu Recht - dargelegten Bedenken bestehen nicht mehr, sofern inzwischen die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 19. November 1982 verbüßt sein sollte (BGHSt 32, 190, 193; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 sowie vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85). - BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …
Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82];… vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18). - BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe
Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84). - BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung)
- BGH, 15.03.1988 - 4 StR 75/88
Voraussetzungen und Wirkung einer Zäsur i. S. v. § 55 Strafgesetzbuch (StGB)
- BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82
Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung - Verjährung der Strafverfolgung - …
- BGH, 11.02.1988 - 4 StR 606/87
Bildung einer Gesamtstrafe aus verschiedenen Einzelstrafen - Zäsurwirkung einer …
- BGH, 06.03.1987 - 2 StR 37/87
Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe
- KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20
Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender …
- BGH, 26.10.1988 - 4 StR 472/88
Zäsurwirkung einer erledigten Vorverurteilung
- BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Unterlassen einer zwingend vorgeschriebenen nachträglichen Bildung einer …
- KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20
Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung
- BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19
Verwerfung der Revision als unbegründet
- BGH, 13.09.1988 - 4 StR 402/88
Möglichkeit der Gesamtstrafenbildung bei weitem zeitlichen Auseinanderfallen der …
- BGH, 10.07.1985 - 3 StR 124/85
Zäsurwirkung früherer Verurteilungen hinsichtlich späterer Taten bei der …
- BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82
Einbeziehung von Vorverurteilungen in die Gesamtstrafenbildung - Fehlende …
- BGH, 17.01.1985 - 4 StR 746/84
Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung weiterer …
- BGH, 22.07.1982 - 4 StR 350/82
Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung - Voraussetzungen der Zäsurwirkung …
- BGH, 17.07.1985 - 2 StR 329/85
Zur Zweckmäßigkeit der Bildung einer Einheitsjugendstrafe - Einbeziehung eines …