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   BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98   

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BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98 (https://dejure.org/1999,2060)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1999 - 4 StR 640/98 (https://dejure.org/1999,2060)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1999 - 4 StR 640/98 (https://dejure.org/1999,2060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 206a Abs. 1 StPO; § 467 Abs. 1 StPO; § 472 StPO; § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG;
    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des Rechtsmittels; Nebenklage; Kostenentscheidung; Verfahrenshindernis;

  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Versuch - Körperverletzung - Unerlaubtes Führen einer Schußwaffe - Versterben des Angeklagten - Einstellung - Rechtskraft des Strafurteils - Revision - Verfahrenshindernis - Beschränkung des Schuldspruchs - Fahrlässigkeit - Entschädigung

  • Judicialis

    StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; StPO § 116; ; StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; StrEG § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a
    Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Auszug aus BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
    Trotz der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch (vgl. BGHSt 15, 203, 207) ist das Verfahren daher insgesamt gemäß § 206a Abs. 1 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97 unter Aufgabe bisheriger Rechtsprechung, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung

    Auszug aus BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
    Eine Entschädigung des Angeklagten für die durchgeführten Strafverfolgungsmaßnahmen (Durchsuchung, Sicherstellungen, Maßnahmen nach § 116 StPO) ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG bereits deshalb ausgeschlossen, weil er diese Maßnahmen zumindest grob fahrlässig verursacht hat (vgl. BGHSt 29, 168, 172).
  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

    Auszug aus BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
    Im übrigen wäre eine Entschädigung auch nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG zu versagen; denn der Angeklagte ist trotz gerichtlich festgestellter Schuld nur deshalb nicht verurteilt worden, weil er während des laufenden Revisionsverfahrens kurz vor dem rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens verstorben ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2011; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 6 StrEG Rdn. 7, 8).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
    Da sich das Rechtsmittel des Angeklagten nur gegen den Strafausspruch richtete und es im übrigen auch keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, erscheint es unbillig, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen (vgl. hierzu BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BGH NStZ 1995, 406, 407; Hilger in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 467 Rdn. 59).
  • BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90

    Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und

    Auszug aus BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
    Im übrigen wäre eine Entschädigung auch nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG zu versagen; denn der Angeklagte ist trotz gerichtlich festgestellter Schuld nur deshalb nicht verurteilt worden, weil er während des laufenden Revisionsverfahrens kurz vor dem rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens verstorben ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2011; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 6 StrEG Rdn. 7, 8).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
    Trotz der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch (vgl. BGHSt 15, 203, 207) ist das Verfahren daher insgesamt gemäß § 206a Abs. 1 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97 unter Aufgabe bisheriger Rechtsprechung, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1590/89

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
    Da sich das Rechtsmittel des Angeklagten nur gegen den Strafausspruch richtete und es im übrigen auch keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, erscheint es unbillig, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen (vgl. hierzu BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BGH NStZ 1995, 406, 407; Hilger in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 467 Rdn. 59).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Das Verfahren ist gemäß § 206a Abs. 1 StPO einzustellen, weil durch den Tod des Angeklagten ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 StR 248/14, NStZ-RR 2014, 349 (Ls); Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160; Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).

    Dabei sind die Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO schon dann erfüllt, wenn der Schuldspruch bei ungestörtem Fortgang des Revisionsverfahrens in Rechtskraft erwachsen wäre (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160; vgl. auch Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2 für eine auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision).

    Eine Erstattung dieser Auslagen kommt bei einer Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 509/15, Rn. 3; Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 StR 248/14, NStZ-RR 2014, 349 (Ls); Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359 (Ls); Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 1 StR 388/08, NStZ-RR 2009, 21; Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 472 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 472 Rn. 2).

  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06

    Einstellung des Verfahrens aufgrund täuschungsbedingten Tatsachenirrtums

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt worden ist, bei Eintritt eines endgültigen Verfahrenshindernisses im Revisionsverfahren werde durch Erlass eines Einstellungsbeschlusses das angefochtene, noch nicht rechtskräftige Urteil ohne Weiteres "gegenstandslos" (vgl. etwa BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01), erscheint dies schon deshalb zweifelhaft, weil zur Begründung der Kostenentscheidung in entsprechenden Einstellungsbeschlüssen regelmäßig auf die Erfolgsaussichten der Revision und damit gerade auf die inhaltliche Richtigkeit des Urteils abgestellt worden ist.
  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 342/15

    Kostenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12

    Erforderlicher Beschluss zum Abschluss des Verfahrens bei Tod des Angeklagten

    Dies ergibt sich wiederholt aus den Ausführungen zum Stand des Revisionsverfahrens (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05), im Übrigen in der Regel aus der Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 45, 108.
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Nicht nur bei einer Schuldspruchberichtigung, sondern auch bei einem Vorgehen nach § 206a StPO bedarf es einer Urteilsaufhebung nicht, da das angefochtene Urteil in diesem Fall ipso iure gegenstandslos wird (vgl. BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; Senatsbeschluss vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01 - Umdruck S. 2).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 631/13

    Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten (Tragung der Revisionskosten und

    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (BGH, Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).

