Rechtsprechung
BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit (Darlegungsanforderungen; Umgang mit Sachverständigengutachten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 267 StPO
Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bezüglich der sachverständigen Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten - Wolters Kluwer
Revision wegen mangelnder Erläuterungen der Strafkammer zur Erkenntnis erheblicher Zweifel am Ergebnis eines Sachverständigengutachtens zu psychischen Erkrankungen eines Angeklagten
- rewis.io
Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bezüglich der sachverständigen Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bezüglich der sachverständigen Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20; StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1
Revision wegen mangelnder Erläuterungen der Strafkammer zur Erkenntnis erheblicher Zweifel am Ergebnis eines Sachverständigengutachtens zu psychischen Erkrankungen eines Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 09.07.2009 - 13 KLs 8/08
- BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 202 (Ls.)
- NStZ-RR 2011, 198
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09
Der Tatrichter hat die Schuldfähigkeit des Angeklagten ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beurteilen; es handelt sich insoweit um eine Rechtsfrage, die vor dem Hintergrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu beantworten ist (BGHSt 43, 66, 77; 49, 45, 53; BGH…, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31). - BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der …
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09
Der Tatrichter hat die Schuldfähigkeit des Angeklagten ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beurteilen; es handelt sich insoweit um eine Rechtsfrage, die vor dem Hintergrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu beantworten ist (BGHSt 43, 66, 77; 49, 45, 53; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31). - BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03
Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09
Der Tatrichter hat die Schuldfähigkeit des Angeklagten ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beurteilen; es handelt sich insoweit um eine Rechtsfrage, die vor dem Hintergrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu beantworten ist (BGHSt 43, 66, 77; 49, 45, 53; BGH…, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31).
- BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12
Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten) …
Die Frage der Erheblichkeit ist eine allein vom Richter zu beantwortende Rechtsfrage (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 4 StR 644/09; BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 343/03). - LG Dortmund, 21.02.2017 - 31 KLs 63/16 Die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten hat das Gericht in eigener Verantwortung zu beurteilen; es handelt sich insoweit um eine Rechtsfrage, die vor dem Hintergrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu beantworten ist (BGH 4 StR 644/09 vom 07.04.2010).