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   BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95   

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BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95 (https://dejure.org/1995,1885)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1995 - 4 StR 641/95 (https://dejure.org/1995,1885)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 (https://dejure.org/1995,1885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang - Tatplan - Ausnutzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a, § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 277
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95
    Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung muß ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, daß der Täter das Opfer oder einen Dritten während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355; Horn in SK-StGB § 239a Rdn. 7).

    Der Bemächtigungslage kam daher nach der Absicht der Angeklagten eine über die Gewalttätigkeiten und Drohungen hinausgehende selbständige Bedeutung im Sinne eines "Ausnutzens" nicht zu (BGHSt 40, 350, 359).

  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93

    Verurteilung eines tschechischen Staatsbürgers in Deutschland wegen in Österreich

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95
    Andernfalls ist festzustellen, ob eine Auslieferung in den Tatort- oder Heimatstaat nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB in Betracht kommt; deutsches Strafrecht kann dann erst Anwendung finden, wenn feststeht, daß eine Auslieferung ausscheidet (BGHSt 18, 283, 286f.; BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1).
  • BGH, 22.02.1963 - 4 StR 9/63

    Auslandstat - Ausländer im Inland - Bestrafung nach deutschem Recht -

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95
    Andernfalls ist festzustellen, ob eine Auslieferung in den Tatort- oder Heimatstaat nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB in Betracht kommt; deutsches Strafrecht kann dann erst Anwendung finden, wenn feststeht, daß eine Auslieferung ausscheidet (BGHSt 18, 283, 286f.; BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Der Täter muß beabsichtigen, die durch das Sichbemächtigen für das Opfer geschaffene Lage für sein weiteres Vorgehen auszunutzen (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; NStZ 1999, 509 jew. m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20

    Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter

    Sieht der Tatplan vor, dass die Leistung, die der Täter erpressen will, erst zu einem Zeitpunkt erfolgen soll, zu dem die Bemächtigungslage beendet ist, fehlt es an der Absicht des Ausnutzens der Bemächtigungslage zur Begehung einer Erpressung (vgl. Senat, Beschluss vom 8. April 2005 - 2 StR 111/05, NStZ 2005, 508; BGH, Urteil vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082; Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 4 StR 150/08, NStZ 2008, 569, 570; vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109, 110; vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96, StV 1997, 303; vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302, 303; vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, NStZ 1996, 277).
  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung;

    Zugleich hat sich der Angeklagte des Zeugen A. auch bemächtigt (zum Verhältnis von Entführen und Sichbemächtigen vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 239 a Rdn. 4; Traeger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 239 a Rdn. 9), weil er die physische Herrschaft über ihn erlangte und an einer freien Bestimmung über sich selbst hinderte (vgl. BGH NStZ 2002, 31, 32; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5, 6 und 8, jeweils m.w.N.), indem er ihn durch Bedrohung mit dem Messer zwang, mit ihm in das Bürogebäude zu kommen.
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang dergestalt hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; Beschluss vom 8. April 2005 - 2 StR 111/05, NStZ 2005, 508; Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sich-bemächtigen 5).
  • BGH, 16.04.2019 - 3 StR 35/19

    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; finaler und zeitlicher

    Eine Bemächtigungslage entsteht, wenn der Täter die physische Herrschaft über das Opfer erlangt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vom 22. August 1996 - 5 StR 263/96, BGHR StGB § 239b Ausnutzen 1; MüKoStGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 239a Rn. 31).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die §§ 239 a, 239 b StGB einschränkend auszulegen (BGH, Beschl. vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 - BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; Urt. vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95 - BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Erpressung 1; Beschl. vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96; Beschl. vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96).
  • BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und

    Der Senat hat aber bereits in seinem Beschluß vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 - in bezug auf § 239 a Abs. 1 StGB zum Ausdruck gebracht, daß zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen muß, daß der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage erpressen will (BGHSt 40, 350, 355).
  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht der Ausnutzung des Sich Bemächtigens) und

    Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer oder einen Dritten während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 239 a Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung muß ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen, daß der Täter das Opfer (oder einen Dritten) während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355; für den Fall des Sich-Bemächtigens BGH, Beschl. vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 - vgl. auch Horn in SK StGB § 239 a Rdn. 7, 15); denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder SichBemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (Müller-Dietz JuS 1996, 110, 111; Renzikowski JZ 1994, 492, 495 jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen

    Ein Sichbemächtigen im Sinne des § 239 a Abs. 1 StGB liegt vor, wenn der Täter die physische Herrschaft über einen anderen erlangt, wobei weder eine Ortsänderung erforderlich ist, noch der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt sein muß (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 263/96

    Ausnutzungstatbestand der Geiselnahme erfordert eine Ausnutzungsabsicht -

  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02

    Erpresserischer Menschenraub; schwere räuberische Erpressung; Sichbemächtigen

  • BGH, 08.04.2005 - 2 StR 111/05

    Erpresserischer Menschenraub (funktionaler Zusammenhang zwischen

  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 334/07

    Abgrenzung von erpresserischem Menschenraub und räuberischer Erpressung nach der

  • BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13

    Erpressung (Tateinheit bei mehreren Angriffen auf die Willensfreiheit: rechtliche

  • BGH, 14.03.2007 - 2 StR 576/06

    Erpresserischer Menschenraub (2-Personen-Verhältnis; funktionaler und zeitlicher

  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98

    Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch

  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 550/15

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und

  • OLG Hamm, 12.11.2019 - 2 Ws 146/19

    Keine Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei zu prüfender Auslieferung

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für

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