    Die Erstattung der den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses - wie hier - nicht in Betracht; in der Beschlussformel ist dies nicht besonders auszusprechen (BGH, Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).

  • BFH, 07.03.2007 - X B 76/06

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten

    Aus diesem Grund ist das Verfahren in Ermangelung einer unerlässlichen Voraussetzung für seine weitere Durchführung vom Rechtsmittelgericht wegen eines Verfahrenshindernisses nach § 206a StPO (gegebenenfalls i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) selbst dann einzustellen, wenn erstinstanzlich bereits eine Verurteilung erfolgt war (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. Juni 1999 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3644, und vom 5. August 1999 4 StR 640/98, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 1999, 426; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 49. Aufl., § 206a Rz 8; Göhler/ Seitz, Ordnungswidrigkeitengesetz, 14. Aufl., Vor § 67 Rz 21).
  • BGH, 15.09.2009 - 1 StR 358/09

    Verfahrenseinstellung wegen Versterbens des Angeklagten vor rechtskräftigem

    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).

    Die Erstattung der der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses - wie hier - nicht in Betracht; in der Beschlussformel ist dies nicht gesondert auszusprechen (BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).

  • BGH, 07.11.2018 - 1 StR 140/18

    Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten

    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (BGH, Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2 und vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01 Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 - L 7 SO 3522/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Verfahrenseinstellung und

    Aus diesem Grund sei das Verfahren in Ermangelung einer unerlässlichen Voraussetzung für seine weitere Durchführung vom Rechtsmittelgericht wegen eines Verfahrenshindernisses nach § 206a StPO (gegebenenfalls i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) selbst dann einzustellen, wenn erstinstanzlich bereits eine Verurteilung erfolgt sei (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97 -, BGHSt 45, 108 und vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98 -, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 1999, Seite 426; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Auflage 2011, § 206a Rdnr 8; Göhler/Seitz, Ordnungswidrigkeitengesetz, 14. Auflage 2006, Vor § 67 Rz 21).

    Der angefochtene Beschluss des Sozialgerichts (SG) ist insoweit gegenstandslos, ohne dass es seiner Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1999, a.a.O.).

  • BGH, 30.07.2014 - 2 StR 248/14

    Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten

  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12

    Verfahrenseinstellung wegen des Todes des Angeklagten

  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 430/17

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (Tod des

  • BGH, 02.10.2008 - 1 StR 388/08

    Verfahrenseinstellung wegen Verfahrenshindernis

  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01

    Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO); Beruhen

  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter

  • BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01

    Verfahrenseinstellung (Tod des Angeklagten); Gegenstandsloses (angefochtenes)

  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15

    Einstellung des Verfahrens wegen Tods des Angeklagten

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 576/19

    Kostenentscheidung bei Tod des Angeklagten (Verfahrenshindernis)

  • BGH, 13.06.2013 - 1 StR 207/13

    Kostentragung für die notwendigen Auflagen des Angeklagten bei Einstellung des

  • BGH, 03.05.2011 - 1 StR 465/10

    Verfahrenseinstellung gemäß § 206a StPO

  • BGH, 29.06.2021 - 1 StR 153/21

    Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten

  • BGH, 19.12.2017 - 3 StR 405/17

    Einstellung des Sicherungsverfahrens nach dem Tod des Beschuldigten

  • BGH, 10.09.2019 - 4 StR 309/19

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

  • BGH, 31.05.2023 - 3 StR 465/22

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (hier: Tod des

  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 421/16

    Ausschluss einer Entschädigung für durchgeführte Strafverfolgungsmaßnahmen

  • BGH, 13.01.2000 - 5 StR 604/99

    Verfahrenseinstellung; Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten); Erstattung der

  • BGH, 28.05.2020 - 1 StR 464/19

    Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten

  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2012 - 1 Ss 59/11

    Wesentliche Förmlichkeiten für die Eröffnung des Hauptverfahrens: Wirksamkeit bei

  • BGH, 24.08.2011 - 1 StR 276/11

    Verfahrenseinstellung durch das Revisionsgericht nach Todesfall

  • OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 10/21

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen; Entscheidung des

  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 566/10

    Verfahrenseinstellung (Todeseintritt); Entscheidung über die Kosten und

  • BGH, 18.04.2000 - 5 StR 659/99

    Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten)

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