Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25297
BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22 (https://dejure.org/2022,25297)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2022 - 4 StR 64/22 (https://dejure.org/2022,25297)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22 (https://dejure.org/2022,25297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,25297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO
    Verständigung (Informationspflicht: außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen, erfolglose Verständigungsbemühungen, Beruhen des Urteils, kein entscheidungserhebliches Auswirken auf das Prozessverhalten des Angeklagten, nicht auf die ...

  • HRR Strafrecht

    § 229 StPO; § 29a BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73c StGB; § 40 StGB
    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den abschließenden Urteilsspruch hin, Fortsetzungstermin zur Einhaltung der Unterbrechungsfrist, Schiebetermine, doppelrelevante Umstände); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein wenig über die Haft zu quatschen ist auch ein vollwertiger Hauptverhandlungstermin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 382
  • StV 2023, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO hinsichtlich

    Dies gilt dann, wenn der Mitteilungsmangel sich nicht in entscheidungserheblicher Weise auf das Prozessverhalten des Angeklagten ausgewirkt haben kann sowie mit Blick auf die Kontrollfunktion der Mitteilungspflicht der Inhalt der geführten Gespräche zweifelsfrei feststeht und sicher ausgeschlossen werden kann, dass diese auf die Herbeiführung einer gesetzwidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461 Rn. 38 f.; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22, juris Rn. 10; vom 12. Januar 2022 - 4 StR 209/21, NStZ-RR 2022, 79; vom 31. August 2021 - 2 StR 339/20, NStZ 2022, 245 Rn. 14 ff.; vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18, NStZ 2020, 93 Rn. 17 f.; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 506/15, NStZ 2017, 658, 659; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 243 Rn. 38b f. mwN; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 116 ff.).
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 95/22

    Strafsache: Erfordernis der substantiellen Förderung des Verfahrens im Termin zur

    Aus demselben Grunde verstößt es gegen § 229 StPO, wenn aus dem gesamten Verfahrensgang erkennbar wird, dass das Gericht mit der Verhandlung nicht die substantielle Förderung des Verfahrens bezweckt, sondern allein die Wahrung der Unterbrechungsfrist im Auge hat (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2012 - 3 StR 401/11, aaO; vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, aaO; Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22 Rn. 9, jeweils mwN).
  • OLG Hamburg, 29.12.2022 - 2 Rev 28/22
    Diese Umstände sind auch im Fall erfolgloser Verständigungsbemühungen mitzuteilen (vgl. BVerfG NJW 2020, 2461 ; BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen 1; BGH StraFo 2022, 436 ; BGH NStZ 2020, 751 ; BGH NStZ 2014, 416 ; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22), und zwar regelmäßig alsbald nach der Fortsetzung der Hauptverhandlung (vgl. BGH NStZ 2022, 761 ; BGH NStZ 2018, 419 ; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 243 Rdn. 56).
  • OLG Hamburg, 19.12.2022 - 2 Rev 28/22

    Verständigungsmitteilung, Inhalt, Absprache, Beruhen

    Diese Umstände sind auch im Fall erfolgloser Verständigungsbemühungen mitzuteilen (vgl. BVerfG NJW 2020, 2461; BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen 1; BGH StraFo 2022, 436; BGH NStZ 2020, 751; BGH NStZ 2014, 416; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22), und zwar regelmäßig alsbald nach der Fortsetzung der Hauptverhandlung (vgl. BGH NStZ 2022, 761; BGH NStZ 2018, 419; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 243 Rdn. 56).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht